Di 30. Jan 2024, 23:38
...das teile ich nicht, wenn schon, dann sollte man auch stringent nach den offiziellen Abstufungen vorgehen und nicht ohne zwingenden Grund einfach eine Stufe auslassen. Zumal der "Ort" weniger konkret ist, er kann in vielen Fällen gar nicht angegeben werden, der Bereich in der Regel schon. Darüber hinaus kann man Ort und Lage -sofern zutreffend- ja wie bisher im Weinnamen angeben und das Lagendropdown aus weinlagen.org gibt's ja auch noch.icedtea hat geschrieben:Meine persönliche Meinung zu den Regionen in Deutschland: Weinbaugebiet und Ort sollte reichen; den "Bereich" im Sinne des Weingesetzes habe ich auf einer Flasche offen gestanden noch nie gesehen und dürfte hier meiner Einschätzung nach auch kaum jemand interessieren.
Mi 31. Jan 2024, 00:10
EThC hat geschrieben:...das teile ich nicht, wenn schon, dann sollte man auch stringent nach den offiziellen Abstufungen vorgehen und nicht ohne zwingenden Grund einfach eine Stufe auslassen. Zumal der "Ort" weniger konkret ist, er kann in vielen Fällen gar nicht angegeben werden, der Bereich in der Regel schon.
Mi 31. Jan 2024, 00:37
Mi 31. Jan 2024, 08:05
Mi 31. Jan 2024, 12:17
Mi 31. Jan 2024, 12:42
Mi 31. Jan 2024, 12:51
Udo2009 hat geschrieben:
Ich wollte Dir ne PN senden... klappt irgendwie nicht...
Anbei Liste deutscher Lagen...
Mi 31. Jan 2024, 16:23
Mi 31. Jan 2024, 17:59
...höchst inoffiziell bzw. reines Privatvergnügen. Die Abgrenzungen der klassifizierten Bereiche der Lagen sind häufig auch abweichend, auch die offiziellen Leitgemeindenregelungen werden in nicht wenigen Fällen ignoriert.icedtea hat geschrieben:einige der mir bekannten "neuen" Lagen, bei denen VDP-Güter Teile einer alten Großen Lage abgespalten haben (Wickerer Nonnberg Vier Morgen z.B.). Wobei ich mir da nie ganz sicher bin, wie "offziell" das außerhalb des VDP ist.
Mi 31. Jan 2024, 19:37
...ist für die Zwecke des VKN-Updates eher zweckfrei, die Bereiche sind zwar definiert, aber die Ortsnamen fehlen weitgehend.Udo2009 hat geschrieben:Liste deutscher Lagen...
M.E. nicht unbedingt, wenn man das jedoch möchte, könnte man sie auf einer Ebene mit den Bereichen sehen, wobei in einigen Fällen die Abgrenzungen von Region und Landweingebiet deckungsgleich sind (Nahe, Pfalz, Ahr...)icedtea hat geschrieben:Müsste man dann eigentlich streng genommen noch die ausgewiesenen Landweingebiete berücksichtigen?