Quelle: c`tIm Januar 2011 erhielt Frison unangenehme Anwaltspost: Die von den Zeitungsangaben betroffene Projektentwicklungsgesellschaft und ihr Geschäftsführer ließen ihn wegen der Verbreitung der Aussagen abmahnen und verlangten von ihm, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Er löschte zwar seinen Beitrag aus dem "N-Forum", verweigerte aber die Abgabe der geforderten Erklärung. Daraufhin erging eine einstweilige Verfügung gegen ihn.
Spannend ist allerdings die Frage, ab wann ein Blogger nicht mehr das Laienprivileg genießen kann. Dafür müsste man eine klare Definition finden. Blogger, die die Vorzüge der Presse nutzen können, sollten meiner Ansicht nach vom Laienprivileg keinen Gebrauch machen können.