Definition [Alte Reben]
- Rieslingfan
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Definition [Alte Reben]
Laut einem Artikel in wein.plus müssen "alte Reben" mindestens 35 Jahre alt sein. Siehe https://magazin.wein.plus/news/alte-reb ... on-bekannt
Gruß Markus
Re: Definition [Alte Reben]
Alte Reben = alles, was älter ist als ich (aktuell 66, demnächst mehr)
Re: Definition [Alte Reben]
Selten so gelacht.... aber ich kann noch einen drauflegen... aktuell 69...
aber richtig alte Reben stehen im ältesten Weinberg Deutschlands in Rhodt unter Riedburg - dem Rhodter Rosengarten, der wohl bereits vor dem 30-jährigen Krieg angelegt wurde. Richtig alte Reben...
aber richtig alte Reben stehen im ältesten Weinberg Deutschlands in Rhodt unter Riedburg - dem Rhodter Rosengarten, der wohl bereits vor dem 30-jährigen Krieg angelegt wurde. Richtig alte Reben...
Re: Definition [Alte Reben]
Hallo Markus,Rieslingfan hat geschrieben: ↑Do 14. Nov 2024, 18:21 Laut einem Artikel in wein.plus müssen "alte Reben" mindestens 35 Jahre alt sein. Siehe https://magazin.wein.plus/news/alte-reb ... on-bekannt
danke für den Link!
Diese Schlussfolgerung aus dem Artikel ziehen zu wollen, ist wohl etwas voreilig.
VG Nora
Re: Definition [Alte Reben]
Hallo Nora, Markus hat keine Schlussfolgerung gezogen sondern die Überschrift des Artikels wortwörtlich zitiert, so stehts auch innerhalb des Artikels wortwörtlich.
Oder bist Du der Ansicht, dass Wein.Plus eine Schlussfolgerung gezogen hat, die voreilig ist? ich habe selbst die OIV-Definition gelesen, dort steht 35 Jahre drin.
Oder bist Du der Ansicht, dass die OIV-Definition eine falsche Ableitung der Old Vine Conference ist, auf die sich OIV bezieht?
Vielleicht kannst Du etwas konkreter werden was Du meinst.
Oder bist Du der Ansicht, dass Wein.Plus eine Schlussfolgerung gezogen hat, die voreilig ist? ich habe selbst die OIV-Definition gelesen, dort steht 35 Jahre drin.
Oder bist Du der Ansicht, dass die OIV-Definition eine falsche Ableitung der Old Vine Conference ist, auf die sich OIV bezieht?
Vielleicht kannst Du etwas konkreter werden was Du meinst.
Re: Definition [Alte Reben]
Hallo JPO,
wenn es die Intention von Markus war, lediglich die Überschrift des Artikels von wein-plus zu zitieren, muss ich mich berichtigen. In dem Fall hätte ich erwidern müssen, dass die Überschrift des Artikels „Alte Reben müssen mindestens 35 Jahre alt sein“ irreführend ist.
Diese Definition hat jetzt erst einmal die OIV aufgestellt, das ist richtig.
Ob diese Definition in irgendeiner Form Außenwirkung hat bzw. verbindlich ist, wäre der zweite Schritt, der zu klären ist. Ich bin jetzt keine Expertin für internationales Weinrecht, aber so wie ich das lese, sind Definitionen der OIV Empfehlungen und Leitlinien, die von den Mitgliedsstaaten, der EU-Kommission und der Weinindustrie genutzt werden können und sollten. Sie sind kein unmittelbares zur Anwendung kommendes Recht, sondern müssen von der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten mit bedacht werden und in zukünftige gesetzgeberische Entscheidungen einfließen.
Der Begriff ‚Alte Reben‘ ist in Deutschland bisher weinrechtlich nicht definiert. Weinrechtlich relevant wird die Definition der OIV erst, wenn sie in nationales Recht durch den Gesetzgeber umgesetzt wird. Erst dann wären Winzer verpflichtet, sich daran zu halten und Verbraucher könnten sich sicher sein, dass wenn auf der Flasche „Alte Reben“ steht, auch ein Wein von mindestens 35 Jahre alten Reben drin ist. Das ist zumindest in Deutschland bisher noch nicht der Fall.
Insofern empfinde ich die Überschrift des wein-plus-Artikels als irreführend und das Zitat „Alte Reben müssen mindestens 35 Jahre alt sein“ als voreilig.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass ich keine Weinrechtsexpertin bin. Sollte ich falsch liegen, bitte ich um Berichtigung.
VG, Nora
wenn es die Intention von Markus war, lediglich die Überschrift des Artikels von wein-plus zu zitieren, muss ich mich berichtigen. In dem Fall hätte ich erwidern müssen, dass die Überschrift des Artikels „Alte Reben müssen mindestens 35 Jahre alt sein“ irreführend ist.
Diese Definition hat jetzt erst einmal die OIV aufgestellt, das ist richtig.
Ob diese Definition in irgendeiner Form Außenwirkung hat bzw. verbindlich ist, wäre der zweite Schritt, der zu klären ist. Ich bin jetzt keine Expertin für internationales Weinrecht, aber so wie ich das lese, sind Definitionen der OIV Empfehlungen und Leitlinien, die von den Mitgliedsstaaten, der EU-Kommission und der Weinindustrie genutzt werden können und sollten. Sie sind kein unmittelbares zur Anwendung kommendes Recht, sondern müssen von der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten mit bedacht werden und in zukünftige gesetzgeberische Entscheidungen einfließen.
Der Begriff ‚Alte Reben‘ ist in Deutschland bisher weinrechtlich nicht definiert. Weinrechtlich relevant wird die Definition der OIV erst, wenn sie in nationales Recht durch den Gesetzgeber umgesetzt wird. Erst dann wären Winzer verpflichtet, sich daran zu halten und Verbraucher könnten sich sicher sein, dass wenn auf der Flasche „Alte Reben“ steht, auch ein Wein von mindestens 35 Jahre alten Reben drin ist. Das ist zumindest in Deutschland bisher noch nicht der Fall.
Insofern empfinde ich die Überschrift des wein-plus-Artikels als irreführend und das Zitat „Alte Reben müssen mindestens 35 Jahre alt sein“ als voreilig.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass ich keine Weinrechtsexpertin bin. Sollte ich falsch liegen, bitte ich um Berichtigung.
VG, Nora
Re: Definition [Alte Reben]
Hallo Nora,
du hast völlig Recht. Der Fehler lag hier aber nicht beim User Rieslingfan, sondern bei wein-plus, die (mal wieder) falsch bzw. sprachlich irreführend übersetzt haben. "Müssen" würde ein verbindliche rechtliche Regelung der Begriffe voraussetzen, die gibt es aber derzeit noch nicht. Die OIV kann keine Rechtsvorschriften erlassen. Korrekt hätte man hier von "sollen" geschrieben.
Gestolpert bin ich übrigens auch über die Formulierung im verlinkten Artikel, dass die EU-Kommission dazu verpflichtet sei, "Empfehlungen der OIV bei der Entwicklung neuer Vorschriften zu berücksichtigen". Ich wäre sehr überrascht, wenn es hier eine rechtlich bindende Verpflichtung geben würde; EU-Regularien entstehen im üblichen Prozess, und da hat die OIV nur beratende Funktion. Da haben am Ende noch ganz andere Gruppierungen und Leute mitzureden.
Ich nehme zwar stark an, dass die EU die Empfehlung der OIV umsetzt, sofern sie da einen Regelungsbedarf sieht. Wann sie das tut, und ob überhaupt, steht in den Sternen. Und bis dahin kann jeder Winzer selber definieren, was "Alte Reben" sind.
Gruß
Ulli
du hast völlig Recht. Der Fehler lag hier aber nicht beim User Rieslingfan, sondern bei wein-plus, die (mal wieder) falsch bzw. sprachlich irreführend übersetzt haben. "Müssen" würde ein verbindliche rechtliche Regelung der Begriffe voraussetzen, die gibt es aber derzeit noch nicht. Die OIV kann keine Rechtsvorschriften erlassen. Korrekt hätte man hier von "sollen" geschrieben.
Gestolpert bin ich übrigens auch über die Formulierung im verlinkten Artikel, dass die EU-Kommission dazu verpflichtet sei, "Empfehlungen der OIV bei der Entwicklung neuer Vorschriften zu berücksichtigen". Ich wäre sehr überrascht, wenn es hier eine rechtlich bindende Verpflichtung geben würde; EU-Regularien entstehen im üblichen Prozess, und da hat die OIV nur beratende Funktion. Da haben am Ende noch ganz andere Gruppierungen und Leute mitzureden.
Ich nehme zwar stark an, dass die EU die Empfehlung der OIV umsetzt, sofern sie da einen Regelungsbedarf sieht. Wann sie das tut, und ob überhaupt, steht in den Sternen. Und bis dahin kann jeder Winzer selber definieren, was "Alte Reben" sind.
Gruß
Ulli
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Re: Definition [Alte Reben]
Die Überschrift des weinplus-Artikels ist einfach schlechter Journalismus, irreführend reißerisch formuliert. Wenn man dort aufhört zu lesen, und auch die in kleineren Lettern gesetzte Über-Überschrift "OIV gibt offizielle Definition bekannt" überliest, könnte man den Eindruck eines Faktums bekommen. Im Text wird dann aber schnell deutlich, daß lediglich eine Konferenz einer Organisation, die nur in der EU beratende Funktion hat, eine Definition erarbeitet hat. Vielleicht erlangt diese dereinst bindende Wirkung, vielleicht auch nicht.
In der angegebenen Quelle hier liest sich das übrigens schon ein wenig anders:
In der angegebenen Quelle hier liest sich das übrigens schon ein wenig anders:
International Organisation of Vine & Wine unveils benchmark definition of 'old grapevine'
Besten Gruß, Karsten
- Rieslingfan
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Re: Definition [Alte Reben]
Nun ja... bisher haben Winzer, wenn sie Wein aus "Alten Reben" verkauft haben, auf ihrer Webseite einen Hinweis, aus welcher/n Lage/n der Wein ist und wie alt die Reben sind. Der Verbraucher weiß also, was er da kauft. Und auch ohne irgendeine gesetzliche Regelung waren Weine aus "Alten Reben" bisher meist von Reben, die (deutlich) älter als 30 Jahre waren.