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Großes Gewächs ohne VDP ?

BeitragVerfasst: Mi 22. Jun 2016, 22:58
von gollrich
Hallo zusammen,...

durch Zufall beim planen des Urlaubs ist mein Blick auf das Panoramaweingut Baumgärtner gefallen...

dieses führt in seiner Preisliste 2 Weine mit dem Vermerk "Großes Gewächs" ich war bisher laienhaft immer davon ausgegangen das dies die höchste Kategorie in der VDP Pyramide darstellt... jedoch ist das Weingut kein Mitglied beim VDP... kann man dann einfach so auch seine Weine so klassifizieren ?


unabhängig von der Diskussion kennt jemand das Weingut und kann was darüber berichten ? wir werden dort einen kurz halt einlegen...

grüße und Dank..

Re: Großes Gewächs ohne VDP ?

BeitragVerfasst: Do 23. Jun 2016, 00:26
von Bernd Schulz
Da ich alles andere als ein Experte in weinjuristischen Fragen bin, kann ich dir nicht sagen, inwieweit die Bezeichnung "Großes Gewächs" vom Geierverband rechtlich geschützt wurde.

Allerdings würde ich mich als nicht dem VDP angehörender Winzer sehr davor hüten, diese Bezeichnung zu verwenden - und zwar nicht nur aus formalen Gründen!

Darüberhinaus: Derjenige, der seinen Riesling*** in eine BDX-Flasche füllt, kann eigentlich kein anständiger Mensch :mrgreen: ;) sein...

....nee, mal ganz im Ernst: Ich lege normalerweise keinen Wert auf die Form der Verpackung, aber ich kenne keinen einzigen richtig guten deutschen Winzer, der für seine Rieslinge eine Art von BDX-Pulle verwendet. Is nich von wegen is nich von wegen einem gewissen Minimalrespekt vor Stil und Form.

Und deshalb erlaube ich mir, was die Qualität der Weine des "Panoramaweinguts" angeht, erst einmal eine gewisse Skepsis...

Herzliche Grüße

Bernd

Re: Großes Gewächs ohne VDP ?

BeitragVerfasst: Do 23. Jun 2016, 01:14
von Alas
Hallo!

Da gab es schon einmal eine Diskussion zum Thema:

viewtopic.php?f=7&t=697&p=42665&hilit=gro%C3%9Fes+gew%C3%A4chs+gesch%C3%BCtzt#p42665

Gruß

Alas

Re: Großes Gewächs ohne VDP ?

BeitragVerfasst: Do 23. Jun 2016, 07:13
von gollrich
Bernd Schulz hat geschrieben:Darüberhinaus: Derjenige, der seinen Riesling*** in eine BDX-Flasche füllt, kann eigentlich kein anständiger Mensch :mrgreen: ;) sein...

....nee, mal ganz im Ernst: Ich lege normalerweise keinen Wert auf die Form der Verpackung, aber ich kenne keinen einzigen richtig guten deutschen Winzer, der für seine Rieslinge eine Art von BDX-Pulle verwendet. Is nich von wegen is nich von wegen einem gewissen Minimalrespekt vor Stil und Form.

Und deshalb erlaube ich mir, was die Qualität der Weine des "Panoramaweinguts" angeht, erst einmal eine gewisse Skepsis...

Herzliche Grüße

Bernd


Hallo Bernd,


danke für die Ausführungen ;) aber zum Schutz des Weingutes, wenn ich das richtig übersehe stecken die nur Rote in den BDX ... die Weißweine sind scheinbar, auch so abgebildet, in herkömmlichen Flaschen... dann kann ich dem ganzen ja mal ne Chance geben... :lol:
Was auch daran liegt das Sie einen Campingplatz für unser Campermobil zur Verfügung stellen ;)

Auch danke für die Erklärung des GG.... hätte in der Tat erwartet das dass eine geschützte Marke wäre...

grüße Michael

Re: Großes Gewächs ohne VDP ?

BeitragVerfasst: Do 23. Jun 2016, 10:00
von MichaelWagner
mein Wissensstand:

GG darf (nicht muss) von den VdPs und den Mitglieder des Bernkasteler Rings (Mosel) genutzt werden.

Bei den GGs außerhalb Mosel innerhalb des VdPs handelt es sich um Weine ab Qualitätswein aufwärts (Mostgewicht-technisch), die Anreicherung ist zulässig (Vermarktung als Deutscher Qualitätswein).

Mosel: Die Mitglieder des Bernkasteler Rings, die nicht im VdP sind müssen gewisse Anforderungen erfüllen, wie zB Mindestmostgewicht Auslese, keine Anreicherung erlaubt....also im Prinzip so wie der gesamte VdP "früher", als der Verband der Prädikatsweingüter noch Prädikatsweine erzeugte...ss ist zum schiessen.... :D

Was die "unerlaubte" Nutzung der Bezeichung angeht:
die Klassifikation des VdPs ist nicht weingesetzlich verankert, d.h. es ist eher eine "Absprache" innerhalb des VdPs. "VdP.Grosse Lage" ist glaube ich markenrechtlich geschützt, "GG" allerdings nicht. Ich bin nicht Jurist genug, um sagen zu können ob eine Bezeichung wie "GG" überhaupt schutzfähig ist, d.h. als Marke eintragbar....ich denke man hätte es getan wenn es möglich wäre...zudem kann ein Weingut theoretisch ja auch "Gustav Gans" heißen und dann dürfte es seine Initialien nicht verwenden :cry:

Fazit: auch andere können "GG" auf Ihre Flasche schreiben und das passiert in der Tat häufiger...

es ist also alles nach wie vor viel einfacher mit dieser Klassifikation...

Gruß, Michael