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Neues Weingesetz

Hohe Brisanz, kurzes Verfallsdatum
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niers_runner

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Neues Weingesetz

BeitragDo 18. Jun 2020, 10:54

Lese gerade, dass unsere Nestlé-Ministerin Julia Klöckner den Entwurf für ein neues Weingesetz vorgelegt hat. Bin jetzt schon gespannt, welche Lobby-Interessen sich diesmal durchgesetzt haben.

Auszug aus einem Newsletter vom Captain Cork:
Die Apparatschiks im deutschen Weinbauverband (jeder deutsche Winzer ist kostenpflichtiges Zwangsmitglied) loben das Papier. Das ist definitiv ein besorgniserregendes Signal! Denn was der Weinbauverband gut findet, ist meistens das, was die Weinfabriken gut finden (also Abfüller, Großkellereien und Genossenschaften) und die stehen für industrielle Landwirtschaft mit Chemie, schweren Landmaschinen und konfektionierter Massenproduktion.

Offiziell wird ja immer behauptet, der Verband sei unabhängig, aber das ist Bullshit. Denn DWV-Präsident Klaus Schneider ist zugleich sowohl Vorsitzender des Verwaltungsrats als auch Vorsitzender des Aufsichtsrats im Deutschen Weinfonds und damit direkt dem Landwirtschaftsministerium unterstellt. Wer dort das Sagen hat, ist allgemein bekannt: Lobbyisten der Agrarindustrie. Wie es dort abgeht, haben die Redakteure der Süddeutschen Zeitung https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/report-hegen-und-pflegen-1.3668000 sehr mundgerecht aufbereitet.

Das verspricht nichts Gutes.

Beste Grüße

Peter

[EDIT: Schreibfehler korrigiert]
Zuletzt geändert von niers_runner am Do 18. Jun 2020, 16:18, insgesamt 1-mal geändert.
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EThC

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Re: Neues Weingesetz

BeitragDo 18. Jun 2020, 12:46

...auf "richtige Weine" wird das m.E. wenig Auswirkungen haben. Den Referentenentwurf kann man sich hier
https://www.bmel.de/SharedDocs/Download ... onFile&v=3
ansehen. Vielleicht finde ich ja demnächst mal Zeit dafür, dann kann ich ggf. mehr dazu sagen...
Viele Grüße
Erich

Nicht was lebendig, kraftvoll, sich verkündigt, ist das gefährlich Furchtbare. Das ganz Gemeine ist's
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was immer war und immer wiederkehrt und morgen gilt, weil's heute hat gegolten.

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niers_runner

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Re: Neues Weingesetz

BeitragDo 18. Jun 2020, 16:24

Hallo Erich,

Du meinst viel Rauch um Nichts?
Ein neues Weingesetz nur für die 'nicht richtigen' Weine?

Beste Grüße

Peter
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UlliB

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Re: Neues Weingesetz

BeitragDo 18. Jun 2020, 16:54

niers_runner hat geschrieben:Du meinst viel Rauch um Nichts?
Ein neues Weingesetz nur für die 'nicht richtigen' Weine?

Na, ganz so ist es nicht - es muss tatsächlich ein neues Weingesetz her, und zwar dringend, da man es trotz jahrelangem Vorlauf schlicht und ergreifend verpennt hat, das Europäische Recht für Herkunftsbezeichnungen in Deutschland adäquat umzusetzen (nur zum Vergleich: die in bürokratischen Dingen angeblich so laxen Italiener und Franzosen haben das problemlos geschafft).

Man hat dann, als es wirklich eine Minute vor zwölf war, das bestehende Deutsche Bezeichnungswesen als "traditionelle Bezeichnung" EU-rechtlich verankert, aber das hat nur vorübergehend Luft verschafft, da jeder jetzt auch noch parallel die Errichtung einer g.A. oder g.g.U. beantragen kann, die - falls genehmigt - die lokal existierenden Herkunftsbezeichnungen ersetzt. Soweit ich weiß, sind auch schon einige neue EU-konforme Herkunftsbezeichnungen beantragt, aber wohl noch nicht genehmigt. Falls das passiert, könnten die Konsequenzen aber gravierend sein. Nur als Beispiel: wenn einer für die Gesamtgemeinde Erden eine "Erden g.U." beantragt und erteilt bekommt, verschwinden damit alle Erdener Lagenbezeichnungen, und zwar möglicherweise für immer, da innerhalb einer g.U. nähere geographische Angaben ein erneutes Verfahren bedingen, das an hohe Auflagen geknüpft ist.

Ich habe den Referentenentwurf mal diagonal durchgesehen - wie ich schon vermutet hatte, ist ein zentrales Element die EU-konforme Ausgestaltung der Herkunftsbezeichnungen. Wie das am Ende praktisch aussieht, muss man sehen - das systematische durcharbeiten des Referentenentwurfs würde wohl Tage dauern, und dazu habe ich keine Lust... nach der "segensreichen" Tätigkeit des VDP ist doch eigentlich eh schon völlig egal, was auf der Pulle steht, solange der Inhalt nur ok ist :twisted:

Gruß
Ulli
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niers_runner

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Re: Neues Weingesetz

BeitragDo 18. Jun 2020, 19:00

UlliB hat geschrieben:
niers_runner hat geschrieben:Du meinst viel Rauch um Nichts?
Ein neues Weingesetz nur für die 'nicht richtigen' Weine?

Na, ganz so ist es nicht - es muss tatsächlich ein neues Weingesetz her, und zwar dringend, da man es trotz jahrelangem Vorlauf schlicht und ergreifend verpennt hat, das Europäische Recht für Herkunftsbezeichnungen in Deutschland adäquat umzusetzen (nur zum Vergleich: die in bürokratischen Dingen angeblich so laxen Italiener und Franzosen haben das problemlos geschafft).

Man hat dann, als es wirklich eine Minute vor zwölf war, das bestehende Deutsche Bezeichnungswesen als "traditionelle Bezeichnung" EU-rechtlich verankert, aber das hat nur vorübergehend Luft verschafft, da jeder jetzt auch noch parallel die Errichtung einer g.A. oder g.g.U. beantragen kann, die - falls genehmigt - die lokal existierenden Herkunftsbezeichnungen ersetzt. Soweit ich weiß, sind auch schon einige neue EU-konforme Herkunftsbezeichnungen beantragt, aber wohl noch nicht genehmigt. Falls das passiert, könnten die Konsequenzen aber gravierend sein. Nur als Beispiel: wenn einer für die Gesamtgemeinde Erden eine "Erden g.U." beantragt und erteilt bekommt, verschwinden damit alle Erdener Lagenbezeichnungen, und zwar möglicherweise für immer, da innerhalb einer g.U. nähere geographische Angaben ein erneutes Verfahren bedingen, das an hohe Auflagen geknüpft ist.

Ich habe den Referentenentwurf mal diagonal durchgesehen - wie ich schon vermutet hatte, ist ein zentrales Element die EU-konforme Ausgestaltung der Herkunftsbezeichnungen. Wie das am Ende praktisch aussieht, muss man sehen - das systematische durcharbeiten des Referentenentwurfs würde wohl Tage dauern, und dazu habe ich keine Lust... nach der "segensreichen" Tätigkeit des VDP ist doch eigentlich eh schon völlig egal, was auf der Pulle steht, solange der Inhalt nur ok ist :twisted:

Hallo Ulli,
habe den Referentenentwurf auch quergelesen, das ist wie im Newsletter von CC formuliert, Behördenkauderwelsch. Macht keinen Spaß, sich da durchzukauen.

Um bei deinem Beispiel zu bleiben, wäre es dann aber schon ein Hammer, wenn es den Erdener Prälat zukünftig nicht mehr geben würde. Eigentlich unvorstellbar.

So ganz so schlimm fand ich die Regelungen des VDP dann auch wieder nicht, wenn man denn die ganzen
Ausnahmeregelungen in den jeweiligen Anbaugebieten mal außen vor lässt.

Beste Grüße

Peter
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Kleiner_Pirat

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Re: Neues Weingesetz

BeitragSa 20. Jun 2020, 13:11

Hallo Zusammen,
ich habe mich mal durch den Kauderwelsch im Referentenentwurf gequält und meine Gedanken dazu aufgeschrieben. Insgesamt ist der Entwurf keine gute Sache für den deutschen Wein finde ich. Vorsicht! Da ich mich schon etwas reingesteigert habe, ist der Text doch etwas lang geworden.

https://wegezumwein.de/das-neue-weinges ... e-zukunft/

Gruß
Andreas
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niers_runner

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Re: Neues Weingesetz

BeitragSa 20. Jun 2020, 14:54

Hallo Andreas,

vielen Dank für Deine sehr guten Erläuterungen zu dem Referentenentwurf.
Eine Qualitätspyramide kann ich in dem ganzen Entwurf auch nicht erkennen.

Beste Grüße

Peter
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UlliB

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Re: Neues Weingesetz

BeitragSa 20. Jun 2020, 16:08

niers_runner hat geschrieben:Eine Qualitätspyramide kann ich in dem ganzen Entwurf auch nicht erkennen.

Es ist eine blanke Illusion, zu glauben, dass ein Gesetz eine für den Konsumenten relevante "Qualitätspyramide" schaffen kann. Das geht nicht, und es geht nirgendwo: auch in Frankreich, wo die Regeln für die AOCs vergleichsweise sehr stringent und eng gefasst sind, verhindert das nicht, dass die Gemeinde-AOC eines begabten Winzers um Klassen besser sein kann als der grand cru seines Nachbarn, auch wenn sich beide jeweils vollständig an die Vorgaben halten. Ein Gesetz kann allenfalls sicherstellen, dass die Angabe von Herkünften wahrheitsgemäß ist, und qualitative Mindeststandards festlegen, die aber bei einem in letzter Konsequenz nur sensorisch zu beurteilendem Produkt zwangsweise breit gefasst werden müssen. Mehr geht ganz einfach nicht.

Und ob am Ende die deutschen Winzer zusätzlich oder alternativ zu dem, was sie bisher auf ihre Flaschen gebeppt haben, eine g.g.A. oder g.U. mit oder ohne EU-Siegel etikettieren, ist objektiv betrachtet doch grad egal. Da herrscht doch eh schon blanke Anarchie, und die wird dieses Gesetz auch nicht mehr beseitigen können.

Was ich mich eher frage: wird man das Thema "EU-konforme Herkunftsbezeichnung" durch ein Bundesgesetz per Federstrich erledigen können? - Ich habe ziemlich detailliert verfolgt, welchen wirklich enormen Aufwand die INAO in Frankreich betrieben hat, um die "cahiers des charges" (zu Deutsch: Pflichtenhefte) für jede einzelne AOC EU-konform zu überarbeiten, das hat Jahre gedauert. Und hier soll das jetzt gewissermaßen post mortem (denn die Frist ist schon Lange abgelaufen) und hauruck geschehen? Ich vermute, dass das Thema die Verwaltung und die Gerichte noch auf viele Jahre hinaus beschäftigen wird. Echter Nutzen entsteht daraus allerdings nicht, außer für die Anwälte natürlich :twisted:

Gruß
Ulli
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Kleiner_Pirat

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Re: Neues Weingesetz

BeitragSa 20. Jun 2020, 19:39

UlliB hat geschrieben:Es ist eine blanke Illusion, zu glauben, dass ein Gesetz eine für den Konsumenten relevante "Qualitätspyramide" schaffen kann. Das geht nicht, und es geht nirgendwo: auch in Frankreich, wo die Regeln für die AOCs vergleichsweise sehr stringent und eng gefasst sind, verhindert das nicht, dass die Gemeinde-AOC eines begabten Winzers um Klassen besser sein kann als der grand cru seines Nachbarn, auch wenn sich beide jeweils vollständig an die Vorgaben halten. Ein Gesetz kann allenfalls sicherstellen, dass die Angabe von Herkünften wahrheitsgemäß ist, und qualitative Mindeststandards festlegen, die


Das ist alles richtig was Du sagst, dennoch haben die Franzosen es geschafft eine richtige Pyramide aufzubauen. Fast 50% der Menge ist dort g.g.A. Oder Vin de France, der Rest g. U. . Demnach müsste die Qualität des Deutschen Weins mit 95% g. U. überragend sein. Von daher kann hierzulande auf jeden Fall noch an der allgemeinen Qualitätspryamidenschraube gedreht werden. Auch wenn man am Ende feststellen muss, dass der eine oder andere g. g. A. einen g. U. wegen mir auch als Großes Gewächs qualitativ schlägt.

Gruß Andreas
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UlliB

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Re: Neues Weingesetz

BeitragSo 21. Jun 2020, 09:57

Kleiner_Pirat hat geschrieben:Das ist alles richtig was Du sagst, dennoch haben die Franzosen es geschafft eine richtige Pyramide aufzubauen. Fast 50% der Menge ist dort g.g.A. Oder Vin de France, der Rest g. U. .

Hallo Andreas,

die Zahlen stimmen so, wenn man die Menge betrachtet - schaut man sich aber den Wert an, machen die g.U.s zusammengenommen fast 80% aus. Aber schon richtig, wenn es um eine Qualitätspyramide geht, ist die Betrachtung der Volumina vielleicht relevanter als die des Geldwertes, soweit einverstanden.

Was allerdings nicht richtig ist: da wurde nichts "aufgebaut". Man hat lediglich ein seit sehr langer Zeit bestehendes System in eine EU-konforme Ausgestaltung migriert, d.h. im Ergebnis nichts anderes gemacht, als das, was man jetzt auch in Deutschland vorhat. Und der Begriff "Aufbau" passt auch insofern nicht, als dass seit geraumer Zeit genau das Gegenteil passiert.

Blickt man 40 Jahre zurück, liefen (volumenmäßig) damals deutlich weniger als 30% der französischen Weinproduktion unter einer AOC (= jetzt EU-rechtlich betrachtet g.U.). Der Rest war VDQS, Vin de Pays , oder schlicht Vin de France. Seitdem wurden in einem stetigen Prozess neue AOCs geschaffen - die früher durchaus umfangreiche Kategorie VDQS ist dabei bis auf ein paar mickrige Restbestände total verschwunden und in AOCs umgewandelt worden, und auch die früheren VdPs wurden ziemlich gerupft, indem Teilgebiete davon zu AOCs aufgestuft wurden. Dieser Prozess ist noch keineswegs beendet, d.h. der Anteil an g.U. vergrößert sich weiterhin auf Kosten der g.g.A. und der "weder-noch-Weine". Da wird keine Pyramide aufgebaut, sondern im Gegenteil abgeflacht bzw. sogar abgerissen. Vermutlich läuft auch in Frankreich in einigen Jahrzehnten das weitaus meiste, was produziert wird, unter einer g.U. .
Demnach müsste die Qualität des Deutschen Weins mit 95% g. U. überragend sein. Von daher kann hierzulande auf jeden Fall noch an der allgemeinen Qualitätspryamidenschraube gedreht werden.

Wenn man davon ausgeht, dass eine exakte und möglichst eng abgegrenzte Definition einer geographischen Herkunft in Verbindung mit der Festlegung von präzisen Vorschriften für die Erzeugung quasi automatisch ein qualitativ besseres Produkt ergibt (eine Prämisse, über die man übrigens lange diskutieren könnte), ist das natürlich ein Ärgernis. Aber so einfach lässt sich das nicht ändern.

Das immer noch gültige 71er Weingesetz ließ den Erzeugern zunächst nur die Wahl, entweder Tafelwein oder Qualitätswein erzeugen, wobei letztere Kategorie automatisch mit einer exakt abgegrenzten geographischen Herkunft verbunden war. Die Erzeuger haben sich fast vollständig für die Produktion von Qualitätswein entschieden, sicher auch, weil die Hürden dafür nicht sonderlich hoch waren.

Die Kategorie "Landwein", die in Deutschland anders als in Frankreich keinerlei Tradition hatte, ist dem Weingesetz erst später angeflanscht worden und wurde nie in großem Umfang angenommen. Es blieb fast alles beim Qualitätswein.

Wenn man jetzt einen relevanten Anteil der deutschen Produktion zu einer g.g.A. machen wollte (zum Beispiel mit einem Zielwert von 50% des Volumens), müsste man der Hälfte des in Deutschland produzierten Weins das Recht auf die Verwendung eines Lagennamens, einer Großlage, oder auch nur eines Ortsnamens entziehen, weil das alles Kategorien sind, die zwangsläufig unter eine g.U. fallen. All das müsste entweder Landwein werden, oder nur "Deutscher Wein".

Das geht aber nicht ohne weiteres. Man kann zwar gesetzlich Rechte einräumen (das ist durch das 71er Gesetz geschehen), kann aber diese Rechte nur dann wieder entziehen, wenn es dafür 1. einen Rechtsgrund gibt und 2. gerichtsfest ausformulierte Kriterien, nach denen bestimmt wird, welche Weine dann zum Landwein oder Deutschen Wein absteigen müssen. Ich sehe weder 1., noch eine halbwegs realistische Möglichkeit zur Ausgestaltung von 2. Jeder Versuch in dieser Richtung würde sofort vor Gericht landen, und es dürfte als sicher gelten, dass das Gesetz am Ende kassiert wird und damit der status quo ante erhalten bleibt, was aber eben auch keine Option ist.

Die einzige (aber auch nur theoretische) Möglichkeit wäre es, den Gedanken einer Migration des 71er Gesetzes in eine EU-konforme Ausgestaltung aufzugeben, tabula rasa zu machen, und ein wirklich komplett neues Weingesetz mit einer grundsätzlich anderen Gestaltung von Herkunftsbezeichnungen zu schaffen. Dabei könnte man dann auch gleich ein paar Mängel des 71er Gesetzes beseitigen. Das mag dem einen oder anderen auch als durchaus wünschenswert erscheinen, würde aber zunächst einmal auf den massiven Widerstand eines Großteils der Betroffenen stoßen. Selbst wenn man diesen Widerstand weitgend einfangen könnte (wobei ich nicht wüsste, wie das geschehen sollte), würde so ein Unterfangen aber viele Jahre dauern, vermutlich mehr als ein Jahrzehnt - und diese Zeit ist einfach nicht da, die Hütte brennt nämlich schon. Damit hätte man vor 15 oder 20 Jahren anfangen müssen, aber das hat man schlicht verpennt. Und so ist das, was man jetzt vorhat, leider tatsächlich weitgehend alternativlos. Aber das kennen wir ja schon :?

Gruß
Ulli
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