...in dem Fall gar nicht, stattdessen wird Metaweinsäure verwendet, ein anderer -natürlicherer- Stoff für die gleiche Aufgabenstellung, nämlich die Verhinderung der Weinsteinausfällung...
Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
Viele Grüße
Erich
Nicht was lebendig, kraftvoll, sich verkündigt, ist das gefährlich Furchtbare. Das ganz Gemeine ist's
DAS EWIG GESTRIGE
was immer war und immer wiederkehrt und morgen gilt, weil's heute hat gegolten.
https://ec1962.wordpress.com/
Erich
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
Eine sprachliche Unschärfe im Beitrag von nm_ : er hätte schreiben müssen, dass einige VDP-Winzer Hilfsmittel wie z.B. CMC verwenden. Dass das bei weitem nicht alle tun, ist übrigens aus seiner eigenen Auflistung weiter oben ganz klar ersichtlich. Da haben manche außer Sulfit gar nichts verwendet, sie haben nicht aufgesäuert, nicht chaptalisiert, und auch nicht gegen Weinsteinausfall mit Hilfsmitteln stabilisiert.Udo2009 hat geschrieben: ↑Di 21. Jul 2026, 16:26Ähm... woher beziehst Du dieses Wissen? Oder VDP = Winzer benutzen Hilfsmittel?Udo2009 hat geschrieben: ↑Di 21. Jul 2026, 16:17nm_ hat geschrieben: ↑So 19. Jul 2026, 19:14 .....
Für mich passt es auch abseits der Tradition nicht zusammen, dass die VDP-Mitglieder hohe 1G/GG-Preise mit ihrer lagenbasierten Qualitätsklassifikation rechtfertigen und dann mit Hilfsmitteln über Teile des Lagencharakters im jeweiligen Jahr drüberbügeln.
...
Habe just mal den QRCode eines Weines vom Weingut Pfeffingen gescannt...:
"Energie, Kohlenhydrate (davon Zucker), Enthält geringfügige Mengen von Fett, gesättigte Fettsäuren, Eiweiß, Salz
Zutaten: Trauben, Konservierungsstoffe und Antioxidationsmittel: Sulfite, Stabilisatoren: Metaweinsäure.
Unter Schutzatmosphäre abgefüllt."
Wo "versteckt" sich da CMC??
Aber manche VDP-Winzer tun es eben doch, ganz oder teilweise.
Gruß
Ulli
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
In manchen Jahrgängen macht es aus meiner Sicht durchaus Sinn, Saccharose (Rohrzucker) zuzusetzen. Das haben beim 2024er Jahrgang sehr viele Winzer u. a. auch Keller gemacht.
Ansonsten kann man sich schließlich über die Inhaltsstoffe (sofern vom Winzer angegeben) informieren.
Ansonsten kann man sich schließlich über die Inhaltsstoffe (sofern vom Winzer angegeben) informieren.
Gruß Markus
Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
Das ist völlig verständlich und legitim. Ich möchte lediglich zu bedenken geben, daß das GG von Anfang an angereichert werden durfte, weil es nämlich das erklärte Ziel dieser Stilkategorie war, nicht einfach "nur" eine "Auslese trocken" zu sein, sondern etwas Anderes, romanischeres. Daß damit der ganze deutsche, Ochsle-zentrierte und naturreine Ansatz, mithin die eigene Entstehungsgeschichte über Bord geworfen wurde, war natürlich eines der Opfer, das der VDP bereit war zu bringen. (Kompensiert wurde es durch die Anforderung, der Most müsse mindestens Spätlesequalität haben.)
Ein anderes war das Imitieren eines frankophilen Weinstils, der offenbar "richtiger" oder zumindest "angesagter" war als der altddeutsche, untrockene, und gerade im Rotweinbereich wurde "frühere Lese plus Anreicherung" gewollt, um burgundischer zu werden - und damit die burgundische, lagenbasierte Pyramidenschema einzuführen. Das Eine (angereicherter Wein) hat mit dem Anderen (ursprüngliche Idee der privilegierten Lage) freilich nur entgegengesetzt zu tun, und wenn die Winzer nun, ein Vierteljahrundert nach Einführung des GGs, größere Aufwände betreiben müssen, um die Auslese trocken zu verhindern (gerade bei ertragsreduzierten Rotweinen), wäre es schon ein bißchen ironisch, dräuten nicht noch eine ganze Menge noch viel schlimmerer Vierteljahrhunderte.
Schaut man hingegen nur auf die Qualtät im Glase, so glaube ich, daß der aufgeklärte Konsument dem VDP mit dem GG-Konzept viel zu verdanken hat. Und sei es nur die natürliche Gegenbewegung unfassbar guter Moselspätlesen zu Preisen, die auch den Winzer leben lassen. Es wäre schade, fiele den VDP-Winzern nun alles vor die Füße, weil der Konsument zwar 85 Euro für ein Riesling-GG hat, aber nicht die Nerven für kleine Kristalle am Flaschenboden.
Cheers,
Ollie
Yeah, well, you know, that’s just like, uh, your opinion, man.
Parfois, quand c'est trop minéral, on s'emmerde.
"Souvent, l'élégance, c'est le refuge des faibles." (Florence Cathiard)
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- Rieslingfan
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
Wobei es Winzer gibt die es auch ohne Zusatzstoffe schaffen, dass sich keine Kristalle am Flaschenboden bilden.
Gruß Markus
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amateur des vins
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
Das ist mal wieder so ein Beitrag, bei dem ich das fehlende Upvoting in unserem herrlich antiquierten Forum vermisse.Ollie hat geschrieben: ↑Di 21. Jul 2026, 19:37Das ist völlig verständlich und legitim. Ich möchte lediglich zu bedenken geben, daß das GG von Anfang an angereichert werden durfte, weil es nämlich das erklärte Ziel dieser Stilkategorie war, nicht einfach "nur" eine "Auslese trocken" zu sein, sondern etwas Anderes, romanischeres. Daß damit der ganze deutsche, Ochsle-zentrierte und naturreine Ansatz, mithin die eigene Entstehungsgeschichte über Bord geworfen wurde, war natürlich eines der Opfer, das der VDP bereit war zu bringen. (Kompensiert wurde es durch die Anforderung, der Most müsse mindestens Spätlesequalität haben.)
Ein anderes war das Imitieren eines frankophilen Weinstils, der offenbar "richtiger" oder zumindest "angesagter" war als der altddeutsche, untrockene, und gerade im Rotweinbereich wurde "frühere Lese plus Anreicherung" gewollt, um burgundischer zu werden - und damit die burgundische, lagenbasierte Pyramidenschema einzuführen. Das Eine (angereicherter Wein) hat mit dem Anderen (ursprüngliche Idee der privilegierten Lage) freilich nur entgegengesetzt zu tun, und wenn die Winzer nun, ein Vierteljahrundert nach Einführung des GGs, größere Aufwände betreiben müssen, um die Auslese trocken zu verhindern (gerade bei ertragsreduzierten Rotweinen), wäre es schon ein bißchen ironisch, dräuten nicht noch eine ganze Menge noch viel schlimmerer Vierteljahrhunderte.
Schaut man hingegen nur auf die Qualtät im Glase, so glaube ich, daß der aufgeklärte Konsument dem VDP mit dem GG-Konzept viel zu verdanken hat. Und sei es nur die natürliche Gegenbewegung unfassbar guter Moselspätlesen zu Preisen, die auch den Winzer leben lassen. Es wäre schade, fiele den VDP-Winzern nun alles vor die Füße, weil der Konsument zwar 85 Euro für ein Riesling-GG hat, aber nicht die Nerven für kleine Kristalle am Flaschenboden.
Du schreibst mir aus der Seele!
Besten Gruß, Karsten
Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
Ich habe hier sicher einige (Spät)Burgunder im Schrank liegen, die chaptalisiert wurden. Mit einer leichten Aufzuckerung habe ich auch weniger Probleme. Da waren auch vor 2024 schon einige Weingüter in der Kommunikation transparent - zumindest mündlich.
Ich würde allerdings Pinots und trockene Rieslinge mit natürlichen 11,x % anstatt aufgezuckerter 12,5% oder 13% bevorzugen. Und bei intransparenter Kommunikation werde ich generell misstrauisch. Zudem ist bei mir bei Gummiarabicum und CMC die Toleranzgrenze bei Super-Premium-Weinen überschritten.
Ich würde allerdings Pinots und trockene Rieslinge mit natürlichen 11,x % anstatt aufgezuckerter 12,5% oder 13% bevorzugen. Und bei intransparenter Kommunikation werde ich generell misstrauisch. Zudem ist bei mir bei Gummiarabicum und CMC die Toleranzgrenze bei Super-Premium-Weinen überschritten.
Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
Dass GGs rein rechtlich betrachtet chaptalisiert werden dürfen, ist von Anfang an klar gewesen - schließlich sind es Qualitätsweine ohne Prädikat, und bei denen ist das statthaft. Ich kann mich aber noch sehr gut daran erinnern, dass nach dem Rollout der VDP-Klassifikation vor 25 Jahren in den Weinforen intensiv diskutiert wurde, ob VDP-interne Regeln dass Chaptalisieren nicht vielleicht verbieten. Es hat damals mehrere direkte Anfragen beim VDP gegeben, die allesamt nicht beantwortet wurden - man hat dieses Thema offensicht bewusst im Unklaren lassen wollen. Ich habe in den Jahren danach bei mehreren VDP-Winzern nachgefragt, ob GGs chaptalisiert werden dürfen, die Antwort war entweder "nein" oder "das ist beim erforderlichen Mindestmostgewicht nicht nötig" (die Befragten waren allesamt Weißweinwinzer).Ollie hat geschrieben: ↑Di 21. Jul 2026, 19:37Das ist völlig verständlich und legitim. Ich möchte lediglich zu bedenken geben, daß das GG von Anfang an angereichert werden durfte, weil es nämlich das erklärte Ziel dieser Stilkategorie war, nicht einfach "nur" eine "Auslese trocken" zu sein, sondern etwas Anderes, romanischeres.
Dass es beim Rollout 2001 ein erklärtes stilistisches Ziel für die Kategorie GG gab, würde ich ins Reich der Legende verweisen. Zum einen war das ganze Konzept völlig unreif und nicht zu Ende gedacht, wie das anschließend zwanzig Jahre anhaltende Rumgebastele an der Klassifikation mit diversen Ausnahmeregelungen und Ergänzungen gezeigt hat. Zum anderen waren GGs vor zwanzig Jahren noch etwas anderes als das, was sie heute sind, und bei vielen Betrieben wurden zunächst einmal die trockenen Spät- und Auslesen unverändert weiter produziert und lediglich zu GGs umdeklariert (meistens verbunden mit einer satten Preissteigerung). Die VDP-Klassifikation war initial ein reines Marketingkonzept, hinter dem überhaupt keine stilistische Konzeption stand. Die stilistische Herausarbeitung eines GG-Stils erfolgte erst nach und nach an Hand dessen, was ein paar Leitbetriebe gemacht haben.
Dass es fantastische GGs in einem Stil gibt, den es früher so in Deutschland nicht gegeben hat, bestreite ich nicht. Nur gab es dafür eben kein allgemeines GG-Konzept des VDP - es konnte ja auch gar keines geben. Ein badischer Grauburgunder braucht ein anderes Konzept als ein rheinhessischer Riesling.Schaut man hingegen nur auf die Qualtät im Glase, so glaube ich, daß der aufgeklärte Konsument dem VDP mit dem GG-Konzept viel zu verdanken hat.
Was die Frage der Chaptalisation betrifft, vermute ich, dass in den weitaus meisten Jahrgängen seit 2001 bei den Weißweinen nicht chaptalisiert wurde, weil das schlicht nicht nötig war. Das Problem ist ja eher gewesen, dass man die Zuckerreife in Grenzen halten musste. Was das Chaptalisieren der 24er GGs (und möglicherweise auch einiger 25er) betrifft, halte ich das für eine Art Betriebsunfall. Die Maßnahmen, die man zur Reduktion der Zuckerreife im Weinberg nach der Erfahrung mit etlichen Vorjahrgängen getroffen hat, sind wegen der klimatischen Bedingungen bei einigen Betrieben nach hinten losgegangen. Aber selbst in '24 haben ja etliche Betriebe auf die Chaptalisation verzichtet und trotzdem ganz offensichtlich den gewünschten GG-Stil erreicht. Dass die Chaptalisation eine fast schon zwingende Voraussetzung für die Erzielung der gewünschten GG-Stilistik ist, ist alleine dadurch widerlegt.
Nur um hier keine Unklarheit aufkommen zu lassen: ich habe kein grundsätzliches Problem mit der Chaptalisation, sonst dürfte ich keine Burgunder und Bordeaux trinken (wobei in Bordeaux bei den Topbetrieben die Mostkonzentration die Chaptalisation verdrängt hat). Dort hat man aus der Tatsache der Aufbesserung anders als beim VDP aber niemals ein Geheimnis gemacht. Und VDP-Winzer, die stets ihre absolute Naturnähe betonen, dabei dann den üblichen Spruch bringen, dass "der Wein im Weinberg entsteht und nicht im Keller", und dann auch noch von "kontrolliertem Nichtstun" bei der Weinbereitung fabulieren, aber bei Bedarf gleich mal Aufsäuern, dazu Chaptalisieren, und am Ende mit chemischen Mittel stabilisieren, gehen mir gehörig gegen den Strich.
Gruß
Ulli
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amateur des vins
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
Naja, Ulli - ein bißchen schlachtest Du hier schon einen Strohmann: Nur, weil das VDP-Konzept zu GG nicht geschlossen war, ist oder sein wird, heißt das ja keineswegs, daß Fronkraisch nicht das große Vorbild gewesen wäre: Dort gibt es nämlich auch kein geschossenes Konzept. Und daß es nicht ausschließlich ein Marketinginstrument war, entspringt IMHO schon daraus, daß man sich zunächst vollständig auf trockene Weine kaprizierte und die Süßweinkultur mehr schlecht als recht später zu integrieren versuchte.
Besten Gruß, Karsten
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Bernd Schulz
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
Ulli, eben! Ich wollte gerade schon etwas Ähnliches auf Ollies Beitrag (dass ich seine Meinung in diversen Punkten nicht teile, dürfte klar sein) antworten, aber du hast mir die Mühe dankenswerterweise abgenommen.UlliB hat geschrieben: ↑Di 21. Jul 2026, 20:57 Dass es beim Rollout 2001 ein erklärtes stilistisches Ziel für die Kategorie GG gab, würde ich ins Reich der Legende verweisen. Zum einen war das ganze Konzept völlig unreif und nicht zu Ende gedacht, wie das anschließend zwanzig Jahre anhaltende Rumgebastele an der Klassifikation mit diversen Ausnahmeregelungen und Ergänzungen gezeigt hat.
Nochmals absolute Zustimmung! Die 2001er GGs von Christmann z.b. hatte ich ja teilweise im Keller, und auf dem Idig, dem Mandelgarten und dem Olberg stand neben "Großes Gewächs" nichts anderes als "Spätlese trocken".UlliB hat geschrieben: ↑Di 21. Jul 2026, 20:57 Zum anderen waren GGs vor zwanzig Jahren noch etwas anderes als das, was sie heute sind, und bei vielen Betrieben wurden zunächst einmal die trockenen Spät- und Auslesen unverändert weiter produziert und lediglich zu GGs umdeklariert (meistens verbunden mit einer satten Preissteigerung).
Der deutsche Weinstil war schon deutlich vor der Jahrtausendwende mitnichten ein hauptsächlich "untrockener". Wenn man mal vom M-S-R-Gebiet und vielleicht noch in Teilen vom Mittelrhein und der Nahe absieht (wobei ich mit meinem Vater bereits Ende der 80er Jahre hervorragende trockene Rieslinge bei Ratzenberger und Dönnhoff gekauft habe), waren sehr viele Weine trocken, weil trocken schon längst schwer in Mode war. Die Einführung des GGs kurz nach der Jahrtausendwende stand nach meiner Wahrnehmung kaum in einem Zusammenhang mit dem Wunsch nach einem angeblich anderen Stil als dem "altdeutschen". Das GG war ein Konzept, was erst einmal dazu dienen sollte, deutlich höhere Preise für trockene Spitzenweine durchzusetzen, da die bisherigen Kurse im internationalen Vergleich ausgesprochen niedrig (wahrscheinlich auch wirklich zu niedrig waren). Darum ging es vor 25 Jahren weit mehr als um Stilfragen.
Aber insgesamt handelt es sich bei dem Thema, auf welches wir jetzt gekommen sind, um eine verwickelte und komplexe Angelegenheit, über die wir - falls überhaupt - vielleicht in einem eigenen Thread diskutieren sollten.....
Herzliche Grüße
Bernd
Zuletzt geändert von Bernd Schulz am Di 21. Jul 2026, 21:32, insgesamt 1-mal geändert.