Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Hohe Brisanz, kurzes Verfallsdatum
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UlliB
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Beitrag von UlliB »

amateur des vins hat geschrieben: Di 21. Jul 2026, 21:15 Naja, Ulli - ein bißchen schlachtest Du hier schon einen Strohmann: Nur, weil das VDP-Konzept zu GG nicht geschlossen war, ist oder sein wird, heißt das ja keineswegs, daß Fronkraisch nicht das große Vorbild gewesen wäre:
Frankreich war das Vorbild, aber nur was das burgundische System der Klassifizierung betraf. Aber bei Weißwein und insbesondere beim Riesling war Frankreich stilistisch gerade eben nicht ein Vorbild. Elsässer Rieslinge wollte niemand kopieren. Ein stilstisches Modell, was anfänglich eher eine Rolle spielte, waren Wachauer Smaragde.
Und daß es nicht ausschließlich ein Marketinginstrument war, entspringt IMHO schon daraus, daß man sich zunächst vollständig auf trockene Weine kaprizierte und die Süßweinkultur mehr schlecht als recht später zu integrieren versuchte.
Du bist schlecht informiert. Beim initialen Rollout der VDP-Klassifikation war vorgesehen, dass die Regeln ganz genauso für die restsüßen Weine gelten sollten: Prädikatsverbot und Lagenverbrauch. Die Süßweine sollten exakt dem selben Konzept folgen wie die trockenen.

Dummerweise hatte man das im Vorfeld nicht mit den VDP-Betrieben an der Mosel abgestimmt, und als die begriffen, was da auf sie zukommt, kam es zum Aufstand, welcher fast den VDP zerlegt hätte. Im Ergebnis hat man dann nichts "mehr schlecht als recht integriert", sondern zur Befriedung bei den Süßweinen einfach alles genauso gelassen, wie es vor 2001 war (außer dass man die Lagen klassifiziert hat).

Gruß
Ulli
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EThC
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Beitrag von EThC »

amateur des vins hat geschrieben: Di 21. Jul 2026, 21:15 Nur, weil das VDP-Konzept zu GG nicht geschlossen war, ist oder sein wird, heißt das ja keineswegs, daß Fronkraisch nicht das große Vorbild gewesen wäre: Dort gibt es nämlich auch kein geschossenes Konzept.
...in Frøngraich gibt's keinen VFP, der die Regionen wie Burgund, Bordeaux etc. gesamtheitlich für die vermeintlichen Mitglieder regulieren will. Die Eigenheiten der Regionen versucht(e) da niemand unter einen Hut zu bringen. Der VDP hatte aber diesen Einheitsanspruch wohl, ist letztlich aber an sich selbst gescheitert, wie die teils höchst unterschiedlichen Regularien der Regionalverbände es eindrücklich belegen...
Viele Grüße
Erich

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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Beitrag von jxs »

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Jetzt musste ich mal ganz spontan einen meiner Weine mit der kleinstmöglichsten Zutatenliste öffnen. Ein GG mit 9,5% Vol. Wie immer die das durch die Prüfungen gebracht haben :-?

Ist stilistisch natürlich deutlich von einem ordentlich geschwefelten GG zu unterscheiden. Die nur 9,5% fallen dagegen gar nicht zu sehr auf.
amateur des vins
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Beitrag von amateur des vins »

UlliB hat geschrieben: Di 21. Jul 2026, 21:32 Elsässer Rieslinge wollte niemand kopieren.
Du tust ja geradezu so, als wäre Frankreichs Weinlandschaft homogen, und führst ausgerechnet einen der extremsten Exoten als Argument an. Das finde ich unlauter argumentiert, und ich sehe nicht, daß das die Behauptung widerlegen würde, im großen und ganzen wäre Frankreich (oder meinetwegen: das Burgund) auch stilistisch als Vorbild genommen worden.

Wenn Du Insiderwissen hast, laß uns bitte gerne daran teilhaben.
UlliB hat geschrieben: Di 21. Jul 2026, 21:32 Beim initialen Rollout der VDP-Klassifikation war vorgesehen, dass die Regeln ganz genauso für die restsüßen Weine gelten sollten: Prädikatsverbot und Lagenverbrauch. Die Süßweine sollten exakt dem selben Konzept folgen wie die trockenen.
Von welchem "initialen Rollout" sprichst Du - 1910, 2002, 2012, oder von irgendeinem andern Jahr? Eine Quellenangabe wäre hilfreich.

In Anbetracht der Tatsache, daß mit dem GG eine separate Kategorie explizit und ausschließlich für trockene Weine kreiert wurde, halte ich die Annahme für absurd, es hätte eine Gleichbehandlung von trockenen und süßen Weinen geben sollen. Daß süße Weine aus derselben Lage qualitativ gleichgestellt werden sollten, steht dazu nicht im Widerspruch.

Aber ich versuche mich nur mit Logik zu nähern - vielleicht ist das ja inhärent nicht zielführend?
Zuletzt geändert von amateur des vins am Di 21. Jul 2026, 22:09, insgesamt 1-mal geändert.
Besten Gruß, Karsten
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Beitrag von amateur des vins »

EThC hat geschrieben: Di 21. Jul 2026, 21:36 ...in Frøngraich gibt's keinen VFP, der die Regionen wie Burgund, Bordeaux etc. gesamtheitlich für die vermeintlichen Mitglieder regulieren will. Die Eigenheiten der Regionen versucht(e) da niemand unter einen Hut zu bringen. Der VDP hatte aber diesen Einheitsanspruch wohl, ist letztlich aber an sich selbst gescheitert, wie die teils höchst unterschiedlichen Regularien der Regionalverbände es eindrücklich belegen...
Eben.
Das heißt aber nicht, daß nicht irgendjemand mit einem Faible für's Burgund jenes zum Vorbild genommen hätte - und das nicht nur organisatorisch oder marketingtechnisch.
Besten Gruß, Karsten
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UlliB
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Beitrag von UlliB »

amateur des vins hat geschrieben: Di 21. Jul 2026, 22:05 Von welchem "initialen Rollout" sprichst Du - 1910, 2002, 2012, oder von irgendeinem andern Jahr? Eine Quellenangabe wäre hilfreich.
Ich rede vom initialen Rollout der VDP-Klassifikation im Jahr 2000, die erstmals für den Jahrgang 2001 gelten sollten. Damals wurden die Kernziele der Klassifikation definiert, die im wesentlichen das Bezeichnungswesen berührten, aber nicht die Stilistik der Weine. Wie gesagt waren damals die restsüßen Weine nicht ausgenommen.

Quellen dazu habe ich leider keine mehr, die sind alle mit den Vorgängerforen untergegangen. Und beim VDP ist nichts mehr zu finden - aus durchaus verständlichen Gründen, weil man das Scheitern seiner eigenen Ideen nicht gerne dokumentiert. Vielleicht findet sich noch irgendwas in Webarchiven, aber die Mühe mache ich mir nicht.
In Anbetracht der Tatsache, daß mit dem GG eine separate Kategorie explizit und ausschließlich für trockene Weine kreiert wurde, halte ich die Annahme für absurd, es hätte eine Gleichbehandlung von trockenen und süßen Weinen geben sollen.
Die entscheidenden Kernelemente des damals ausgerollten Klassifikationsmodells waren: der Verzicht auf Prädikate, die Beschränkung der Verwendung des Lagennamens auf dem Etikett auf die besten (klassifizierten) Lagen, Lagenverbrauch. Diese Elemente sollten gleichermaßen für trockene wie für restsüße Weine gelten. Insofern hätte es, wenn das so umgesetzt worden wäre, eine völlige Gleichbehandlung gegeben bis auf die Tatsache, dass die neu geschaffene Kategorie GG für trockene Weine vorbehalten war.

Gruß
Ulli
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Beitrag von amateur des vins »

UlliB hat geschrieben: Di 21. Jul 2026, 22:23 Ich rede vom initialen Rollout der VDP-Klassifikation im Jahr 2000, die erstmals für den Jahrgang 2001 gelten sollten. Damals wurden die Kernziele der Klassifikation definiert, die im wesentlichen das Bezeichnungswesen berührten, aber nicht die Stilistik der Weine. Wie gesagt waren damals die restsüßen Weine nicht ausgenommen.
Ich war ja damals noch nicht so dabei, weder auf TAW, noch sonst.
Mir ist nichts über einen "initialen Rollout" im Jahr 2000 oder auch 2001 bekannt. 2001 gab es die Beschlußfassung auf der Mitgliederversammlung. Veröffentlicht wurde Mitte 2002, Markteinführung im Herbst 2002, und aus meiner Sicht müßte das als "Rollout" angesehen werden. Die lange Verzögerung zwischen Beschluß und "Going live" läßt mich spekulieren, daß hinter den Kulissen an Änderungen gearbeitet wurde - weißt Du da mehr? Oder war das einfach als Vorlauf für die Umstellung nötig?

Edit:
Sehe ich richtig, daß "Lagenverbrauch" erst 2006 in's Spiel kam?
UlliB hat geschrieben: Di 21. Jul 2026, 22:23 Die entscheidenden Kernelemente des damals ausgerollten Klassifikationsmodells waren: der Verzicht auf Prädikate, die Beschränkung der Verwendung des Lagennamens auf dem Etikett auf die besten (klassifizierten) Lagen, Lagenverbrauch. Diese Elemente sollten gleichermaßen für trockene wie für restsüße Weine gelten. Insofern hätte es, wenn das so umgesetzt worden wäre, eine völlige Gleichbehandlung gegeben bis auf die Tatsache, dass die neu geschaffene Kategorie GG für trockene Weine vorbehalten war.
Das ist eine Sicht der Dinge, die für sich schon der behaupteten "völligen Gleichbehandlung" widerspricht und höchstens eine "weitgehende" belegt.

Der Aspekt, auf den ich abziele, ist jedoch: Innerhalb des Prädikatssystems gab (gibt) es die Gleichbehandlung: Trockene Prädikate waren und sind Realität. Alleine die Tatsache, daß trockene Weine fortan eine Sonderbehandlung erfuhren, läßt sich m.E. nicht ausschließlich mit Marketing erklären: Irgendjemand wollte dieser Stilistik größeren Raum geben oder sie in den Vordergrund rücken, und das empfinde ich als stilistische Neuausrichtung. Und das Vorbild Burgund war ja kein Geheimnis.

Aber Du hast recht: Ich bin schlecht informiert. Belegte Fakten könnten da Abhilfe schaffen.
Besten Gruß, Karsten
jxs
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Beitrag von jxs »

Aus dem Webarchive.org vdp.de Juli 2003 Klassifikation:
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Da ist noch von „GROSSES edelsüsses GEWÄCHS“ die Rede…
Bernd Schulz
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Beitrag von Bernd Schulz »

amateur des vins hat geschrieben: Di 21. Jul 2026, 22:49 Alleine die Tatsache, daß trockene Weine fortan eine Sonderbehandlung erfuhren, läßt sich m.E. nicht ausschließlich mit Marketing erklären: Irgendjemand wollte dieser Stilistik größeren Raum geben oder sie in den Vordergrund rücken, und das empfinde ich als stilistische Neuausrichtung.
Doch, dass trockene Weine fortan eine Sonderbehandlung erfuhren, lässt sich schon nahezu ausschließlich mit Marketing erklären. Vor allem der Markt im Ausland dürfte dabei eine größere Rolle gespielt haben, denn es gab eine von den deutschen Spitzenwinzern (die in vielen Anbaugebieten auch damals schon hauptsächlich mit trockenen Weinen glänzen konnten) eine als schmerzlich empfundene Divergenz: Während die qualitativ hochwertigen süßen Rieslinge von Erzeugern, die einen Fuß in der Tür des Exportgeschäfts hatten, im angloamerikanischen Raum durchaus eine größere Beachtung (mit entsprechenden Konsequenzen im Hinblick auf die Preise) erfuhren, hat sich außerhalb Deutschlands damals kaum ein Schwein für die besseren bis besten trockenen Sachen interessiert. Das wollte man seinerzeit ändern.

Herzliche Grüße

Bernd
amateur des vins
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Beitrag von amateur des vins »

jxs hat geschrieben: Di 21. Jul 2026, 23:21 Aus dem Webarchive.org vdp.de Juli 2003 Klassifikation:
IMG_4260.jpeg

Da ist noch von „GROSSES edelsüsses GEWÄCHS“ die Rede…
Ok, danke.

Interessant finde ich, daß dort nichts von "Lagenverbrauch" o.ä. steht. Aber vielleicht verbirg sich das ja hinter dem Hinweis auf das Statut von 2002.
Besten Gruß, Karsten
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