Udo2009 hat geschrieben:Der Wein muss deswegen ja nicht schlechter sein - aber warum bekommt Niedersachsen Weinbaurechte, wenn das was dabei rauskommt so "eingeschränkt" ist?
Die Sache mit den Weinbaurechten ist inzwischen eine ziemlich komplizierte Geschichte geworden.
Die EU hatte ursprünglich vor, das Thema Pflanzrechte völlig zu beerdigen - danach hätte jeder überall soviel Weinreben pflanzen können, wie er möchte; der Markt hätte das Ergebnis dann richten sollen. Auf Druck der Weinbauverbände hat man sich davon aber verabschiedet und die Vergabe von Pflanzrechten mit EU 1308/2013 (Artikel 63) ab Jahresanfang 2016 neu geregelt. Diese Regelung sieht ein jährliches Anwachsen der Rebfläche um maximal 1% des Vorjahrsstandes vor.
Die spezifische Umsetzung für Deutschland ist in §7 Weingesetz geregelt, wo für 2016 bis 2023 der jährliche Zuwachs gleich mal auf 0,3% des Vorjahrsstandes limitiert wird, das wären etwas mehr als 300 Hektar pro Jahr (ab 2024 gilt dann auch hier die 1%-Regel). Aber vorab bekommt
jedes Bundesland fünf Hektar für Genehmigungen zugewiesen, unabhängig davon, ob und wieviel es dort Weinbau gibt. Also auch Niedersachsen. Und wenn die gut 300 Hektar insgesamt nicht ausgeschöpft werden, ist das BLE für die Verteilung restlicher Kontingente zwischen den Bundesländern in einem komplexen Verfahren zuständig, ebenso, wenn die gesamte beantragte Fläche das Gesamtkontingent überschreitet (Interessierte verweise ich auf den Gesetzestext und die darauf basierenden Rechtsverordnungen, ich wünsche viel Vergnügen beim Lesen
)
Also: die Niedersachsen bekommen garantierte Pflanzrechte. Aber nicht so sehr viel...
Gruß
Ulli