VDP Zu- und Abnahme

Hohe Brisanz, kurzes Verfallsdatum
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sorgenbrecher
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Re: VDP Zu- und Abnahme

Beitrag von sorgenbrecher »

UlliB hat geschrieben: Die Glaubwürdigkeit der VDP-Lagenklassifikation ist nahe Null - die Besitzer der Lagen klassifizieren selbst...
Gruß
Ulli
DAS ist doch das entscheidende....man etabliert ein lagensystem und genau dessen grundlage, die lagenklassifikation, ist unglaubwürdiger unsinn !

zu stephans vorschlag, theoretisch ok, aber ich glaube eben nicht, dass eine lagenklassifikation für ganz deutschland und regionsübergreifend mit der vielzahl von zu berücksichtigenden rebsorten überhaupt umsetzbar ist.
Gruß, Marko.
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octopussy
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Re: VDP Zu- und Abnahme

Beitrag von octopussy »

octopussy hat geschrieben:- Die Angabe "Großes Gewächs" wird für trockene Weine erlaubt, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen (z.B. Ertragsbegrenzung, nicht chaptalisiert, mindestens Spätlese Öchsle).
Ich hatte vergessen, zu schreiben:

Die Angabe "Großes Gewächs" wird für trockene Weine erlaubt, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen (z.B. Ertragsbegrenzung, nicht chaptalisiert, mindestens Spätlese Öchsle) und aus einer Grand Cru Lage stammen.

Daneben könnte man natürlich noch Erste Gewächse aus 1er Cru Lagen installieren.
Beste Grüße, Stephan
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octopussy
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Re: VDP Zu- und Abnahme

Beitrag von octopussy »

sorgenbrecher hat geschrieben: zu stephans vorschlag, theoretisch ok, aber ich glaube eben nicht, dass eine lagenklassifikation für ganz deutschland und regionsübergreifend mit der vielzahl von zu berücksichtigenden rebsorten überhaupt umsetzbar ist.
Praktisch gesehen gebe ich dir recht ;). Theoretisch halte ich es nicht für erforderlich, dass bei nicht sonderlich verbreiteten Rebsorten wie Auxerrois, Chardonnay, Syrah, Sauvignon Blanc oder bei qualitativ begrenzten Rebsorten wie Trollinger, Dornfelder, Bacchus, Kerner, usw. die Lage auf dem Etikett steht. Die kann man m.E. als Rebsortenweine vermarkten.
Beste Grüße, Stephan
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Gerald
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Re: VDP Zu- und Abnahme

Beitrag von Gerald »

Die Angabe "Großes Gewächs" wird für trockene Weine erlaubt, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen (z.B. Ertragsbegrenzung, nicht chaptalisiert, mindestens Spätlese Öchsle) und aus einer Grand Cru Lage stammen.
aha, danke, das ist natürlich etwas Anderes.

Allgemein stelle ich es mir aber schwierig vor, dass der Verband selbst (durch Mehrheitsbeschluss) seine Kriterien verschärfen soll. Wer dann keine Grand-Cru-Lage bekommt, der zahlt keinen Beitrag mehr oder geht sogar vor Gericht :o

Grüße,
Gerald
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Re: VDP Zu- und Abnahme

Beitrag von Gerald »

Und zumindest wenn der Verband öffentliche Zuschüsse bekommt (keine Ahnung ob das in D der Fall ist), dann kann er auch nicht ganz frei nach Belieben agieren, ohne die wirtschaftlichen Interessen der Winzer zu berücksichtigen. Zumindest wenn es wie seinerzeit in der Wachau gesehen wird:

http://www.bernhard-fiedler.at/weblog/?p=3263

Grüße,
Gerald
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sorgenbrecher
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Re: VDP Zu- und Abnahme

Beitrag von sorgenbrecher »

gerald, ich habe stephans vorschlag so verstanden, dass die grundlage eine verbandsunabhängige lagenklassifikation sein sollte, alles andere wäre ja keine wirkliche veränderung zu heute....
Gruß, Marko.
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Gerald
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Re: VDP Zu- und Abnahme

Beitrag von Gerald »

Aha, danke, habe ich anscheinend überlesen.

Dann werden die Winzer ohne GC-Lagen eben nicht mehr die Zivilgerichte, sondern die diversen Verwaltungsgerichtshöfe (oder wie die in D genau heißen) anrufen :D

Grüße,
Gerald
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UlliB
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Re: VDP Zu- und Abnahme

Beitrag von UlliB »

Gerald hat geschrieben: Dann werden die Winzer ohne GC-Lagen eben nicht mehr die Zivilgerichte, sondern die diversen Verwaltungsgerichtshöfe (oder wie die in D genau heißen) anrufen :D
Richtig, und darum wird es in Deutschland niemals eine staatliche Klassifikation geben. Der Ärger, den sich Hessen seinerzeit mit seinen EL/EGs eingebrockt hat (und das war noch zu Zeiten, als die Wutbürger noch nicht gegen jede obrigkeitliche Maßnahme unter Ausschöpfung sämtlicher rechtlichen Möglichkeiten und durch alle zur Verfügung stehenden Instanzen vorgegangen sind), dürfte Warnung genug sein. Die Länder werden andere Sorgen haben, als es sich mit Teilen ihrer Winzerschaft zu verderben.

Frankreich zeigt, dass staatlich autorisierte Klassifikationen nur noch auf drei Grundlagen beständig sind:
- als historisches Dokument mit beträchtlichem Alter (1855er Klassifikation im Médoc)
- als über Jahrhunderte gewachsenes System, das von der örtlichen Winzerschaft als weitgehend sakrosankt angesehen wird (Burgund)
- als Klassifikation mit der Gießkanne, bei der die Winzer flächendeckend mit "grand crus" versorgt werden, so dass am Ende keiner mehr meckern mag (Elsass)

Alles andere wird nichtig geklagt, siehe die cru bourgeois-Kassifikation im Médoc oder die in St. Emilion (deren x-te Neuauflage schon wieder wackelt).

Der VDP ist zwar keine staatliche Institution, hat sich aber für den "elsässer Weg" entschieden: jedem Mitglied (mindestens) eine Große Lage. Das sichert wenigstens den Verbandsfrieden.

Gruß
Ulli
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octopussy
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Re: VDP Zu- und Abnahme

Beitrag von octopussy »

UlliB hat geschrieben:Richtig, und darum wird es in Deutschland niemals eine staatliche Klassifikation geben. Der Ärger, den sich Hessen seinerzeit mit seinen EL/EGs eingebrockt hat (und das war noch zu Zeiten, als die Wutbürger noch nicht gegen jede obrigkeitliche Maßnahme unter Ausschöpfung sämtlicher rechtlichen Möglichkeiten und durch alle zur Verfügung stehenden Instanzen vorgegangen sind), dürfte Warnung genug sein. Die Länder werden andere Sorgen haben, als es sich mit Teilen ihrer Winzerschaft zu verderben.
Schon richtig. Die Probleme würden ja schon bei der Zuständigkeit anfangen. Das Deutsche Weingesetz ist zwar ein Bundesgesetz, aber die Lagenbezeichnungen, die in den Weinbergsrollen eingetragen sind, werden jedenfalls jetzt (ich vermute, das war vorher auch schon so) von den Ländern geführt. Ein Weinbaugebiet Franken würde kaum wollen, dass Rheinland-Pfälzer oder Hessen mitbestimmen, welche Lagen in Franken Grand Cru oder 1er Cru sind. Die Einteilung müsste also wohl von den Ländern vorgenommen werden.

Selbst wenn man vor der Lagenneuordnung objektive Kriterien festsetzen würde (z.B. Orientierung an historischen Karten, Ausrichtung, Boden, Wasserabzug, etc.), wären natürlich zum einen die Kriterien justiziabel (z.B. "...was im 19. Jahrhundert galt, ist nicht mehr gültig...") und zum anderen auch die konkrete Entscheidung, ob die Kriterien erfüllt werden oder nicht.

Insofern ist auch eine Lagenneuordnung nicht realistisch. Auf der anderen Seite finde ich das Nebeneinander von Weingesetz und "Privatgesetz" (des VDP) auf Dauer auch nicht tragbar. Und wie Ulli schon sagt: eine Lageneinteilung, die der VDP selbst festlegt, ist nichts wert.
Beste Grüße, Stephan
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Markus Vahlefeld
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Re: VDP Zu- und Abnahme

Beitrag von Markus Vahlefeld »

UlliB hat geschrieben: Der VDP ist zwar keine staatliche Institution, hat sich aber für den "elsässer Weg" entschieden: jedem Mitglied (mindestens) eine Große Lage. Das sichert wenigstens den Verbandsfrieden.
Ja, genau so ist es! Dass z.B. der Leckerberg auf einmal eine GG-Lage ist und zwar aus dem einzigen Grund, dass ein dort wirtschaftender Betrieb in den VDP aufgenommen wurde, lässt schon erahnen, wieviel Kokolores dieser GG-Bezeichnung inhärent ist.

Um es mal auf die Riesling-Regionen zu beschränken: Die einzige deutsche Region mit einem herausragenden Lagenportfolio, wo sich der "burgundische" Ansatz rechtfertigen liesse, ist die Mosel. Der Rheingau und die Pfalz haben strenggenommen Bordeaux-Züge und die Nahe und Rheinhessen stehen durch die quasi Historienlosigkeit eh völlig neu aufgestellt da. Wenn noch Baden, Franken, Mittelrhein etc. dazu kommen... na dann, gute Nacht! Wie soll man das unter einen Hut bringen?

Es wird also trotz allem Burgund und GG und Lage und Napoleons Steuer darauf hinauslaufen, als Weingut sein ganz eigenes Markenimage zu kreieren. In diesem Übergang befinden wir uns gerade und da ist jede Lösung eine Notlösung.
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