Da hast du sicher recht, ich wollte es nicht so konkret benennen..UlliB hat geschrieben: ↑Fr 1. Mai 2026, 12:02
...
Da ist die Sache allerdings völlig klar. Die verbindliche Festlegung eines (Mindest-)Endverbraucherpreises durch den Erzeuger ist rechtswidrig, und kein Händler bräuchte sich daran zu halten. Aber da steht natürlich die Drohung dahinter, einem solchen Händler fortan "den Hahn zuzudrehen". Auch das wäre ein klarer Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, dagegen könnte der Händler klagen, aber das würde dauern, wäre kompliziert (Klage über Ländergrenzen hinweg), und wäre entsprechend teuer. Wie man ein Urteil am Ende durchsetzt, wäre dann auch noch die Frage. Da sind lieber alle brav und spielen mit.
Gruß
Ulli
Aber wer weiß, vielleicht handelt es sich dabei ja um die sog. französösische Weinpreisbindung, sozusagen das nicht normierte Pendant zur deutschen Buchpreisbindung. Es wird schließlich auch ein Kulturgut geschützt...