Naja, was und warum die Medien berichten, ist immer unklar. Mediale Präsenz kann aber auch zur Aufklärung des Diebstahls führen...
Und zum Wert: andersherum wird ein Schuh draus: selbst wenn es nur EUR 25.000 sind - und ich stelle mir vor, dass bei einem Hauseinbruch der Familienschmuck in diesem Wert gestohlen wurde -, ist und bleibt es ein hoher Wert. FAKTISCH wird der Wert dennoch höher sein, denn es fehlt Most für einen bestimmten Wein, der so, wie er im Sortiment eingebaut ist, nicht abgefüllt werden kann. Der Jahrgang fällt aus, die Restaurants und Händler werden den Wein auslisten, und das Weingut muss wieder von vorne beginnen. Und der andere Most, der mit dem gestohlenen Most cuveetiert werden sollte, wird als Einzelwein abgefüllt, nur einmal, aber wer will den dann listen, wenn es keinen Folgejahrgang gibt? Also muss der Preis attraktiv sein und damit folgen weitere Einnahmeeinbußen...
Und den Hinweis, dass es ein Multimillionär war, der beklaut wurde, finde ich eher daneben. Mir ist es egal, WER beklaut wird.
Von Winning beklaut
- Markus Vahlefeld
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Re: Von Winning beklaut
@WoFu: Das der Kellermeister davon nichts mitbekommt ist tatsächlich möglich, der hat sich evtl. über die hohen Mostgewichte gewundert und die Trauben weiterverarbeitet. Wie schon gesagt, passiert das wirklich Regelmäßig!
Verlust von Kundenbindung durch das Fehlen dieses Spitzenweins ist auch sehr unglaubwürdig. Einmal ist es generell unwahrscheinlich, dass es diesen Spitzenwein in jedem Jahr gibt, dann geht es hier um Mengen die an der Gesamtmenge des Weinguts einen äußerst geringen Anteil einnehmen. Schaft diese Geschichte nicht auch eine gewisse Exklusivität für die folgenden Jahrgänge oder für die nur äußerst geringe Menge an spitzen Rotwein der in diesem Jahr bei von W hergestellt wird?
Und die kostenlose Werbung die von W. durch sämtliche Medien bekommen hat, dürfte den Schaden dann nochmals auf ein Minimum verringern!!
Verlust von Kundenbindung durch das Fehlen dieses Spitzenweins ist auch sehr unglaubwürdig. Einmal ist es generell unwahrscheinlich, dass es diesen Spitzenwein in jedem Jahr gibt, dann geht es hier um Mengen die an der Gesamtmenge des Weinguts einen äußerst geringen Anteil einnehmen. Schaft diese Geschichte nicht auch eine gewisse Exklusivität für die folgenden Jahrgänge oder für die nur äußerst geringe Menge an spitzen Rotwein der in diesem Jahr bei von W hergestellt wird?
Und die kostenlose Werbung die von W. durch sämtliche Medien bekommen hat, dürfte den Schaden dann nochmals auf ein Minimum verringern!!
- susa
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Re: Von Winning beklaut
Warum denk ich die ganze Zeit, dass vielleicht demnächst ein angeblich ganz toller Wein unter der Hand "eigentlich von-Winning-Trauben" vertickt wird, "... können deswegen auch keine Rechnung ausstellen .... aber .... dafür nur 10€ die Flasche .... BAT (bar auf Tatze) ....
"
Diebstahl bleibt Diebstahl und diese Robin-Hood-Mentalität, den Reichen stehlen um es den Armen zu geben funktioniert vielleicht im Märchen ...., fehlt ja auch immer die zweite der Seite der Medaille, das Weitergeben an die Armen
. Dass sich so manch Weinbäuerlein in der Pfalz klammheimlich drüber freut, steht auf einem anderen Blatt.
lieben Gruß
susa

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Re: Von Winning beklaut
Ich kann mir eben nicht richtig vorstellen, dass der Täter noch nicht gefunden wurde. Vollernter gibt es ja bekanntlicherweise nicht so viele, die Reifenprofile werden auch nicht überall gleich sein. Daher hätte man nur die wenigen zu den Reifenspuren passenden Fahrzeuge unter die Lupe nehmen müssen.
Also entweder ist die Sache ohnehin hinter den Kulissen längst aufgeklärt oder die Polizei hat die Angelegenheit einfach nicht ernst genommen, so wie wenn jemand ein paar Äpfel vom Baum des Nachbarn geklaut hätte ...
Grüße,
Gerald
Also entweder ist die Sache ohnehin hinter den Kulissen längst aufgeklärt oder die Polizei hat die Angelegenheit einfach nicht ernst genommen, so wie wenn jemand ein paar Äpfel vom Baum des Nachbarn geklaut hätte ...
Grüße,
Gerald
Re: Von Winning beklaut
Das es sich hier um einen Multimillionär handelt, finde ich durchaus angebracht!
Da es mir vor allem darum geht wie die Sache hoch gekocht wird obwohl sich der Schaden für das Unternehmen in Grenzen hält. Bei einem nicht ganz so bekannten Winzer, den dieser Schaden viel härter getroffen hätte, wäre das wahrscheinlich nicht einmal eine Randnotiz wert gewesen!
Zudem habe ich bewusst nicht von Diebstahl gesprochen, oder hat hier Jemand andere Informationen.
Da es mir vor allem darum geht wie die Sache hoch gekocht wird obwohl sich der Schaden für das Unternehmen in Grenzen hält. Bei einem nicht ganz so bekannten Winzer, den dieser Schaden viel härter getroffen hätte, wäre das wahrscheinlich nicht einmal eine Randnotiz wert gewesen!
Zudem habe ich bewusst nicht von Diebstahl gesprochen, oder hat hier Jemand andere Informationen.
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Re: Von Winning beklaut
Wäre es nicht wahrscheinlicher, dass wenn sich zum Beispiel Mitarbeiter eines Lohnunternehmens, die sich wirklich nur in der Parzelle vertan haben (die Lage der Parzelle spricht dagegen, da muss man eigentlich schon sehr bewusst hinfahren), das schon lange geklärt worden wäre.
Natürlich haben solche Leute mehr mediales Know-How, um wenigstens PR technisch noch was aus der Sache rauszuholen, was einem einfachen Winzer nicht gelingt.
Diebstahl bleibt übrigens auch Diebstahl wenn kein Vorsatz vorliegt.
lieben Gruß
susa
Natürlich haben solche Leute mehr mediales Know-How, um wenigstens PR technisch noch was aus der Sache rauszuholen, was einem einfachen Winzer nicht gelingt.
Diebstahl bleibt übrigens auch Diebstahl wenn kein Vorsatz vorliegt.
lieben Gruß
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Re: Von Winning beklaut
Hmmm, ich bin ja kein Jurist, aber
§ 242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Konkret: wenn ein Winzer irrtümlich die Parzelle eines anderen Winzers aberntet, kann das nach meiner Interpretation keinesfalls Diebstahl sein.
Grüße,
Gerald
das würde ich im entsprechenden Gesetzestext anders verstehen ...Diebstahl bleibt übrigens auch Diebstahl wenn kein Vorsatz vorliegt.
§ 242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Konkret: wenn ein Winzer irrtümlich die Parzelle eines anderen Winzers aberntet, kann das nach meiner Interpretation keinesfalls Diebstahl sein.
Grüße,
Gerald
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Re: Von Winning beklaut
sonst sagen sie doch immer "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
, ok - dann hätte der irrtümliche erntende Glück gehabt; was ihn allerdings nicht davon enthebt, für den entstandenen Schaden gerade zu stehen
lg
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Re: Von Winning beklaut
faktisch richtig, aber rechtlich nicht. diebstahl bedingt strafrechtlich vorsatz, ohne vorsatz kein diebstahl.susa hat geschrieben:
Diebstahl bleibt übrigens auch Diebstahl wenn kein Vorsatz vorliegt.
darüber hinaus finde ich jedoch den verweis auf die vermögenssituation des geschädigten völlig unangebracht, ob dieser jetzt sehr wohlhabend oder arm ist sollte keine rolle für die bewertung spielen und ebenso ist mir persönlich auch egal wie hoch jetzt der definitive schaden ist....es ist einfach eine große "sauerei" und bodenlose frechheit soetwas zu tun.
Gruß, Marko.
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Re: Von Winning beklaut
sehe ich genauso, eine "Robinhoodisierung" des Täters ist völlig absurd. Dazu ist ja auch nicht bekannt, ob dem offenkundigen Vermögen des Weingutseigentümers nicht etwa Verbindlichkeiten gegenüberstehen.darüber hinaus finde ich jedoch den verweis auf die vermögenssituation des geschädigten völlig unangebracht
Allerdings scheint das Weingut eben eine sehr aktive Kommunikationspolitik zu betreiben (siehe auch im verlinkten Artikel) - was ja nichts Böses ist. Dass man in einem solchen Fall versucht, den Schaden durch kostenlose mediale Präsenz mit Hinweis auf den enormen Schaden aufgrund der außerordentlichen Qualität des Trauben zu verringern, ist für mich absolut nachvollziehbar.
Grüße,
Gerald