...das teile ich nicht, wenn schon, dann sollte man auch stringent nach den offiziellen Abstufungen vorgehen und nicht ohne zwingenden Grund einfach eine Stufe auslassen. Zumal der "Ort" weniger konkret ist, er kann in vielen Fällen gar nicht angegeben werden, der Bereich in der Regel schon. Darüber hinaus kann man Ort und Lage -sofern zutreffend- ja wie bisher im Weinnamen angeben und das Lagendropdown aus weinlagen.org gibt's ja auch noch.icedtea hat geschrieben:Meine persönliche Meinung zu den Regionen in Deutschland: Weinbaugebiet und Ort sollte reichen; den "Bereich" im Sinne des Weingesetzes habe ich auf einer Flasche offen gestanden noch nie gesehen und dürfte hier meiner Einschätzung nach auch kaum jemand interessieren.
Meines Erachtens kommt man mit einer weiteren Ebene aus, die 4. Ebene wäre in Deutschland der Ort (und da gibt's viele), im Bordelais bzw. eigentlich in ganz F (in I und E auch) wär's auch die Appellationsebene, ob man das wirklich vermanscheln sollte? Ich meine nicht, irgendwann wird's zu komplex und die Eingaben verwildern auch hier...