Das bezogen auf den Wein unter der gleichen Betriebsnummer und unter den Mantel des VDP:Nora hat geschrieben: ...die hauptberufliche Bewirtschaftung des Weinguts – Anbau, Ausbau und Vermarktung der Weine müssen in der Hand des Weinguts liegen und durch qualifiziertes Personal betreut werden
Da muss man nicht mal besonders Spitzfindig werden. Die Art der Formulierung deines Zitates lässt in meinen Augen durchaus eine gewisse Auslegung zu (egal ob beabsichtigt oder nicht):
Wenn Anbau bzw. Ernte eines Vertragswinzers von van Volxem vorgegeben wird und überwacht/betreut wird klingt es so, als würde die doch recht schwammige Aussage erfüllt werden (z.B. durch Art der Vorgaben/Kontrollen wie bei der Winzergenossenschaft Domäne Wachau, bei der nebenbei bemerkt das Konzept mit gut 200 Winzer für die Größe erstaunlich gut funktioniert).
Denn damit läge der Anbau durchaus auch in der Hand des "Auftraggebers" und wird durch qualifiziertes Personal betreut (evtl hat der Vertragswinzer auch noch selbst "qualifiziertes Personal"). Ausbau und Vermarktung erfolgt ja durch v.V.
Ich kenne mich mit den VDP Satzungen nicht im Detail aus, interessant wäre ob der Erträge via Vertragswinzer, Zukauf etc. ausnahmslos ausgeschlossen werden für die Herstellung eines VDP-Weines.
Bzgl VDP Gutswein habe ich auch immer so verstanden, dass Trauben aus eigenem Anbau verwendet werden müssen. Allerdings habe ich das bisher nuf auf Winzerseiten/Etiketten gelesen und mir nicht die VDP-Satzungen durchgelesen. Als kleinerer/normaler VDP-Kollege wäre ich nicht sonderlich erbaut darüber, wenn ein bekannteres Verbandsmitglied den Markt mit günstigem Wein durch Traubenzukauf unter seinem Namen incl.VDP Adler durch Zukauf sättigt.