Journalistische Verantwortung von Bloggern

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Birte
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Re: Journalistische Verantwortung von Bloggern

Beitrag von Birte »

So dramatisch ist das Ganze gar nicht. Das Laienprivileg gilt weiter. Das bedeutet, dass der Blogger nur für Aussagen aus seinem persönlichen Erfahrungsbereich haftbar gemacht werden kann. Für Informationen der Presse, die er zitiert und nicht überprüfen kann, kann er nicht haftbar gemacht werden. Wenn ich in meinem Blog behaupte, dass meine Katze von Rattengift schönes Fell bekommen hat, bin ich dran. Wenn die Bildzeitung das behauptet und ich sie zitiere, ohne es an meiner eigenen Katze ausprobiert zu haben, bleibe ich verschont. Hier ein Zitat aus dem Artikel über einen "xxxxx", der einfach nicht dazu bereit war, zu widerrufen, obwohl er darauf aufmerksam gemacht wurde.
Im Januar 2011 erhielt Frison unangenehme Anwaltspost: Die von den Zeitungsangaben betroffene Projektentwicklungsgesellschaft und ihr Geschäftsführer ließen ihn wegen der Verbreitung der Aussagen abmahnen und verlangten von ihm, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Er löschte zwar seinen Beitrag aus dem "N-Forum", verweigerte aber die Abgabe der geforderten Erklärung. Daraufhin erging eine einstweilige Verfügung gegen ihn.
Quelle: c`t

Spannend ist allerdings die Frage, ab wann ein Blogger nicht mehr das Laienprivileg genießen kann. Dafür müsste man eine klare Definition finden. Blogger, die die Vorzüge der Presse nutzen können, sollten meiner Ansicht nach vom Laienprivileg keinen Gebrauch machen können.
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Gerald
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Re: Journalistische Verantwortung von Bloggern

Beitrag von Gerald »

Danke für den konkreten Text.
ließen ihn wegen der Verbreitung der Aussagen abmahnen und verlangten von ihm, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben
nachdem Abmahnungen in D normalerweise im "Kombipaket" mit einer geschmalzenen Anwaltsrechnung auftreten :( (anders als in den meisten anderen Ländern beim erstmaligen Verstoß), muss der Blogger auf jeden Fall durch die Übernahme der Meldung aus dem Regionalblatt in seinen Blog bezahlen. Werden zwar nur ein paar hundert Euro sein (können), aber trotzdem mehr als ärgerlich, oder?

Ansonsten hast du sicherlich Recht: wenn man einen Blog so gestaltet (und auch die entsprechenden Vorteile annimmt), dass der Laie an ein "echtes" ;) journalistisches Medium denken kann, dann ist eine gewisse erhöhte Sorgfaltspflicht schon sinnvoll. Trotzdem sollte man meiner Ansicht nach einen Unterschied machen, ob das ein Hobbyblogger oder ein "Erzeugnis" des Springer-Verlags schreibt ...

Grüße,
Gerald
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Birte
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Re: Journalistische Verantwortung von Bloggern

Beitrag von Birte »

Gerald hat geschrieben: nachdem Abmahnungen in D normalerweise im "Kombipaket" mit einer geschmalzenen Anwaltsrechnung auftreten :( (anders als in den meisten anderen Ländern beim erstmaligen Verstoß), muss der Blogger auf jeden Fall durch die Übernahme der Meldung aus dem Regionalblatt in seinen Blogg bezahlen, oder? Werden zwar nur ein paar hundert Euro sein (können), aber trotzdem mehr als ärgerlich, oder?
Damit hast Du sicher Recht. Nach meinem Verständnis ist hier das Laienprivileg nicht korrekt angewendet worden. Man hätte ihn darauf aufmerksam machen sollen, er hätte es klarstellen müssen, aber ohne Abmahnung.
Trotzdem sollte man meiner Ansicht nach einen Unterschied machen, ob das ein Hobbyblogger oder ein "Erzeugnis" des Springer-Verlags schreibt ...
Auf jeden Fall. Die Frage ist nur, ab wann ein Blogger nicht mehr der kleine Karl-Heinz von nebenan ist, sondern eher Springer. Ich habe kein Problem damit, wenn ein Privatmensch Schwachsinn veröffentlicht. Ich muss das nicht lesen. Wenn klein Karl-Heinz allerdings mit einem Presseausweis rumrennt, um sich für einen Tag wie der große Reporter zu fühlen, jedoch im Ernstfall empfindliche Körperteile einzieht, habe ich damit ein Problem. Ab diesem Punkt kann ich als Leser nicht mehr nachvollziehen, ob es um einen Karl-Heinz oder um einen Springer geht und das geht nicht.
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