...nee, das ist EU-weit anders geregelt. Zum einen ist der Alk-Gehalt in 0,5er Schritten anzugeben*, wobei die Angabe auf dem Etikett bei den meisten Weinen max. 0,5 Prozentpunkte vom Analysenergebnis abweichen darf. Bei einem Analysewert von 12,6 Vol.% kann man sich also entscheiden, ob man 12,5 oder 13 % draufschreibt, 12 geht in diesem Fall nicht. Wie's bei 12,51 % ausschaut, weiß ich allerdings nicht sicher, mir ist aus der EU-Verordnung nicht klar, wieviele signifikante Nachkommastellen berücksichtigt werden, aber ich gehe mal davon aus, daß ein solches Analysenergebnis im Sinne der VO als 12,5 zu werten ist, dann hätte man die Möglichkeit 12, 12,5 oder 13 draufzuschreiben.Udo2009 hat geschrieben:12,5% ... ab 0,5 wird aufgerundet... --> 13 %
Bei Weinen mit z.B. mehr als 3 Jahren Flaschenlager (vor dem Verkauf ab Weingut) sowie bei Schaumware darf man übrigens max. 0,8 Prozentpunkte abweichen.
Ansonsten traue ich den Angaben auf den Etiketten grundsätzlich mehr als denen auf irgendwelchen Heimseiten, auch von Winzern...
* nichtsdestotrotz hatte ich schon des öfteren EU-Weinchen, die den Alk aufs Zehntel genau angegeben haben, auffällig häufig bei griechischen Weinen