Weingesetz in Österreich in der Kritik

Hohe Brisanz, kurzes Verfallsdatum
Blaufränkisch
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Re: Weingesetz in Österreich in der Kritik

Beitrag von Blaufränkisch »

Spannend an diesem Priewe-Artikel ist für mich vor allem das Foto des Prüfnummernbescheides.

https://www.weinkenner.de/die-causa-mor ... pY4ExtK9fA

Die Fehleransprache ist querbeet, korreliert aber meines Erachtens durchaus mit dem Eindruck, der bei Weinen mit einem derart niedrigen freien und gesamten SO2 (d.h. der Wein ist wohl de facto ungeschwefelt) relativ leicht entstehen kann.

Ich hatte übrigens erst vor ein paar Tagen einen österreichischen Rotwein der 25-Euro-Liga mit ähnlichem SO2. In der Szene durchaus angesehen, aber für mich nicht sauber (angehendes Mäuseln, rauer, kraziger Abgang,...). War als Landwein deklariert.
Hier gibts mehr von mir zu lesen: www.bernhard-fiedler.at
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Gerald
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Re: Weingesetz in Österreich in der Kritik

Beitrag von Gerald »

Danke für den Link, bringt wieder etwas mehr Informationen in die Angelegenheit.

Irgendwie weiß ich nicht, welcher Seite ich jetzt mehr vertrauen soll. Braucht man überhaupt eine amtliche Kommission, die dem Konsumenten sagt, was ein "guter Wein" ist? Einmal abgesehen von der Prüfung auf gesundheitsschädliche Komponenten, sagen wir einmal Methanol, zu hohe Mengen an Histamin, SO2 etc. Bei anderen Lebensmitteln ist das ja eigentlich auch nicht üblich, also dass man z.B. Früchte als "Äpfel Golden Delicious aus Niederösterreich" nur dann bezeichnen darf, wenn sie den Geschmackstest bei einer amtlichen Kommission bestanden haben?

Andererseits: ist es sinnvoll, die Qualitätseinstufung dann ausschließlich den Weinguides zu überlassen, deren Verkoster vielleicht gar keine spezielle Ausbildung dafür haben und die einfach ihr Hobby zum Beruf gemacht haben? Und die noch dazu - anders als die amtlichen Verkoster - ihre Publikationen verkaufen müssen und aus diesem Grund schon Kompromisse machen müssen. Also wenn ein Wein eines Topwinzers misslungen scheint, kann man das natürlich nicht so schreiben, sonst reicht der Winzer nichts mehr ein und der Weinguide interessiert niemand mehr, wenn die bekannten Winzer nicht mehr teilnehmen. Da steht dann doch eher "momentan noch zu jung und etwas unruhig, wird sich aber in ein paar Jahren zu einer beeindruckenden Schönheit entwickeln". In ein paar Jahren wird sich ohnehin niemand mehr an diese Aussage erinnern, da ist der neue Jahrgang ja das Thema ;)

Grüße
Gerald
Bernd Schulz
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Re: Weingesetz in Österreich in der Kritik

Beitrag von Bernd Schulz »

Gerald hat geschrieben: Fr 29. Mai 2026, 18:54 Braucht man überhaupt eine amtliche Kommission, die dem Konsumenten sagt, was ein "guter Wein" ist?
"Man" braucht solch eine Kommision vielleicht (aber auch daran habe ich inzwischen meine Zweifel, wenn ich sehe, was in Deutschland alles als "Qualitätswein" durchgewunken wurde und wird - zum gar nicht so geringen Teil ist das mit Verlaub gesagt der größte Schrott). Ich brauche eine derartige Kommission jedenfalls überhaupt nicht, da ich mittlerweile gelernt habe, auf meinen eigenen Geschmack zu vertrauen. Und zudem kenne ich Quellen (nicht zuletzt dieses Forum), die mir einigermaßen zuverlässig verraten, welche Erzeuger sich als Neuentdeckung lohnen könnten. Letztlich kommt es immer auf den einzelnen Winzer an und nicht auf irgendwelche "amtlichen" Qualitätsbescheinigungen, die einen Haufen zeitlichen und finanziellen Aufwand verursachen, ohne zu einem nachhaltigen Ergebnis zu führen. Langer Rede kurzer Sinn: Wenn man die sensorische Ebene der Qualitätsweinprüfung hierzulande komplett abschaffen würde, würde mir nichts, aber auch gar nichts fehlen! Schützen muss man die Verbraucher vor gesundheitlich bedenklichen Inhaltsstoffen im Wein (mit Ausnahme des Alkohols, von dem jeder weiß, dass er der Gesundheit nicht unbedingt zuträglich ist), und ansonsten wird halt das gekauft, was mir oder Hugo Müller oder Ernst Meier schmeckt. Warum soll eine amtliche Prüfung Hugo Müller vor (gesundheitlich unbedenklichen :!:) Fehlern schützen, die er selbstständig gar nicht bemerkt?

Herzliche Grüße

Bernd
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EThC
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Re: Weingesetz in Österreich in der Kritik

Beitrag von EThC »

Gerald hat geschrieben: Fr 29. Mai 2026, 18:54 Bei anderen Lebensmitteln ist das ja eigentlich auch nicht üblich, also dass man z.B. Früchte als "Äpfel Golden Delicious aus Niederösterreich" nur dann bezeichnen darf, wenn sie den Geschmackstest bei einer amtlichen Kommission bestanden haben?
...vielen Dank für den Hinweis, der mir gerade klarmachte, wie löchrig die Regeln und Kontrollen im nichtweinigen Lebensmittelbereich aktuell noch sind, ganz im Gegensatz zu der vorbildlichen Handhabung im Weinbereich. So werden z.B. bei der "Nürnberger Rostbratwurst g.g.A." tatsächlich nur die Herkunft und die Zutaten reguliert und kontrolliert, eine sensorische Kontrolle erfolgt zum Nachteil der Verbraucher nicht, er kann also gar nicht wissen, ob die Wurst so schmeckt wie sie sie schmecken muß und ob das für ihn nun Genuß oder Ekel ist. Deshalb sollte man hier darauf hinarbeiten, daß bei jedem der gut 70 Betriebe jede einzelne Charge, mindestens aber einmal täglich von einer siebenköpfigen Kostjury sensorisch geprüft wird, aufgrund des Ergebnisses können die Würste dann ggf. als "Nürnberger Rostbratwurst g.g.A." bezeichnet werden oder dürfen bei Durchfallera nur als "Fränkische Landwurst" ettiketiert werden.
Die Kosten dafür sind marginal und erhöhen den Preis je 12er-Packung wohl nur um etwa einen Euro, dafür bekommt der Verbraucher aber die lang ersehnte Geschmackssicherheit, was er sicher freudig goutieren wird.
Wenn man das für alle existierenden g.g.A. und g.U. einführt, schafft man dadurch auch krisensichere Arbeitsplätze in wenigstens 5-stelliger Höhe allein in D, in A halt ein paar weniger. Also eine absolute Win-win-Situation!
Viele Grüße
Erich

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Re: Weingesetz in Österreich in der Kritik

Beitrag von UlliB »

Ich könnte mich über die beiden letzten beiden Beiträge ziemlich echauffieren und eine ganze Menge dazu schreiben. Tue ich aber nicht, denn die Zeit für interessante Grundsatzdiskussionen in Weinforen ist lange vorbei. Dazu ist die Beteiligung viel zu gering, und die Reichweite sowieso.

Diejenigen, die für die gesetzliche Regulierung zuständig sind, werden tun, was sie für richtig und nötig halten und wofür sie die Unterstützung der jeweiligen Weinbauverbände haben (der letzte Punkt ist da der relevanteste). Diejenigen Winzer und professionellen Weinkritiker, denen das nicht passt, werden weiterhin ihre Stimme erheben, und sind dabei sicherlich wesentlich wirkungsvoller als die Polemik eines Users in einem randständigen Medium.

Gruß
Ulli
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EThC
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Re: Weingesetz in Österreich in der Kritik

Beitrag von EThC »

UlliB hat geschrieben: Sa 30. Mai 2026, 19:42 Diejenigen, die für die gesetzliche Regulierung zuständig sind, werden tun, was sie für richtig und nötig halten und wofür sie die Unterstützung der jeweiligen Weinbauverbände haben (der letzte Punkt ist da der relevanteste). Diejenigen Winzer und professionellen Weinkritiker, denen das nicht passt, werden weiterhin ihre Stimme erheben, und sind dabei sicherlich wesentlich wirkungsvoller als die Polemik eines Users in einem randständigen Medium.
...das sehe ich durchaus genauso! Ich bilde mir auch nicht ein, mit meiner Stimme hier was bewegen oder gar verändern zu können, dazu bin ich viel zu minderheitig bzw. meinungsirrelevant. Ich werde es auch nicht mehr erleben, daß sich da was ändert, diese tief eingefahrene Praxis, eine objektive Herkunft und eine spezifische, objektive Qualität sowie ein daraus abgeleitetes, subjektives Geschmacksdogma in einem Begriff (sei es Region, Ort, Lage oder Gewann) zu kummulieren und alle anderen aus der reinen Herkunft auszuschließen, wird im Weinbereich sicher weiter Bestand haben. Und da die weitaus absolute Mehrheit der Weinproduktion im Bereich der -für mich bzw. uns- belanglosen, uniformierten Massenware liegt, ist es nicht zu erwarten, daß sich innerhalb der Weinbauverbände da was bewegen wird, weder in A noch in D, einen entsprechenden Leidensdruck hat halt nur eine kleine Minderheit der Winzer in A (und in D genauso). Da würde auch der VDP mit seinen gerade mal 5 % Anteil in D nix reißen, wenn er denn wollte, auch bei den großen Weinen der Mitglieder besteht wohl häufig das Problem, daß diese mehr als einen Anlauf brauchen, bis sie die Qualitätswein-Hürde geschafft haben (jedenfalls kann ich mich an eine diesbezügliche Aussage eines VDP-Winzers in einem "Terroir und Adiletten"-Podcast erinnern).
Bei meinen Weinkäufen gehe ich deshalb schon lange pragmatisch damit um; wenn ein Wein als "Landwein" oder "Wein" gelabelt ist, erweckt das bei mir mittlerweile oft direktes Interesse, während "Qw" quasi uninteressant bzw. neutral ist, bei "DAC" schwingt mittlerweile zunehmend die Skepsis mit, ob das nicht recht uniformiert sein könnte. Aber dennoch lasse ich mich nicht davon abhalten, meine Meinung zu dieser aus meiner Sicht unglücklichen Praxis kundzutun...
Viele Grüße
Erich

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UlliB
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Re: Weingesetz in Österreich in der Kritik

Beitrag von UlliB »

EThC hat geschrieben: So 31. Mai 2026, 11:45 [...] diese tief eingefahrene Praxis, eine objektive Herkunft und eine spezifische, objektive Qualität sowie ein daraus abgeleitetes, subjektives Geschmacksdogma in einem Begriff (sei es Region, Ort, Lage oder Gewann) zu kummulieren und alle anderen aus der reinen Herkunft auszuschließen, [...]
Das ist keineswegs eine "tief eingefahrene Praxis", sondern eine rechtlich verbindliche Vorgabe für geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.) der EU. Und bei den österreichischen DACs handelt es sich um bei der EU registrierte geschützte Ursprungsbezeichnungen. Da ist die Regelung ganz klar und einfach: nur was den für die jeweilige g.U. kodifizierten und per Rechtsverordnung erlassenen Vorschriften entspricht, darf die Herkunftsbezeichnung tragen. Alles andere aber auch dann nicht, wenn es geographisch gesehen aus der selben Herkunft stammt.

Wenn also die DAC Kamptal vorschreibt, dass nur Qualitätsweine aus fünf explizit genannten Rebsorten für die Herkunft "Kamptal" qualifiziert sind, scheidet die Nennung dieser Herkunft sowie aller nachgeordneter Orts- und Lagennamen für Weine aus anderen Rebsorten zwingend aus. Das selbe gilt für Weine, die keine Qualitätsweine im Sinne des österreichischen Weingesetzes sind.

Das Thema, was auf einem Etikett erscheinen darf, und was nicht, entscheidet sich also über die konkrete Ausgestaltung der Vorschriften für die jeweilige g.U. Da gibt es durchaus Spielräume (die österreichischen DACs sind ja inhaltlich keineswegs homogen und unterscheiden sich von Gebiet zu Gebiet), aber diese Spielräume sind nicht endlos groß. Am Ende wird es immer Produkte geben, die zwar aus einer spezifischen Herkunft stammen, qualitativ auch durchaus hochwertig sein können, aber den Regeln der g.U. für diese Herkunft nicht entsprechen und diese Herkunft deshalb nicht nennen dürfen. Das ist systemimmanent und eben keine eingefahrene Praxis, sondern schlicht geltendes Recht. Und dieses Recht auf EU-Ebene zu ändern, ist aussichtslos.

Mir scheint übrigens, dass diese rechtlichen Rahmenbedingungen einigen Leuten, die an der usrpünglichen Auseinandersetzung direkt beteiligt waren oder jetzt von außen mit der Forderung nach Deregulierung reingrätschen, nicht klar sind.

Gruß
Ulli
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Re: Weingesetz in Österreich in der Kritik

Beitrag von EThC »

UlliB hat geschrieben: So 31. Mai 2026, 13:52 Das ist keineswegs eine "tief eingefahrene Praxis", sondern eine rechtlich verbindliche Vorgabe für geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.) der EU.
...ich sehe da keinen Widerspruch...
Viele Grüße
Erich

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UlliB
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Re: Weingesetz in Österreich in der Kritik

Beitrag von UlliB »

EThC hat geschrieben: So 31. Mai 2026, 14:39
UlliB hat geschrieben: So 31. Mai 2026, 13:52 Das ist keineswegs eine "tief eingefahrene Praxis", sondern eine rechtlich verbindliche Vorgabe für geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.) der EU.
...ich sehe da keinen Widerspruch...
Ich schon. Unter einer "tief eingefahrenen Praxis" würde ich eine tradtionell etablierte Vorgehensweise verstehen, die lange existiert und deswegen wenig in Frage gestellt wird, aber nicht rechtlich fixiert ist. Von der kann man sich einfach verabschieden, wenn man es möchte. Von einer rechtlich verbindlichen Vorgabe aber nicht, die erfordert eine Gesetzesänderung, und die kann wie in diesem Fall so gut wie gar nicht durchsetzbar sein.

Übrigens handelt es sich bei der Herkunfts-Ausschließeritis in Österreich gerade eben nicht um eine tief eingefahrene Praxis. Ein Muskateller oder ein Pinot noir aus dem Kamptal durfte ganz selbstverständlich lange Zeit die Herkunftbezeichnung "Kamptal" tragen, und wenn der Winzer es wollte, auch den Orts- und Lagennamen, bevor das DAC-System etabliert wurde. Dieses ist im Grundsatz nämlich dem österreichischen Wein mit seiner lang etablierten Sorten- und Stilvielfalt in vielen Gebieten wesensfremd, und wurde gewaltsam übergestülpt, um den EU-Anforderungen zu genügen. Das gab seinerzeit genug Kritik, und in gewisser Weise kommt die jetzt wieder hoch, wenn auch in etwas veränderter Zielrichtung.

Gruß
Ulli
Alba
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Re: Weingesetz in Österreich in der Kritik

Beitrag von Alba »

Hallo,
möchte in diese interessante Diskussion gar nicht grundsatzthematisch eingreifen, aber aus meiner reinen Konsumenten- Genießer Sicht folgendes:
Was ich mir schon erwarte, sei es von Profi-Verkosten (in diesem Fall bei den Moric L.A.R. also JS/ Stuart P., gerade wenn er einen Wein in den Himmel lobt) aber richtigerweise eben auch einer gesetzlich vorgesehenen Kostkommission, ist dass Weinfehler - und sei es nur ansatzweise - klar benannt werden. Ich habe/ hätte echt keinen Bock einen Wein als QW, auch oder auch gerade wenn mit 100 Punkten geadelt, zu kaufen der z.B. mäuselt oder in dem Alter (also super jung) auch nur ansatzweise oxidative Töne zeigt (ohne natürlich zu sagen dass das Ausgangsprodukt dieser Diskussion so ist, diese Merkmale zeigt).
Vielleicht stört das (sofern es "der selbe Wein" - ein vergleichbares Muster war) den Hr Pigott nicht oder er schätzt das sogar, aber mir sagt es schon was wenn der Wein deswegen 2x abgelehnt wird. Klar alles Graubereiche und subjektiv, aber ich gehe einfach mal davon aus, dass die Verkoster hier etwas "gefunden" haben was halt einfach nicht passt, gerade auch wenn alle anderen Moric Weine offensichtlich bestanden haben. Gut- schlecht (oder mag ich - mag ich nicht) muss dann jeder für sich entscheiden, aber Transparenz ja.
Selbiges würde ich im Übrigen auch bei aktuellen Jahrgängen z.B. auch bei den ganzen Bordeaux Verkostungen erwarten. Es war vielleicht in den 80er und 90er Jahren "normal" und nicht erwähnenswert wenn Pferdeschweiß / Brett im Spiel war, für mich heute geschmacklich ein No-Go im Sinne "mag ich nicht" und glücklicherweise eh schon die große Ausnahme. Hier klare Ansagen (Beschreibungen) der Profis helfen mir jedenfalls mehr als reine Punkte.
Mein Fazit - ja, ich sehe für mich schon den Sinn von sensorischen Prüfungen um gewisse Grenzen zu einzuhalten, heißt ja nicht dass alles außerhalb (dann halt vielleicht ohne amtliches Siegel) schlecht wäre. Ums ganz konkret zu machen ein fiktives Beispiel - ein maischevergorener, in Amphoren "wild" ausgebauter Veltliner aus der Wachau - mag anderen super schmecken, mir eher nicht und ich wäre echt angepisst das als DAC Wachau Smaragd gekauft zu haben.
LG
Manfred
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