Udo2009 hat geschrieben:Na ja.... was ist Herstellungsdatum?
Auszug aus der Verordnung EG 1308/2013, Artikel 93:
(4) Die Herstellung im Sinne von Absatz 1 Buchstabe a Ziffer iii umfasst alle Arbeitsgänge von der Traubenernte bis zum Abschluss der Weinbereitungsverfahren mit Ausnahme nachgelagerter Produktionsverfahren.
Wenn man ein bißchen in den verschiedenen, verwiesenen EU-Verordnungen stöbert, kann man zu dem Schluß kommen, daß die hier relevanten "Weinbereitungsverfahren" vor allem die Lese und das Pressen, weiters noch die Verfahren zur Anreicherung, d.h. insbesondere Chaptalisierung, Auf- / Entsäuerung -soweit angewendet- umfassen. Der weitere Gärverlauf, Reifung etc. wären dann "nachgelagerte Produktionsverfahren".
So ganz sicher bin ich mir aber nicht, ob ich das richtig interpretiert habe...
Da steh ich nun, ich armer Tor und bin so klug als wie zuvor!