In der letzten c't war ein sehr interessanter Artikel (ich glaube leider nicht online verfügbar) über die Haftung von Bloggern. Offenbar werden in dem Maß, wo sich immer mehr Blogger quasi als Journalisten sehen (z.B. sich bei Veranstaltungen als solche akkreditieren lassen), auch von der Rechtssprechung immer häufiger diese Maßstäbe angelegt. Das bedeutet unter anderem, dass man sich offenbar nicht ohne weiteres auf den Wahrheitsgehalt einer aus anderen Quellen entnommenen Meldung verlassen darf, sondern sie selbst weiter prüfen muss.
Als Beispiel war ein Blogger genannt, der eine Meldung eines Lokalblattes in seinem Blog übernommen hat. Das Lokalblatt musste auf eine Klage hin die Meldung widerrufen, der Blogger hat sie aber auf seinem Blog nicht zurückgenommen, wurde dafür geklagt und hat den Prozess verloren.
Das könnte für die Blogger unter uns auch durchaus ein Thema werden. Ausdrücklich wurde aber im Artikel der c't erwähnt, dass diese Maßstäbe definitiv nicht für Beiträge in Internetforen gelten. Haben wir nochmals Glück gehabt
Grüße,
Gerald