Das steht etwas weiter unten als Link, siehe z. B. https://www.gute-weine.de/produkt/wittm ... 24-71445h/
Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
- Rieslingfan
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
Gruß Markus
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
Ich zitiere aus dem Beitrag oben nur mal den Satz.
Komisch, warum kommen dann mehrfach bei mir im Jahr die Lebensmittelüberwachung und nimmt Weinproben mit die analysiert werden?
Vielleicht trinken Sie den Wein ja selbst, die wissen ja nicht was drin ist.

Zumindest nach deiner Meinung anscheinend.
Und Traubenproben während der Lese kommt auch keiner holen, dass bilde ich mir anscheined ein.
- EThC
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
...vielleicht weil die Lebensmittelüberwachung die Aufgaben der weinrechtlichen Kontrolle aus organisatorischen Gründen mit übernimmt?
Ich hab das "Wissen" auch nur aus Winzerhand, scheint mir aber für D schlüssig zu sein. Ich hatte vor ein paar Wochen auch ein Gespräch mit einem Winzer, der in Spanien und Deutschland gleichermaßen tätig ist und mir die teils drastischen Unterschiede erklärt hat. Was z.B. in Spanien dazu führt, daß die Weingüter mit den lebensmittelrechtlichen Vorschriften hinsichtlich der Betriebsausstattung konfrontiert sind, vor allem was die Hygienestandards betrifft. Demnach dürfte es es da keine ungekachelten Keller mit hefegeschwängerten Natursteinwänden mehr geben. Um nur einen Aspekt zu nennen...
Ich hab das "Wissen" auch nur aus Winzerhand, scheint mir aber für D schlüssig zu sein. Ich hatte vor ein paar Wochen auch ein Gespräch mit einem Winzer, der in Spanien und Deutschland gleichermaßen tätig ist und mir die teils drastischen Unterschiede erklärt hat. Was z.B. in Spanien dazu führt, daß die Weingüter mit den lebensmittelrechtlichen Vorschriften hinsichtlich der Betriebsausstattung konfrontiert sind, vor allem was die Hygienestandards betrifft. Demnach dürfte es es da keine ungekachelten Keller mit hefegeschwängerten Natursteinwänden mehr geben. Um nur einen Aspekt zu nennen...
Viele Grüße
Erich
Nicht was lebendig, kraftvoll, sich verkündigt, ist das gefährlich Furchtbare. Das ganz Gemeine ist's
DAS EWIG GESTRIGE
was immer war und immer wiederkehrt und morgen gilt, weil's heute hat gegolten.
https://ec1962.wordpress.com/
Erich
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
Nein. Die Weinüberwachung ist eine andere Behörde die seperat kommt. Die dürfen zusätzlich noch die Weinbuchführung/Kellerei (Mengen, Behälter, usw.) direkt kontrollieren.
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
Die Liste der "Nichtlebensmittel" bitte dort nachlesen; Wein gehört nicht zu jenen.Artikel 2
Definition von „Lebensmittel“
Im Sinne dieser Verordnung sind „Lebensmittel“ alle Stoffe oder Er-
zeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem
Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise
verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenom-
men werden.
Zu „Lebensmitteln“ zählen auch Getränke [...]
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Le ... 3Ade%3APDF Artikel 2 (Seite 11)
Besten Gruß, Karsten
- EThC
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
...wenn man das genauer betrachtet, gleitet das wahrscheinlich in Haarspalterei ab, wie das halt das Wesen der Juristerei so ist.
Denn EU-rechtlich ist Wein auch in den Lebensmitteln includiert (weshalb die Spanier dieses Getränk wohl auch vollumfänglich so behandeln). Bei der souveränen Gesetzgebung der einzelnen Länder schaut's in der aktuellen Umsetzung aber (noch?) anders aus, scheint mir. Jedenfalls wird das Rechtliche rund um Wein hierzulande primär aus dem Weingesetz und den nachrangigen Weinverordnungen geregelt, allerdings vermehrt subsidiär mit Verweisen auf einzelne Regelungen aus dem Lebensmittelrecht. Zuletzt wurde ja auch die Lebensmittelinformationsverordnung auf das Thema Wein ausgeweitet.
Vielleicht war die Einschätzung meines Gesprächspartners -der auch kein Jurist ist- ja nicht ganz korrekt, aber nach meinem Verständnis gibt es in D dann doch (noch) einen deutlichen Unterschied in der Einordnung von Lebens- und Genußmitteln, die wahrscheinlich historisch bedingt ist.
Und daß der Gesetzgeber nur eine Behörde zur analytischen Kontrolle von zwei oder mehr unterschiedlichen Rechsgütern vorhält, ist ausnahmsweise mal einfach pragmatisch vernünftig...

Vielleicht war die Einschätzung meines Gesprächspartners -der auch kein Jurist ist- ja nicht ganz korrekt, aber nach meinem Verständnis gibt es in D dann doch (noch) einen deutlichen Unterschied in der Einordnung von Lebens- und Genußmitteln, die wahrscheinlich historisch bedingt ist.
Und daß der Gesetzgeber nur eine Behörde zur analytischen Kontrolle von zwei oder mehr unterschiedlichen Rechsgütern vorhält, ist ausnahmsweise mal einfach pragmatisch vernünftig...
Viele Grüße
Erich
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
...weil ich wissen wollte, ob's bei Jakob Schneider auch Weine gibt, die wahlweise mit Schrauber oder Korken verschlossen sind, hab ich mir mal dessen Preisliste angesehen, leider ohne faßbares Ergebnis diesbezüglich. Dabei fiel mir aber auf, daß das Gut in der mittlerweile gar nicht mal so kleinen Reihe derjenigen steht, die zu den 24ern (noch) keine Inhaltsangaben machen, also erstmal nicht ungewöhnlich. Ein neuer Aspekt für mich aber ist, daß das Gut sich vorbehält, bei Ausverkauf bestellter Weine ohne Nachfrage den Folgejahrgang oder sogar einen geschmacklich ähnlichen, aber ganz anderen Wein stattdessen zu liefern. Zumindest wenn man dem nicht bei der Bestellung widerspricht. Ob das noch konform mit den aktuellen Regelungen ist



Viele Grüße
Erich
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
Heute habe ich in einem Discounter mehrere Flaschen eines VDP Riesling gekauft, den ich in erster Linie für eine Weinschorle verwenden möchte. Die Inhaltsangaben listen u. a. auch den Zusatzstoff E466 auf.
Nach meiner kurzen Recherche ist dieser Zusatzstoff unbedenklich, dennoch frage ich mich weshalb er bei diesem Wein zugeführt wurde?
Nach meiner kurzen Recherche ist dieser Zusatzstoff unbedenklich, dennoch frage ich mich weshalb er bei diesem Wein zugeführt wurde?
Gruß Markus
Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
Den Zusatzstoff hatte ich neulich auch nachgeschlagen. Da wurde Verhinderung von Weinstein angegeben. Da dieser Zusatzstoff ansonsten auch als Verdickungsmittel eingesetzt wird könnte ich mir zudem vorstellen, dass er das Mundgefühl beeinflusst.
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Re: Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch
Genau darum wird es wohl gehen. Ulli hatte vor ein paar Wochen schon mal über einen österreichischen Wein berichtet, in dem zu dem gleichen Zweck Gummi Arabicum enthalten war (wenn ich mich nicht irre).
Herzliche Grüße
Bernd