Re: Neues Weingesetz
Verfasst: So 21. Jun 2020, 23:15
Kleiner_Pirat hat geschrieben:g. U. = geschützte Ursprungsbezeichnung = es gelten die gleichen Kriterien wie für Qualitätswein/Prädikatswein, und soll diesen tendenziell ersetzen. = AOP (Appellation d’Origine Protégée in Frankreich
g.g.A. = geschützte geografische Angabe = Es gelten die Kriterien für Landwein und hat diesen quasi ersetzt (alle Landweingebiete sind bei der EU bereits als g.g.A. eingetragen) = IGP Indication Géographique Protégée in Frankreich.
Und dann gibt es natürlich noch Wein ohne geografische Herkunft = Wein aus Deutschland = Vin de France
Danke für die Erläuterung! Jetzt bin ich in der Tat wieder etwas klüger!
Herzliche Grüße
Bernd