Hohe Brisanz, kurzes Verfallsdatum
Rieslingfan
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Mi 19. Jul 2023, 17:30
jxs hat geschrieben:Ohne es zu wissen, aber das naheliegendste wäre für mich das Abfülldatum in die Verkaufsverpackung. Egal ob danach noch eine Flaschenlagerung stattfindet. Ersatzweise Datum der amtlichen Prüfung bei Weinen wo das relevant ist.
Das ist für mich ebenfalls das naheliegendste.
Gruß Markus
EThC
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Mo 18. Sep 2023, 09:42
Udo2009 hat geschrieben:Na ja.... was ist Herstellungsdatum?
Auszug aus der Verordnung EG 1308/2013, Artikel 93: (4) Die Herstellung im Sinne von Absatz 1 Buchstabe a Ziffer iii umfasst alle Arbeitsgänge von der Traubenernte bis zum Abschluss der Weinbereitungsverfahren mit Ausnahme nachgelagerter Produktionsverfahren.
Wenn man ein bißchen in den verschiedenen, verwiesenen EU-Verordnungen stöbert, kann man zu dem Schluß kommen, daß die hier relevanten "Weinbereitungsverfahren" vor allem die Lese und das Pressen, weiters noch die Verfahren zur Anreicherung, d.h. insbesondere Chaptalisierung, Auf- / Entsäuerung -soweit angewendet- umfassen. Der weitere Gärverlauf, Reifung etc. wären dann "nachgelagerte Produktionsverfahren". So ganz sicher bin ich mir aber nicht, ob ich das richtig interpretiert habe... Da steh ich nun, ich armer Tor und bin so klug als wie zuvor!
Viele Grüße Erich Nicht was lebendig, kraftvoll, sich verkündigt, ist das gefährlich Furchtbare. Das ganz Gemeine ist's DAS EWIG GESTRIGEwas immer war und immer wiederkehrt und morgen gilt, weil's heute hat gegolten. https://ec1962.wordpress.com/
Mo 18. Sep 2023, 10:44
Ich liebe solche Texte auch. Danach biste genau so ratlos wie vorher. Brauchste doch wiede rein Experten, der dann sein Urteil unter Vorbehalt abgibt -:P
Udo2009
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Mo 18. Sep 2023, 11:43
EThC hat geschrieben:...Der weitere Gärverlauf, ...
Hm, ich denke gerade die Gärung gehört zur Weinbereitung. Ohne Gärung kein Wein, sondern Traubensaft....
EThC
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Mo 18. Sep 2023, 13:00
Udo2009 hat geschrieben:Hm, ich denke gerade die Gärung gehört zur Weinbereitung. Ohne Gärung kein Wein, sondern Traubensaft... Du solltest nicht den Fehler machen und das richtige Leben sowie die Verordnungslage gleichzusetzen Es muß ja auch einen Grund geben, warum als Stichtag ausgerechnet der 8. Dezember angegeben wurde; wenn die Gärung da includiert wäre, würde es eine ganze Reihe von Weinen geben, die als 23er schon die Deklarationspflicht umsetzen müßten, denn mancher Wein gärt auch mal ein bißchen länger vor sich hin... Blieben nur die Eisweine und ein paar sehr späte Spät- und Auslesen übrig...
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austria_traveller
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Di 19. Sep 2023, 09:56
EThC hat geschrieben:...wenn die Verordnung erst mal im Klartext öffentlich verfügbar ist, ... 
Das passiert dann 14 Tage vor dem Umsetzungstermin 
Beste Grüße Gerhard aus Wien
EThC
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Di 19. Sep 2023, 11:37
austria_traveller hat geschrieben:Das passiert dann 14 Tage vor dem Umsetzungstermin 
...tatsächlich ist der Text schon länger verfügbar, wie ich mittlerweile herausgefunden habe. Allerdings sind die Änderungen (noch?) nicht in der entsprechenden Verordnung EU 1308/2013 enthalten, das wär ja viel zu einfach! Diese sind in der Verordnung EU 2021/2117 enthalten. Und dann gibt es noch eine Berichtigung zu dieser Verordnung, die als Plenarsitzungsdokument vom 20.06.2023 vorliegt. Es ist also alles da, man muß es sich nur entsprechend zusammensuchen 
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Udo2009
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Di 19. Sep 2023, 13:22
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