glauer hat geschrieben:[...] es muss jetzt aber der Name der Region vorgestellt werden, also bei Korbel steht jetzt California Champagne.
Was nichts daran ändert, dass auch diese Bezeichnung (bzw. eine analoge mit einem anderen Herkunftsgebiet) in der EU rechtlich nicht möglich wäre. Das CIVC als Inhaber der Markenrechte verfolgt Verstöße absolut gnadenlos und unterbindet die Bezeichnung "Champagne" in
jeglicher Kombination, die auch nur im weitesten Sinn mit Wein bzw. dem Originalprodukt in Verbindung gebracht werden könnte. Hier in der Gegend hat ein Erzeuger (Geiger) einen Birnenschaumwein aus der Champagner-Bratbirne erzeugt (das ist ein alter, historisch belegbarer Sortennname) und die Sorte auch auf das Flaschenetikett geschrieben. Ergebnis: verklagt, verloren.
Gruß
Ulli