Di 22. Aug 2023, 21:54
...denk ich ehrlich gesagt nicht, daß das der Grund ist, dann müßte ja in der "Landesverordnung über Qualitätswein des bestimmten Anbaugebietes Mosel" in der Anlage 4 was dazu stehen. Genauso wie's da einen Hinweis darauf gibt, daß für Abtsberg und Bruderberg statt Mertesdorf der eigentlich nicht existierende Gemeinde- bzw. Ortsteilname Maximin Grünhaus verwendet werden muß...
Edit: wenn ich genauer drüber nachdenke...
Hab nachgeschaut: in der Weinbergsrolle gibt es keine Lage "Scharzhofberg", sondern nur das o.g. einzellagenfreie Gebiet. Somit kann der nicht offizielle Name "Scharzhofberger" beliebig verwendet werden und die Nichtnennung des Ortsnamens Wiltingen ist dann auch nicht regelwidrig. Jetzt würd mich nur noch interessieren, seit wann das so ist und ob der Lagenname "Scharzhofberg" früher mal offiziell war...
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EThC am Di 22. Aug 2023, 22:29, insgesamt 1-mal geändert.