Weinschlürfer hat geschrieben:Das wir zu viele Große Lagen haben sehe ich aber auch so. Es gibt einfach viel zu viel GG.
Und das wir trotzdem noch das offizielle (immer dümmer werdende) Weingesetz haben
ist leider auch nicht zu ändern.Großlagen müssen weg...Es dürfte für viele Anbauflächen
gar keine Lagen geben.. Sondern nur "Westhofener Wein AOC..."
...man muß da m.E. klar unterscheiden zwischen der rechtlichen Situation, wie sie gemäß WeinG und WeinV zementiert ist und dem was privatrechtliche Verbände on top daraus machen.
Gemäß der aktuellen Gesetzeslage darf jeder die gemäß Weinbergsrolle(n) festgelegten Lagenbezeichnungen verwenden, wenn der Wein Qualitätsweinstatus erreicht und zu min. 85 % auch tatsächlich aus der entsprechenden Lage stammt, darüber hinaus gibt es in den einzelnen Regionen noch weitere Mindestanforderungen (z.B. Höchsterträge), die erfüllt werden müssen, um die Lage nennen zu können. Die gesetzlich aufgestellten Hürden sind aber sehr niedrig gestaltet, da kommt so ziemlich jeder drüber, wenn er sich ein klein bißchen anstrengt, eine qualitative Schranke zwischen gut und schlecht wie die Nerds das vielleicht sehen wollen, ist das bei Weitem nicht. Vor allem gibt es gemäß der Weingesetzgebung aktuell noch kein Instrument, welches eine Art Lagenranking darstellt oder ermöglicht. D.h. diesbezüglich sind Halenberg, Morstein, Lump und Winklerberg qualitativ nichts anderes als z.B. die Unkenbacher Würzhölle, der Unterschied entsteht erst durch den tatsächlichen Wein im Markt. Erst über die Neuregelung mit den "Ersten und Großen Gewächsen für alle" wird's da wohl eine Lagenselektion geben, aber genaue Festlegungen darüber habe ich bis dato nicht gefunden, scheint in den Regionen noch in der Entwicklung zu sein.
Der VDP grenzt das dann für seine Mitglieder schon seit Jahren deutlich ein, denn er klassifiziert die Lagen in GL, EL und "nix" und schuf damit solch ein Ranking, welches es in der allgemeinen Gesetzgebung nicht gab und aktuell nur theoretisch für die höheren Weihen existiert. Dementsprechend gibt's auch keinen VDP-Lagenwein aus der Unkenbacher Würzhölle, egal wie gut der denn sein möge. Tatsächlich ist es
hier so, daß in dem für die Winzer attraktiven GL-Bereich auch aus meiner Sicht zuviel hineinklassifiziert wurde, insbesondere an der Mosel, wo es nach wie vor keine Ersten Lagen gibt, also der Gap zwischen Topp und Flopp sehr groß erscheint, und ich glaube nicht, daß das der qualitativen Realität entspricht. Auch diese Entwicklung der GL-Granulierung, die stellenweise ja schon aberwitzig zu nennen ist (z.B. Ihringer Winklerberg: 6 (!) Große Lagen, die kleinste davon gerade mal 0,5 ha groß!), sehe ich recht kritisch.
Auch mit dem "EG und GG für alle" wird's aber weiterhin so sein, daß man als Nicht-VDPler auch aus der Unkenbacher Würzhölle einen Lagenwein machen kann und generell spricht da für mich auch nichts dagegen. Die Lagennamen sind historisch gewachsen und vermitteln in erster Linie einen Regionalbezug, der mit der Qualität erst mal nicht so viel zu tun hat. Wenn's nach mir geht, könnte auch jemand, der einen trüben Naturwein macht und damit zwangsläufig zumindest in die Landweinebene rutscht, den Lagennamen verwenden, solange es der Wahrheit entspricht, aber das ist aktuell eben anders geregelt. Nur finden sich in solchen Fällen ja dann häufig doch verklausulierte Hinweise auf die Herkunft oder man erfährt's über entsprechende Netzquellen, damit kann ich auch gut leben.
Wenn man wie oben zitiert die low-quality-Lagen alle ihres Lagennamens berauben würde, dürften wohl 3/4 der Lagennamen sterben, ob das vor dem Hintergrund der Wahrung des Regionalbezugs sinnvoll ist, hier solch einen Kahlschlag in der Weintradition durchzuprügeln, möchte ich arg bezweifeln...
Und was die Großlagen angeht: einerseits aus meiner Sicht auch überflüssig, andererseits in unserem Falle auch nicht wirklich störend, denn es gibt ja kaum qualitativ (uns) ansprechende Weine, die mit der Großlage vermarktet werden. Mir fällt da allenfalls "Ewig Leben" von den Trockenen Schmitt's ein...