Gerald hat geschrieben:
Dann werden die Winzer ohne GC-Lagen eben nicht mehr die Zivilgerichte, sondern die diversen Verwaltungsgerichtshöfe (oder wie die in D genau heißen) anrufen
Richtig, und darum wird es in Deutschland niemals eine staatliche Klassifikation geben. Der Ärger, den sich Hessen seinerzeit mit seinen EL/EGs eingebrockt hat (und das war noch zu Zeiten, als die Wutbürger noch nicht gegen jede obrigkeitliche Maßnahme unter Ausschöpfung sämtlicher rechtlichen Möglichkeiten und durch alle zur Verfügung stehenden Instanzen vorgegangen sind), dürfte Warnung genug sein. Die Länder werden andere Sorgen haben, als es sich mit Teilen ihrer Winzerschaft zu verderben.
Frankreich zeigt, dass staatlich autorisierte Klassifikationen nur noch auf drei Grundlagen beständig sind:
- als historisches Dokument mit beträchtlichem Alter (1855er Klassifikation im Médoc)
- als über Jahrhunderte gewachsenes System, das von der örtlichen Winzerschaft als weitgehend sakrosankt angesehen wird (Burgund)
- als Klassifikation mit der Gießkanne, bei der die Winzer flächendeckend mit "grand crus" versorgt werden, so dass am Ende keiner mehr meckern mag (Elsass)
Alles andere wird nichtig geklagt, siehe die
cru bourgeois-Kassifikation im Médoc oder die in St. Emilion (deren x-te Neuauflage schon wieder wackelt).
Der VDP ist zwar keine staatliche Institution, hat sich aber für den "elsässer Weg" entschieden: jedem Mitglied (mindestens) eine Große Lage. Das sichert wenigstens den Verbandsfrieden.
Gruß
Ulli