Seite 30 von 32
Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
Verfasst: Mo 5. Jan 2026, 19:38
von Gerald
EThC hat geschrieben: ↑Mo 5. Jan 2026, 19:11
Gerald hat geschrieben: ↑Mo 5. Jan 2026, 18:52
Wenn ich raten darf: 100 ml <> 1 Liter
...ja, das ist das eine, zum anderen gehört zu den Kohlehydraten auch der Alk dazu, d.h. beim Wein sind die Angaben für CxHy gesamt und Zucker im Detail immer unterschiedlich (es sei denn, er wäre alk-frei...)
Wenn wir schon pingelig sein wollen, würde ich doch eher CxHyOz annehmen (Kohlenwasserstoffe selbst sollten ja eher nicht im Wein zu finden sein, abgesehen von ein paar Terpenen im ppm Bereich oder so) ...
Grüße
Gerald
Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
Verfasst: Mo 5. Jan 2026, 19:53
von EThC
...genau ist immer gut

Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
Verfasst: Mo 5. Jan 2026, 19:56
von harti
EThC hat geschrieben: ↑Mo 5. Jan 2026, 19:11
Gerald hat geschrieben: ↑Mo 5. Jan 2026, 18:52
Wenn ich raten darf: 100 ml <> 1 Liter
...ja, das ist das eine, zum anderen gehört zu den
Kohlehydraten auch der Alk dazu, d.h. beim Wein sind die Angaben für CxHy gesamt und Zucker im Detail immer unterschiedlich (es sei denn, er wäre alk-frei...)
Diese Aussage dürfte so nicht richtig sein, zumindest wenn man google folgt:
In der Chemie sind Kohlenhydrate organische Verbindungen aus C, H, O (oft als C_n(H_2O)_n), die Polyhydroxyaldehyde oder -ketone sind, also Zucker mit vielen Hydroxylgruppen (OH) und einer Aldehyd- (Aldose) oder Keto-Gruppe (Ketose). Ethanol (Ethylalkohol, \(C_{2}H_{5}OH\)) ist ein einfacher Alkohol, der zwar aus der alkoholischen Gärung von Kohlenhydraten (wie Zucker) durch Hefen entsteht, aber selbst kein Kohlenhydrat mehr ist, sondern ein Abbauprodukt (ein Abbauprodukt mit nur einer Hydroxylgruppe).
Grüße
Hartmut
Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
Verfasst: Mo 5. Jan 2026, 20:18
von EThC
Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
Verfasst: Mo 5. Jan 2026, 21:24
von amateur des vins
Gerald hat geschrieben: ↑Mo 5. Jan 2026, 18:52
Die verschiedenen Einheiten sind aber wirklich unübersichtlich, am besten alles in SI-Einheiten angeben. Also kg/m3
Das
sind SI-Einheiten:
https://www.bipm.org/documents/d/guest/ ... e-9-en-pdf
/klugsche*ß

Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
Verfasst: Mo 5. Jan 2026, 21:29
von amateur des vins
Jetzt frage ich mich, welchen Nährwertbeitrag nichtvorhandener Alkohol leistet...

Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
Verfasst: Di 6. Jan 2026, 08:31
von Gerald
Hallo Erich
EThC hat geschrieben: ↑Mo 5. Jan 2026, 20:18
ich fürchte, du hast das ein bisschen missverstanden: Im zweiten Bild ist erkennbar, dass der Alkohol nur für die Abschätzung des Glycerins verwendet wird (die getrennte Bestimmung des Glycerins wäre zu aufwändig) und i.A. mit 10% des Alkoholwerts angenommen wird. Dann wird Glycerin (das kein Kohlenhydrat ieS ist, aber ein Zuckeralkohol) zum "echten" Zucker addiert und ergibt die Gesamtkohlenhydrate, also 17 g/l bzw. 1,7 g/100ml. Wenn der Alkohol auch enthalten wäre, müsste der Wert ja ca. 11,7g/100 ml sein.
Das stimmt auch mit den Angaben der zuständigen Stelle in AT überein:
https://www.bundeskellereiinspektion.at ... chnung.pdf
Es wird aber noch komplizierter: allgemein bei Lebensmittelanalysen werden die Gesamtkohlenhydrate gar nicht explizit bestimmt, sondern berechnet als Rest, der in der getrockneten Probe nach Abzug von Eiweiß, Fett und Asche überbleibt. Wenn man das so machen würde (ich nehme einmal an, das ist bei Wein nicht vorgesehen), würde der Alkohol zwar auch nicht in den Gesamtkohlenhydraten berücksichtigt (da er beim Trocknen der Probe ja verdampft), wohl aber die organischen Säuren ...
Grüße
Gerald
Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
Verfasst: Di 6. Jan 2026, 09:11
von EThC
...mißverstanden habe ich das m.E. nicht, ich wollte lediglich darauf hinaus, daß der Alk bei der Angabe der Kohlenhydrate gemäß gesetzlicher Regelung nicht unberücksichtigt sein darf, in dem Beispiel wurden ja einfach beide Werte gleichgesetzt (mit dem Fehler einer Potenz). Wissenschaft und Gesetzgebung müssen schließlich nicht übereinstimmen...
Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
Verfasst: Di 6. Jan 2026, 09:55
von UlliB
EThC hat geschrieben: ↑Di 6. Jan 2026, 09:11
...mißverstanden habe ich das m.E. nicht,
Nun, aber wenigstens arg missverständlich geschrieben:
EThC hat geschrieben: ↑Mo 5. Jan 2026, 19:11
[...], zum anderen gehört zu den Kohlehydraten auch der Alk dazu,
Und das hier stimmt auch nicht:
EThC hat geschrieben: ↑Di 6. Jan 2026, 09:11
, in dem Beispiel wurden ja einfach beide Werte gleichgesetzt (mit dem Fehler einer Potenz).
Da wird nichts "gleichgesetzt", sondern es wird für die Deklaration pauschal angenommen, dass der Gehalt an Glyzerin 1/10 des Gehaltes an Alkohol beträgt (sofern man nicht einfach 0,8g/100mL ansetzt, was auch statthaft wäre). Insofern liegt hier auch kein "Fehler einer Potenz" vor, denn es wird auf Glyzerin abgezielt, und eben nicht auf den Alkohol.
Interessant ist dabei, dass Glyzerin in der Deklaration zu den Kohlehydraten gerechnet wird, es ist nämlich keines - genausoweinig wie Alkohol. Die gesamte Deklaration folgt lediglich Praktikabilitätsgründen, um einerseits den Aufwand für die Produzenten in Grenzen zu halten, und andererseits den Konsumenten durch eine detailliertere Aufschlüsselung nicht (noch mehr) zu verwirren.
Gruß
Ulli
Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
Verfasst: Di 6. Jan 2026, 10:19
von EThC
UlliB hat geschrieben: ↑Di 6. Jan 2026, 09:55
Da wird nichts "gleichgesetzt"
...in dem Beispiel steht zweimal "3,3 g/100 ml", was anderes als ein Gleichsetzen soll das sein
