DWV verabschiedet Rahmen zur gesetzlichen Lagenklassifikation
Verfasst: Mi 11. Dez 2024, 16:52
DWV verabschiedet Rahmen zur gesetzlichen Lagenklassifikation, siehe wein.plus
Auch interessant. Der Gesetzgeber, der erkennbar überhaupt keine Lust hatte, sich mit dem Thema der rechtlichen Ausgestaltung von g.U.s und einer Lagenklassifikation zu beschäftigen, hat das Thema last minute den Schutzgemeinschaften (= den Weinbauverbänden) übertragen. Bezüglich der Lagenklassifikation riechen die ganz offensichtlich den Braten und übertragen (wiederum mit Einverständnis des Gesetzgebers) mit dem Pseudoargument der Überlastung dieses Thema an einen privatrechtlichen Verein, wobei der VDP so unklug ist, sich da vor den Karren spannen zu lassen.EThC hat geschrieben: ↑Mo 22. Dez 2025, 23:40 Gemäß einer Stellungnahme des DWV scheint's darauf rauszulaufen daß die Klassifikation von Erstem und Großem Gewächs gemäß WeinG privatrechtlich durch den VDP vollzogen wird:
https://deutscher-weinbauverband.de/dwv ... timmungen/
...das vermute ich auch. Zumal der VDP ja nicht einfach seine EL- und GL-Klassifikationen übernehmen kann, denn die existieren ja nur in Bereichen, in denen seine Mitglieder auch aktiv sind. Manche der klassifizierten Lagen sind ja innerhalb der offiziellen Lagenabgrenzung auch nur soweit berücksichtigt, als Mitglieder dort auch Parzellen haben. Bin gespannt, wie die bisher weißen Flecken, in denen kein VDPler arbeitet, dann mit entsprechenden Bereichen beglückt werden.
https://www.divino-wein.de/weine/weinli ... -gewaechs/UlliB hat geschrieben: ↑Di 23. Dez 2025, 10:09 Das wird alles sehr unterhaltsam werden in den kommenden Jahren. Und am Ende wird genau das passieren, was der VDP gerne verhindern würde: da werden amtlich sanktionierte GGs von irgendwelchen Genossenschaften oder Kellereien beim Aldi oder Lidl für 9,98 im Regal stehen.
Last Minute? Sicher nicht, der Weg ist seit 2020 klar. Und wo soll die Verantwortung für ein geobasiertes Marketingkonzept denn sonst liegen, außer bei den Erzeugern? Meinst Du es ist besser, wenn Anpassungen an Bezeichnungsregelungen durch bürokratische Gesetzgebungsverfahren geprügelt werden müssen, zumal unterschiedliche Gebiete ggf auch unterschiedliche Anforderungen haben?UlliB hat geschrieben: ↑Di 23. Dez 2025, 10:09 Auch interessant. Der Gesetzgeber, der erkennbar überhaupt keine Lust hatte, sich mit dem Thema der rechtlichen Ausgestaltung von g.U.s und einer Lagenklassifikation zu beschäftigen, hat das Thema last minute den Schutzgemeinschaften (= den Weinbauverbänden) übertragen. Bezüglich der Lagenklassifikation riechen die ganz offensichtlich den Braten und übertragen (wiederum mit Einverständnis des Gesetzgebers) mit dem Pseudoargument der Überlastung dieses Thema an einen privatrechtlichen Verein, wobei der VDP so unklug ist, sich da vor den Karren spannen zu lassen.
Natürlich last minute. Die Anforderungen, wie ein Pflichtenheft für eine g.U. zu gestalten ist und diese am Ende EU-rechtskonform zu etablieren ist, sind seit 2008 oder 2009 bekannt (ich müsste recherchieren, in welchem Jahr das genau war). Der deutsche Gesetzgeber hat dann erstmal ein volles Jahrzehnt gar nichts gemacht, und erst als Fristen drohten abzulaufen und ein völliges regulatorisches Chaos drohte, hat man sich dazu bequemt, das Thema per neuem Weingesetz den Verbänden zur Lösung vor die Füße zu werfen.
...vielleicht weil er selbst den regulatorischen Rahmen im WeinG für Erste und Große Gewächse geschaffen hat und hinsichtlich der konkreten Umsetzung für alle (und nicht nur für die VDP-Mitglieder) Verantwortung zumindest in Form qualifizierter Aufsicht / Lenkung u.a. hinsichtlich Gleichbehandlung m.E. eine Bringschuld hat? Die Übertragung dieser Aufgabe an einen recht elitären Verein, die Klassifizierung "für alle" in die Hand zu nehmen, obwohl der nur einen Bruchteil der Winzer vertritt (und in den man ja nicht einfach eintreten kann), schwört m.E. einen ziemlich großen Interessenskonflikt herauf...Kleiner_Pirat hat geschrieben: ↑Di 23. Dez 2025, 12:57 Warum soll der Gesetzgeber hier die Bedingungen für die Nutzung der Begriffe festlegen und ggf. Marken schützen?