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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
Verfasst: Di 10. Jun 2025, 18:29
von Rieslingfan
Ich habe mich gerade mal bei Lobenberg umgeschaut und dort werden die Inhaltsangaben auch bei Subskription, ausgehend von meinen Stichproben stets angegeben.
Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
Verfasst: Di 10. Jun 2025, 22:17
von Udo2009
Ich weiß nicht, wie man sich an dem Thema so hochziehen kann. Wein ist Wein. Punkt.
Und da Wein einigen (lebensmittelrechtlichen) Kontrollen unterliegt kann er kein "Gift" sein (abgesehen davon dass Alkohol in jeder Menge schädlich ist), von daher ist es mir --- was die EU da fabriziert.
Die EU schreibt sich den Verbraucherschutz auf die Fahne - nur leider sind 99 % ihrer Maßnahmen GEGEN die Verbraucher.
Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
Verfasst: Mi 11. Jun 2025, 10:02
von EThC
...mittlerweile weiß ja jeder hier, daß Du es für verbraucherfeindlich hältst, wenn dieser die Möglichkeit hat zu erfahren, ob in seinem Wein
Aktivkohle
Aleppokiefernharz
Allylisothiocyanat
Ammoniumbisulfit
Ammoniumsulfat
Bentonit
Carboxymethylcellulose
Chitin-Glucan
Chitosan
Diammoniumphosphat
Dimethyldicarbonat
DL-Apfelsäure
DL-Weinsäure
Eichenholzstücke
Eieralbumin
Gummiarabikum
Hausenblase
Hefeautolysate
Hefe-Mannoproteine
Hefeproteinextrakte.
Heferindenzubereitungen
inaktivierte Hefen
Kaliumalginat
Kaliumbikarbonat
Kaliumbitartrat
Kaliumhexacyanoferrat
Kaliumhydrogentartrat
Kaliumkaseinate
Kaliummetabisulfit
Kaliumpolyaspartat
Kaliumsorbat
Kaliumtartrat
Kalziumalginat
Kalziumkarbonat
Kalziumphytat.
Kalziumtartrat
Kaolinerde
Karamell
Kasein
Kupfercitrat
Kupfersulfat
L(+)-Weinsäure
L-Apfelsäure
L-Ascorbinsäure
Lysozym
Metaweinsäure
Milchsäure
Milchsäurebakterien
Polyvinylimidazol-Polyvinylpyrrolidon-Copolymere
Polyvinylpolypyrrolidon
Proteine pflanzlichen Ursprungs
Schwefeldioxid
Silberchlorid
Siliziumdioxid
Speisegelatine
Tannin
Thiaminium-Dichlorhydrat
Urease
Weinsäure
ZeolithY-Faujasite und / oder
Zitronensäure
enthalten ist. Ich dagegen find's gut, wenn man sich darüber informieren kann. Deine strikte Ablehnung diesbezüglich sei Dir natürlich von Herzen gegönnt, ich frage mich aber dennoch, woher die kommt.
Denn nicht alle der oben aufgelisteten Stoffe sind nach einhelliger Meinung unbedenklich. Die dürften vor allem aufgrund des eifrigen Wirkens vieler Lobbyisten in die EU-Verordnung aufgenommen worden sein und die arbeiten so gut wie nie auf der Verbraucherseite. (Bist Du möglicherweise sogar als Lobbyist tätig [gewesen]

)
Übrigens: Wein unterliegt in D keinen lebensmittelrechtlichen Kontrollen, da hierzulande schlicht kein Lebensmittel! Ist in manchen EU-Staaten jedoch anders, z.B. in Spanien...
Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
Verfasst: Mi 11. Jun 2025, 18:42
von Rieslingfan
EThC hat geschrieben: ↑Mi 11. Jun 2025, 10:02
Ich dagegen find's gut, wenn man sich darüber informieren kann.
Ich finde das ebenfalls gut und habe daher dieses Thema damals gestartet.
So würde ich z. B. Winzer meiden, in deren Weinen bestimmte oder eine größere Anzahl an Zusatzstoffen enthalten ist. Idealerweise sollte hier nur Trauben und Schwefeldioxid vorkommen.
Darüber hinaus ist es für mich auch interessant zu erfahren, ob ein Wein chaptalisiert wurde, was nach meiner Recherche bzgl. Riesling Gutswein beim Jahrgang 2024 von ...Keller bis Wittmann.., der Fall ist.
Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
Verfasst: Do 12. Jun 2025, 20:57
von Udo2009
Rieslingfan hat geschrieben: ↑Di 10. Jun 2025, 18:29
Ich habe mich gerade mal bei Lobenberg umgeschaut und dort werden die Inhaltsangaben auch bei Subskription, ausgehend von meinen Stichproben stets angegeben.
Ich habe mich auch just bei Lobenberg umgeschaut (Neugier) - - und nichts gefunden... wo bei den Weinen haben sie den Link zu den Inhaltsangaben versteckt???
Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
Verfasst: Do 12. Jun 2025, 21:39
von Lars Dragl
Sag mal Erich, was hat es denn mit dem Karamell auf sich? Ist das ne Fangfrage ob man brav mitliest? Das hab ich ja noch nie gehört!?
Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
Verfasst: Fr 13. Jun 2025, 08:54
von EThC
Lars Dragl hat geschrieben: ↑Do 12. Jun 2025, 21:39
Sag mal Erich, was hat es denn mit dem Karamell auf sich? Ist das ne Fangfrage ob man brav mitliest? Das hab ich ja noch nie gehört!?
Hallo Lars,
nein das steht ernsthaft so in der entsprechenden EU-Verordnung. Wird meist in Form von Zuckerkulör (E150a-d) zugesetzt, um die Farbe des Weins zu pimpen oder den Geschmack mehr in Richting Auslese plus zu trimmen...
Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
Verfasst: Fr 13. Jun 2025, 09:03
von EThC
Udo2009 hat geschrieben: ↑Do 12. Jun 2025, 20:57
Rieslingfan hat geschrieben: ↑Di 10. Jun 2025, 18:29
Ich habe mich gerade mal bei Lobenberg umgeschaut und dort werden die Inhaltsangaben auch bei Subskription, ausgehend von meinen Stichproben stets angegeben.
Ich habe mich auch just bei Lobenberg umgeschaut (Neugier) - - und nichts gefunden... wo bei den Weinen haben sie den Link zu den Inhaltsangaben versteckt???
...dafür, daß Dich das gar nicht interessiert bzw. Du es sogar strikt ablehnst, bist Du aber ganz schön neugierig

(...stichel...

)
Aber im Ernst: hab ich ganz einfach auf der Weinbeschreibungsseite gefunden, z.B. hier
https://www.gute-weine.de/produkt/wittm ... 24-75145h/
Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
Verfasst: Fr 13. Jun 2025, 13:36
von Lars Dragl
Hallo Erich!
Mit dem Karamell scheint es so wie beim Retsina und dem Kiefernharz zu sein. Es ist eng umrissen, für welches Produkt man Karamell verwenden darf. Während das Kiefernharz bei uns allerdings nicht zugelassen ist, darf man seinen Likörwein wohl auch in der BRD mit Karamell "aufwerten". Den Schritt vom Zucker, den man ja in Likörwein auch geben darf, und Karamell finde ich sogar nachvollziehbar. In den normalen Wein darf das allerdings nicht rein.
Karamell und Zuckercouleur sind jedoch nicht das Gleiche! Letzteres ist eigentlich eher verbrannter Zucker, der mit Säure abgelöscht wird, stark färbt und bitter schmeckt. E150 ist also wohl nicht das Karamell, das in der Verordnung aufgeführt ist.
https://deutscher-weinbauverband.de/wp- ... el_V.7.pdf
Dankeschön und herzliche Grüße
Lars
Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
Verfasst: Fr 13. Jun 2025, 15:31
von EThC
...danke für die Klarstellung! Hab mal in der EG 606-2009 nachgesehen, da ist tatsächlich nur von Karamell für Likörwein die Rede, die Aussage bezüglich der Zuckercouleur stammt aus einer "quick-and-dirty"-Suche im Netz. Man soll sich doch nicht auf Third-party-Infos verlassen...
