Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

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EThC
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Beitrag von EThC »

UlliB hat geschrieben: Di 24. Jun 2025, 21:01 Darf CMC eigentlich in Bioweinen verwendet werden? Das Zeug wird durch chemische Synthese gewonnen, da wär's schon komisch.
...auf die Schnelle hab ich in der konkreten EU-Bio-Verordnung 2018/848 dazu nichts Konkretes zu diesem Stoff gefunden, würde das Regelwerk aber so deuten, daß es nicht zugelassen wäre...
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Erich

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jxs
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Beitrag von jxs »

Das Bioweingut nimmt dann halt Gummi arabicum. Bei K&U kann man ein paar Blicke in die Kataloge der großen Kellerwirtschafts-Lieferanten werfen. Das Angebot ist auch für Bio nicht gerade klein.
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EThC
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Beitrag von EThC »

...vielen Dank für den Hinweis! Interessant, wie groß der Baukasten auch für Bio ist. Anscheinend ist es hier nicht so, daß es auch eine dezidierte Liste über zugelassene Substanzen für Bioweine gibt, sondern jeder Hersteller muß die einzelnen Produkte zertifizieren lassen, wenn's das richtige Papierchen mitbringt, darf man's einsetzen. Oder bin ich nur noch nicht fündig geworden :?: :?
Vielleicht kann uns ja ein Biowinzer aufklären, wie das konkret gehandhabt wird, bevor wir hier rumspekulieren...
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Kleiner_Pirat
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Beitrag von Kleiner_Pirat »

jxs hat geschrieben: Di 24. Jun 2025, 22:37 Das Bioweingut nimmt dann halt Gummi arabicum. Bei K&U kann man ein paar Blicke in die Kataloge der großen Kellerwirtschafts-Lieferanten werfen. Das Angebot ist auch für Bio nicht gerade klein.
Gummiarabikum ist nach meiner Kenntnis ein Geschmacksschönungsmittel, was Bitterstoffe eliminiert, aber nicht gegen Weinsteinbildung hilft, darf aber wohl auch bei Bio rein in den Wein. Der EU-Biowinzer wird eher auf Metaweinsäure in Sachen Weinsteinstabilisierung zurückgreifen.
Hier mal eine kleine Liste, was bei EU Bio wohl so geht aus dem Katalog eines Großhändlers: https://www.c-schliessmann.de/media/a_s ... 7-2019.pdf

Bei Bio gibt es aber aus meiner Sicht nochmal Unterschiede, wenn man sich einem Verband angeschlossen hat, also mehr als EU-Bio macht. Demeter hat zum Beispiel eine engere Definition. So wie ich die Rili lese geht gegen Weinsteinausfall da nur eine Kaltstabilisierung (herunterkühlen Richtung 0 Grad unter Zugabe von Weinstein (natürlich von Biowein) als Kontaktmittel zum schnelleren auskristallisieren und ausfällen).

Demeter-Rili: https://www.demeter.de/media/13430/download?inline
_______________
Mein Blog: https://wegezumwein.de
jxs
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Beitrag von jxs »

EThC hat geschrieben: Mi 25. Jun 2025, 07:33 […]daß es auch eine dezidierte Liste über zugelassene Substanzen für Bioweine gibt, sondern jeder Hersteller muß die einzelnen Produkte zertifizieren lassen, wenn's das richtige Papierchen mitbringt, darf man's einsetzen. […]
Außerhalb des Weins habe ich mich mit Bio schon etwas intensiver auseinandergesetzt. Zum einen muss natürlich erst mal die Zutat oder eben ein Zusatzstoff an sich für Bio zugelassen sein. „EU-bio“ ist da je etwas großzügiger als „Bioland“ oder „demeter“. Das regeln entsprechend Gesetze oder eben verbandsinterne Regeln. Dann muss natürlich jedes konkrete Produkt auch bio zertifiziert sein. Sprich es muss nachgewiesen werden, dass die Herstellung den Bio-Richtlinien/Gesetzen entspricht. Jeder Betrieb der solche Produkte herstellt oder auch nur vertreibt/verkauft muss ebenfalls nachweisen, dass das allen Gesetzen/Richtlinien entspricht. Selbst ein reiner Verkäufer hat da also eine dicken Aktenordner mit Nachweisen und Zertifikaten rumliegen. Wenn ein Restaurant einzelne Zutaten/Gerichte als „bio“ anpreist dann muss das auch sauber nachgewiesen und zertifiziert werden. Die Kette muss halt lückenlos sein. (ist auch gut so, wurde lange genug Schmu mit getrieben)
Mal ein kleines Beispiel abseits des Weins: demeter hat recht restriktive Richtlinien, was „Mehlbehandlungsmittel“ anbelangt. Aber natürlich gibt es auch da Produkte, damit der Bäcker einfacher und effizienter Brötchen backen kann. Statt Ascorbinsäure (erlaubt in EU-bio, nicht erlaubt bei demeter) ist da halt dann Acerola(extrakt) drin. Dieser Extrakt muss natürlich aus Bio-Acerola gewonnen werden. Dafür braucht der Bäcker einen Nachweis. Da hat der Lieferant ein Zertifikat für - oder es müsste der Lieferant im Zertifizierungsprozess des Bäckers mitlaufen, aber das will sich keiner antun.
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Beitrag von jxs »

Kleiner_Pirat hat geschrieben: Mi 25. Jun 2025, 09:32
jxs hat geschrieben: Di 24. Jun 2025, 22:37 Das Bioweingut nimmt dann halt Gummi arabicum. Bei K&U kann man ein paar Blicke in die Kataloge der großen Kellerwirtschafts-Lieferanten werfen. Das Angebot ist auch für Bio nicht gerade klein.
Gummiarabikum ist nach meiner Kenntnis ein Geschmacksschönungsmittel, was Bitterstoffe eliminiert, aber nicht gegen Weinsteinbildung hilft, darf aber wohl auch bei Bio rein in den Wein. Der EU-Biowinzer wird eher auf Metaweinsäure in Sachen Weinsteinstabilisierung zurückgreifen.
Hier mal eine kleine Liste, was bei EU Bio wohl so geht aus dem Katalog eines Großhändlers: https://www.c-schliessmann.de/media/a_s ... 7-2019.pdf
In deiner verlinkten Liste (und auch bei anderen Herstellern) ist Gummi arabicum als Stabilisator aufgeführt. Und es wird auch zur „Verzögerung des Weinsteinausfalls“ verkauft. Einsatzgrund ist aber wohl nicht selten das „runde Mundgefühl“, welches durch Gummi arabicum beeinflußt wird. Ob jetzt Metaweinsäure oder GA bezüglich Weinstein effizienter ist, weiß ich nicht.
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Beitrag von icedtea »

UlliB hat geschrieben: Di 24. Jun 2025, 21:01
weinaffe hat geschrieben: Di 24. Jun 2025, 18:50 CMC wird meines Wissens nach insbesondere auch zur Vermeidung/Hemmung der Weinsteinausfällung eingesetzt, [...]
Schon richtig. Aber die Weinsteinbildung kann man auch mit Zusatzstoffen verhindern, die die Sensorik nicht beeinflussen, z.B. mit Metaweinsäure. Sofern man dafür überhaupt Zusatzstoffe verwendet und nicht eine Kältestabilisierung durchführt, die allerdings technisch aufwendiger ist.

Bei CMC bleibt der Verdacht, dass das wegen seines sensorischen Effektes eingesetzt wird und der vorgebliche Hauptzweck tatsächlich nur ein erwünschter Nebeneffekt ist.

Darf CMC eigentlich in Bioweinen verwendet werden? Das Zeug wird durch chemische Synthese gewonnen, da wär's schon komisch.

Gruß
Ulli
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Beitrag von EThC »

icedtea hat geschrieben: Mi 25. Jun 2025, 14:27 Ist die alkoholische Gärung nicht auch ein chemischer Prozess? ;)
...biochemisch... :mrgreen:
Viele Grüße
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Beitrag von Rieslingfan »

EThC hat geschrieben: Di 24. Jun 2025, 20:46 [Die 24er EL sind ja noch nicht im Verkauf...
Einen gewissen Überblick über die Inhaltsstoffe von GG 2024 kann man sich bei Lobenberg (Subskription) beschaffen. https://www.gute-weine.de/eine-entdecku ... utschland/

EL und GG 2024

Dönnhoff https://www.gute-weine.de/suche/?tx_sol ... 3%B6nnhoff
Wittmann https://www.gute-weine.de/suche/?tx_sol ... D=wittmann
Schäfer Fröhlich https://www.gute-weine.de/suche/?tx_sol ... hlich+2024
Gruß Markus
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

Beitrag von Rieslingfan »

Die folgenden Zutaten sind bei respekt Biodyn verboten
Bildschirmfoto vom 2025-06-25 19-24-33.png
Gruß Markus
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