Rieslingfan hat geschrieben:nd nach meinem Verständnis kann er diesen Wein ab Jahrgang 2023 nur unter "Höllenbrand" vermarkten, wenn diese Lage als GG definiert ist.
- wenn eine Lage als Erste Lage klassifiziert ist, kann man den zu mindestens 85 % daraus stammenden Wein unter gewissen Voraussetzungen als "Erste Lage" vermarkten.
- wenn eine Lage als Große Lage klassifiziert ist, kann man den zu mindestens 85 % daraus stammenden Wein unter gewissen Voraussetzungen als "Große Lage" vermarkten, wenn er zudem trocken ist, als GG.
- eine Lage ist niemals als GG definiert oder klassifiziert.
- die Wittmann-Heimseite dokumentiert Höllenbrand als EL, also wird auch der Wein daraus eine EL (sofern sich Monsieur Wittmann nicht vertan hat)
Ich weiß, VDP ist eine recht schwere, weil völlig unlogische Sprache, aber sooo schwer sind die Basics doch auch nicht. Dachte ich zumindest bisher immer...
Viele Grüße
Erich
Nicht was lebendig, kraftvoll, sich verkündigt, ist das gefährlich Furchtbare. Das ganz Gemeine ist's
DAS EWIG GESTRIGE
was immer war und immer wiederkehrt und morgen gilt, weil's heute hat gegolten.
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