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Unterschied QBA und Kabinett?

Was Sie schon immer über Wein wissen wollten, aber nie zu fragen wagten
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EThC

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Re: Unterschied QBA und Kabinett?

BeitragFr 21. Jul 2023, 22:11

Bernd Schulz hat geschrieben:Nein! :!: Den "Kabi" (in "gekaperter" Form) gibt es natürlich auch am Rhein, an der Nahe, in der Pfalz, in Württemberg und so weiter.
..."insbesondere" ist ja nicht gleichbedeutend mit "ausschließlich"!
Bernd Schulz hat geschrieben:Ich kenne niemanden, der sich darüber aufregt, wenn ein Winzer in anderen Regionen als dem M-S-R-Gebiet die Bezeichnung Kabinett rechtskonform verwendet, solange er sie einigermaßen sinnvoll verwendet. Wenn ein Winzer einen trockenen Wein mit dem Mostgewicht einer dicken trockenen Spätlese aus welchen Gründen auch immer abstuft und und dann als Dreizehnprozenter unter der trockenen Kabinettflagge segeln lässt, dann...ja dann.... :evil: ...
...siehst Du, das "sinnvoll" ist eine höchst individuelle Einschätzung und durch nichts Offizielles eingegrenzt. Deshalb kann das jeder nach seinem Gusto anwenden und es steht niemandem zu, das irgendwie abfällig zu werten, auch wenn's einem persönlich nicht gefällt, hier ist einfach Toleranz gefragt :!:
Viele Grüße
Erich

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Bernd Schulz

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Re: Unterschied QBA und Kabinett?

BeitragFr 21. Jul 2023, 22:38

EThC hat geschrieben:...siehst Du, das "sinnvoll" ist eine höchst individuelle Einschätzung und durch nichts Offizielles eingegrenzt.


Worauf genau beruht denn das "Offizielle"? Beruht es überhaupt nicht auf individuellen Einschätzungen von wem auch immer?

Tut mir leid, aber mich interessiert der Geist, der hinter einem Begriff steht, weit mehr als die dahinter stehenden Paragraphen.

EThC hat geschrieben:Deshalb kann das jeder nach seinem Gusto anwenden und es steht niemandem zu, das irgendwie abfällig zu werten...


Mir steht immer zu, etwas abfällig zu werten - nämlich gemäß meinem Gusto! ;) :mrgreen:

Davon abgesehen reden wir beim "Kabinett" von einem Weintyp, der für Deutschland extrem charakteristisch ist und anderswo in vergleichbarer Qualität kaum oder gar nicht erzeugt werden kann. Vor allem (aber eben nicht nur!) gilt das natürlich für die restsüße Variante, welche Menschen, die nicht wenig von Wein verstehen, weltweit zu begeistern vermag.

Aber ich muss jetzt dringend in die Falle; morgen arbeite ich tagsüber nahezu ohne Unterlass, und abends kommt Ralf zwecks gemeinsamer Vernicht....äh...Verkostung einiger Weine. Am Sonntagabend führe ich diese Diskussion gerne fort!

Herzliche Grüße

Bernd
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EThC

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Re: Unterschied QBA und Kabinett?

BeitragFr 21. Jul 2023, 22:56

Bernd Schulz hat geschrieben:Worauf genau beruht denn das "Offizielle"? Beruht es überhaupt nicht auf individuellen Einschätzungen von wem auch immer?
...natürlich tut es das, aber es ist nun mal aktuell die Richtschnur, ob einem das nun paßt oder nicht. Ich hege durchaus Sympathien für z.B. den Müllen'schen Vorstoß, nur aktuell ist das Wunschdenken.
Bernd Schulz hat geschrieben:Mir steht immer zu, etwas abfällig zu werten - nämlich gemäß meinem Gusto! ;) :mrgreen:
Unbestritten! :D
Für mich hört der Spaß nur an dem Punkt auf, ab dem andere Meinungen diskreditiert werden. Diskurs ja, gerne auch mit ordentlichem Nachdruck. Aber: leben und leben lassen, Toleranz sollte immer das oberste Gebot sein. Zumindest aktuell leben wir noch in einer relativ freien Demokratie, wie lange noch, sei mal dahingestellt... :?
Bernd Schulz hat geschrieben:Tut mir leid, aber mich interessiert der Geist, der hinter einem Begriff steht, weit mehr als die dahinter stehenden Paragraphen.
...verstehe ich nur zu gut! Allerdings gibt's hier mehrere Geister mit gleicher Berechtigung!
Viele Grüße
Erich

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Kle

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Re: Unterschied QBA und Kabinett?

BeitragSa 22. Jul 2023, 00:46

Taunus Südhang hat geschrieben:Für mich ist der Geschmack entscheidend und nicht eine kaum noch zu verstehende Regelung/Klassifizierung.

so denke ich normalerweise auch. Kürzlich probierte ich jedoch einen jungen Kabinett von Müllen, wo der sowohl substanzvolle wie leichtfüßige Inhalt in Zusammenhang mit der Kategorie „Kabinett“ eine große Faszination ausübte. Vielleicht hat es bloß mit Erinnerungen an Prädikate aus meiner Riesling-Entdeckerzeit zu tun, aber die Vorstellung, dass sich ein Winzer einem übergeordneten Begriff ernsthaft verpflichtet fühlt und ihn interpretiert, bereicherte den Genuss.

Gruß, Kle
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Udo2009

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Re: Unterschied QBA und Kabinett?

BeitragSa 22. Jul 2023, 09:14

Bernd Schulz hat geschrieben:...Davon abgesehen reden wir beim "Kabinett" von einem Weintyp, der für Deutschland extrem charakteristisch ist und anderswo in vergleichbarer Qualität kaum oder gar nicht erzeugt werden kann. ....

Ähm... sorry.... da müsstest Du jetzt mal genauer erklären.
Wenn man nur von den gesetzlichen Bestimmungen für Kabinett ausgeht (Mostgewicht von 67 – 82 °Oechsle), dann kann jeder Winzer überall auf der Welt einen Kabinett erzeugen, sofern der Oechslegrad des Leseguts "passt". Kabinett ist nicht auf die Sorte Riesling festgelegt (falls das irgendwie gemeint war...).
Zuletzt geändert von Udo2009 am Sa 22. Jul 2023, 12:56, insgesamt 1-mal geändert.
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EThC

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Re: Unterschied QBA und Kabinett?

BeitragSa 22. Jul 2023, 12:38

Udo2009 hat geschrieben:Ähm... sorry.... da müsstest Du jetzt mal genauer erklären.
Wenn man nur von den gesetzlichen Bestimmungen für Kabinett ausgeht (Mostgewicht von 67 – 82 °Oechsle), dann kann jeder Winzer überall auf der Welt einen Kabinett erzeugen, sofern der Oechslegrad des Leseguts "passt". Kabinett ist nicht auf die Sorte Riesling festgelegt (falls das irgendwie gemeint war...).
...zuerst mal: bitte richtig zitieren, stammt von Bernd Schulz, nicht von mir!
Darüber hinaus: wo nimmst Du das her, daß Kabinette nur in der Spanne von 67...82 °Oe hergestellt werden dürfen? Ich kenne keine Höchstgrenzen, nur untere Grenzwerte (Ahr und Mittelrhein weiß 76, rot 80, Nahe 73, Mosel Elbling 70, sonst 73, Pfalz und Rheinhessen Riesling, Silvaner, M-T 73, sonst 76 entsprechend der jeweiligen Landesverordnungen). Wahrscheinlich könnte man auch an anderen Orten der Welt "Kabis" (im Unterschied zum "offiziellen Kabinett") herstellen, allerdings gibt's das praktisch nicht, jedenfalls bringt das kaum jemand so hin wie an der Mosel und im leicht erweiterten Umfeld; Arndorfer im Kamptal allenfalls... :mrgreen:
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Udo2009

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Re: Unterschied QBA und Kabinett?

BeitragSa 22. Jul 2023, 13:08

EThC hat geschrieben:...zuerst mal: bitte richtig zitieren, stammt von Bernd Schulz, nicht von mir!
Darüber hinaus: wo nimmst Du das her, daß Kabinette nur in der Spanne von 67...82 °Oe hergestellt werden dürfen? Ich kenne keine Höchstgrenzen, nur untere Grenzwerte (Ahr und Mittelrhein weiß 76, rot 80, Nahe 73, Mosel Elbling 70, sonst 73, Pfalz und Rheinhessen Riesling, Silvaner, M-T 73, sonst 76 entsprechend der jeweiligen Landesverordnungen). Wahrscheinlich könnte man auch an anderen Orten der Welt "Kabis" (im Unterschied zum "offiziellen Kabinett") herstellen, allerdings gibt's das praktisch nicht, jedenfalls bringt das kaum jemand so hin wie an der Mosel und im leicht erweiterten Umfeld; Arndorfer im Kamptal allenfalls... :mrgreen:

Sorry... ist korrigiert.
Natürlich können auch Kabinettweine mit höherem Mostgewicht hergestellt werden - sind dann runtergestufte Spätlesen (ich gehe dabei nur von den Grenzwerten aus den gesetzliche Vorgaben aus...)
Dass die Weine in anderen Teilen der Welt, nicht Kabinett heißen (dürfen), ändert doch nichts an der Tatsache, dass es sich rein von den Oechslegraden des Leseguts um Kabinettweine handelt. Wie die dann tatsächlich heißen, ist doch eher nebensächlich.
Auch ich habe bei einer Raritätenweinprobe auf Schloß Johannisberg einen 1942er Kabinett trinken dürfen. Aber es hätte auch eine 1942er Spätlese oder eine 1942er Auslese sein können...
Irgendwie verstehe ich den Hype um Kabinettweine nicht so richtig. Auch an der Mosel gbit es bestimmt Winzer, die einen richtig schlechten Kabinett in die Flasche bringen und andererseits Winzer, nach deren Kabinett man sich die Finger leckt.
Das ist allerdings wohl mehr eine Frage des persönlichen Geschmacks - wie auch mit allen anderen Weinen - ob nun VDP Gutswein, Ortswein, Erste Lage, oder Spätlese, Auslese etc.
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EThC

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Re: Unterschied QBA und Kabinett?

BeitragSa 22. Jul 2023, 14:02

Udo2009 hat geschrieben:1942er Kabinett
...weiß es zwar nicht genau, dürfte aber vor 1971 weinrechtlich anders bis gar nicht geregelt gewesen sein.
Udo2009 hat geschrieben:Irgendwie verstehe ich den Hype um Kabinettweine nicht so richtig.
...ich auch nicht, wahrscheinlich fehlt mir das entscheidende Kabi-Gen... :mrgreen:
Viele Grüße
Erich

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Weinschlürfer

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Re: Unterschied QBA und Kabinett?

BeitragSa 22. Jul 2023, 14:58

Wie immer und überall ist eine Verordnung, ein gesteckter Rahmen, eine Zertifizerung immer nur so gut

- wie die Anweder derer mit Ãœberzeugung und Ehrgeiz dahinter stehen.

Spitzenqualität ist kaum etwas was man diktieren oder vorschreiben kann.
Zumindest wenn es eben um die Spitze geht.

Nichts ersetzt die Einsicht und den Ehrgeiz ein gutes Produkt oder gute Arbeit zu machen.

----

Solche Verordnungen / Rahmen dienen also vor allem dazu eine gewisse Mindestqualität sicher zu stellen.
Die Spitze oder Höchstleistungen funktionieren aber immer anders.

Und deswegen kann ein guter QBA eben auch jeden Kabinett schlagen und umgekehrt.
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Rieslingfan

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Re: Unterschied QBA und Kabinett?

BeitragSa 22. Jul 2023, 16:48

Udo2009 hat geschrieben:Irgendwie verstehe ich den Hype um Kabinettweine nicht so richtig.
In welcher Form existiert denn deiner Meinung nach ein Hype um Kabinettweine?

Mir ist dies zumindest bisher an keiner Stelle aufgefallen.
Gruß Markus
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