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- Registriert: Mi 8. Apr 2015, 20:54
Da ich alles andere als ein Experte in weinjuristischen Fragen bin, kann ich dir nicht sagen, inwieweit die Bezeichnung "Großes Gewächs" vom Geierverband rechtlich geschützt wurde.
Allerdings würde ich mich als nicht dem VDP angehörender Winzer sehr davor hüten, diese Bezeichnung zu verwenden - und zwar nicht nur aus formalen Gründen!
Darüberhinaus: Derjenige, der seinen Riesling*** in eine BDX-Flasche füllt, kann eigentlich kein anständiger Mensch sein...
....nee, mal ganz im Ernst: Ich lege normalerweise keinen Wert auf die Form der Verpackung, aber ich kenne keinen einzigen richtig guten deutschen Winzer, der für seine Rieslinge eine Art von BDX-Pulle verwendet. Is nich von wegen is nich von wegen einem gewissen Minimalrespekt vor Stil und Form.
Und deshalb erlaube ich mir, was die Qualität der Weine des "Panoramaweinguts" angeht, erst einmal eine gewisse Skepsis...
Herzliche Grüße
Bernd