Aber natürlich hat sie das. Klassifizierungen, die mehr oder weniger so tun, als wären sie offiziell (oder die als solche wahrgenommen werden (wollen)), in Wirklichkeit aber von einem vergleichsweise kleinen privaten Verein stammen sind nach dem was ich so gehört habe juristisch nicht ganz unheikel. Berühren sie doch z.B. den Grundstückswert (auch jener Besitzer einer Lage, die nicht im VdP sind) und (zumindest bei uns in Österreich) um viele damit zusammenhängende Steuern und Abgaben.Die VDP-Klassifikation hat keinerlei Auswirkungen auf Flächen von Nicht-VDPisten.
Außerdem ist es eine klassische "öffentliche" Aufgabe, faire Marktbedingungen z.B. in Form von Hierarchien für alle Marktteilnehmer gleichermaßen zu erstellen (oder eben nicht, wenn sich dafür keine Mehrheit findet).
Lagenklassifikationen stehen dazu sicherlich mehr im Widerspruch, als z.B. allgemeiner gefaßte Klasseneinteilungen (Steinfeder, Federspiel, Smaragd, etc.) privater Vereine.
Bei uns in Österreich stehen Gesetzgeber und Agrarpolitik vergleichbaren Bestrebungen auf jeden Fall aus diesen Gründen sehr kritisch gegenüber, und dort wo es Klassifikationen in anderen Ländern gibt, stammen sie meines Wissens auch von öffentlicher oder gesamtbranchenvertretender Seite (IK, etc.).
Grüße
Bernhard