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...um die VDP-Diskussion im Michel-Faden ( viewtopic.php?f=54&t=4985&start=10 ) nicht zu sehr ins offtopische gleiten zu lassen, antworte ich mal hier:
Ganz grundsätzlich finde ich die VDP-Qualitätspyramide mit Gutswein / Ortswein / Erste Lage / Große Lage ja in Ordnung, sogar begrüßenswert, aber im Detail gibt es mittlerweile leider so viele Wenn's und Aber's und vor allem auch für mich nicht nachvollziehbare regionale Unterschiede in dem System, daß ich das von Bernd verwendete Wort "Wirrwarr" gut nachvollziehen kann.
Das System schwächelt mit seinen ganzen Restriktionen -insbesondere auch hinsichtlich des "Einweinprinzips" je Lage- weil es allerhöchstens auf den "idealen VDP-Winzer" paßt. Der hat Parzellen in mehreren unterschiedlichen Gemeinden (oder auch Gemarkungen), einen Gutteil davon in Bereichen, die vom VDP als "Erste Lage" klassifiziert sind und dann noch ein paar in einer oder besser mehreren "Großen Lagen". Blöderweise ist diesbezüglich aber nicht jedes Weingut entsprechend strukturiert.
Schwerwiegend und stark selektierend ist vor allem, daß eben nicht jede Lage, die in den Weinbergsrollen definiert ist, auch die vom VDP definierten Voraussetzungen für eine EL oder GL erfüllt. In dem Beispiel "Michel, Achkarren" ist es anscheinend so, daß das Weingut nur (oder zumindest hauptsächlich) Parzellen in der Gemeinde Achkarren besitzt, da gibt es den Castellberg und den Schloßberg, aber nur letzterer ist praktisch vollständig als "Große Lage" definiert. Früher dachte ich, daß eine "Große Lage" auch den Status "Erste Lage" includiert, daß man also auch einen EL-Wein aus der Lage herstellen kann, wenn man die höheren Anforderungen an einen GL-Wein nicht einhält. Ist aber nicht so. Entweder man macht einen (und zwar nur einen / one / uno je zugelassener Rebsorte!) GL-Wein oder sonst halt nur einen lagenlose Ortsweine.
Noch perfider wird das Ganze dadurch, daß man seine Weine, die gemäß WeinG eigentlich Lagenweine sein würden, auch nicht im Klartext so bezeichnen darf, wenn sie nicht aus einer EL oder GL kommen, was für mich völlig absurd ist. Von einem Achkarrer VDP-Winzer kann es somit auch keinen Wein aus dem "Achkarrer Castellberg" als normalen Qw geben, weil der VDP dies untersagt. Das zwingt dann die Winzer zum "Downsizing" zum Ortswein oder zur Vergabe von irgendwelchen Kunstnamen und entsprechenden Erläuterungen außerhalb des Etiketts, wenn man seiner Kundschaft dennoch mitteilen möchte, woher der Wein eigentlich kommt. Und so erklärt sich dann auch die "Tephrit"-Linie anstatt einer für das Weingut Michel nicht verfügbaren VDP-Ersten Lage. Und ich bin gespannt, wie sich das Sortiment des Gutes in Zukunft darstellt, wenn es sein erstes Spätburgunder-GG auf den Markt bringt. Aktuell gibt es da zwei noch verschiedende GG-geeignete Weine, den "***" und den "R", einer davon wird wohl so ein Kunstnamen-Wein werden müssen, denn aus der GL Schloßberg darf's ja nur ein Spätburgunder-GG geben, auch wenn die Lage mit über 100 ha Größe sicher einige Facetten zu bieten hat; jedenfalls denke ich nicht, daß in den zwei großen Teilstücken südlich und nördlich von Achkarren die Bedingungen quasi gleich sind.
Hätte der Winzer dagegen geschickt verteilte Parzellen etwas weiter südlich am Ihringer Winklerberg, dann hätte er mehr Möglichkeiten, denn diese Lage wurde vom VDP mittlerweile in 6 (!) Große Lagen und eine Erste Lage zerpflückt, was mittlerweile auch ein Trend bei dem Verein zu sein scheint, wie man das Einlagenprinzip weiter reiten kann und dennoch mehr verschiedene Weine im VDP-Raum zuläßt.
Übrigens: in einer der Martin-Müllen-Online-Verkostungen wurde auch die Frage gestellt, ob der VDP schon mal bei ihnen angeklopft hätte, was die Müllens verneinten und auch klarstellten, daß man da auch nicht unbedingt scharf d'rauf ist. Würde für das Gut auch aktuell keinerlei Sinn machen, da es nur Lagen in Kröv, Traben und Trarbach hat und in diesen Gemarkungen ist keine einzige als Große Lage definiert, Erste Lagen gibt's an der Mosel sowieso nicht (warum eigentlich???), also wäre alles maximal Ortswein und die Lagennamen dürften überhaupt nicht mehr im Klartext genannt werden.
Ich könnte die Aufzählung der Ungereimtheiten noch unendlich fortführen, das hebe ich mir aber für den Fall auf, daß diese Diskussion hier überhaupt jemanden interessiert...
Bernd Schulz hat geschrieben:Meine Wahrnehmung der jüngeren VDP-Bestrebungen bestätigt mir immer wieder, dass im Vergleich zum früher weitestgehend üblichen Prädikatssystem mittlerweile beim VDP ein größerer Wirrwarr als je zuvor herrscht. Kraut und Rüben ohne Ende!
Ganz grundsätzlich finde ich die VDP-Qualitätspyramide mit Gutswein / Ortswein / Erste Lage / Große Lage ja in Ordnung, sogar begrüßenswert, aber im Detail gibt es mittlerweile leider so viele Wenn's und Aber's und vor allem auch für mich nicht nachvollziehbare regionale Unterschiede in dem System, daß ich das von Bernd verwendete Wort "Wirrwarr" gut nachvollziehen kann.
Das System schwächelt mit seinen ganzen Restriktionen -insbesondere auch hinsichtlich des "Einweinprinzips" je Lage- weil es allerhöchstens auf den "idealen VDP-Winzer" paßt. Der hat Parzellen in mehreren unterschiedlichen Gemeinden (oder auch Gemarkungen), einen Gutteil davon in Bereichen, die vom VDP als "Erste Lage" klassifiziert sind und dann noch ein paar in einer oder besser mehreren "Großen Lagen". Blöderweise ist diesbezüglich aber nicht jedes Weingut entsprechend strukturiert.
Schwerwiegend und stark selektierend ist vor allem, daß eben nicht jede Lage, die in den Weinbergsrollen definiert ist, auch die vom VDP definierten Voraussetzungen für eine EL oder GL erfüllt. In dem Beispiel "Michel, Achkarren" ist es anscheinend so, daß das Weingut nur (oder zumindest hauptsächlich) Parzellen in der Gemeinde Achkarren besitzt, da gibt es den Castellberg und den Schloßberg, aber nur letzterer ist praktisch vollständig als "Große Lage" definiert. Früher dachte ich, daß eine "Große Lage" auch den Status "Erste Lage" includiert, daß man also auch einen EL-Wein aus der Lage herstellen kann, wenn man die höheren Anforderungen an einen GL-Wein nicht einhält. Ist aber nicht so. Entweder man macht einen (und zwar nur einen / one / uno je zugelassener Rebsorte!) GL-Wein oder sonst halt nur einen lagenlose Ortsweine.
Noch perfider wird das Ganze dadurch, daß man seine Weine, die gemäß WeinG eigentlich Lagenweine sein würden, auch nicht im Klartext so bezeichnen darf, wenn sie nicht aus einer EL oder GL kommen, was für mich völlig absurd ist. Von einem Achkarrer VDP-Winzer kann es somit auch keinen Wein aus dem "Achkarrer Castellberg" als normalen Qw geben, weil der VDP dies untersagt. Das zwingt dann die Winzer zum "Downsizing" zum Ortswein oder zur Vergabe von irgendwelchen Kunstnamen und entsprechenden Erläuterungen außerhalb des Etiketts, wenn man seiner Kundschaft dennoch mitteilen möchte, woher der Wein eigentlich kommt. Und so erklärt sich dann auch die "Tephrit"-Linie anstatt einer für das Weingut Michel nicht verfügbaren VDP-Ersten Lage. Und ich bin gespannt, wie sich das Sortiment des Gutes in Zukunft darstellt, wenn es sein erstes Spätburgunder-GG auf den Markt bringt. Aktuell gibt es da zwei noch verschiedende GG-geeignete Weine, den "***" und den "R", einer davon wird wohl so ein Kunstnamen-Wein werden müssen, denn aus der GL Schloßberg darf's ja nur ein Spätburgunder-GG geben, auch wenn die Lage mit über 100 ha Größe sicher einige Facetten zu bieten hat; jedenfalls denke ich nicht, daß in den zwei großen Teilstücken südlich und nördlich von Achkarren die Bedingungen quasi gleich sind.
Hätte der Winzer dagegen geschickt verteilte Parzellen etwas weiter südlich am Ihringer Winklerberg, dann hätte er mehr Möglichkeiten, denn diese Lage wurde vom VDP mittlerweile in 6 (!) Große Lagen und eine Erste Lage zerpflückt, was mittlerweile auch ein Trend bei dem Verein zu sein scheint, wie man das Einlagenprinzip weiter reiten kann und dennoch mehr verschiedene Weine im VDP-Raum zuläßt.
Übrigens: in einer der Martin-Müllen-Online-Verkostungen wurde auch die Frage gestellt, ob der VDP schon mal bei ihnen angeklopft hätte, was die Müllens verneinten und auch klarstellten, daß man da auch nicht unbedingt scharf d'rauf ist. Würde für das Gut auch aktuell keinerlei Sinn machen, da es nur Lagen in Kröv, Traben und Trarbach hat und in diesen Gemarkungen ist keine einzige als Große Lage definiert, Erste Lagen gibt's an der Mosel sowieso nicht (warum eigentlich???), also wäre alles maximal Ortswein und die Lagennamen dürften überhaupt nicht mehr im Klartext genannt werden.
Ich könnte die Aufzählung der Ungereimtheiten noch unendlich fortführen, das hebe ich mir aber für den Fall auf, daß diese Diskussion hier überhaupt jemanden interessiert...
Viele Grüße
Erich
Nicht was lebendig, kraftvoll, sich verkündigt, ist das gefährlich Furchtbare. Das ganz Gemeine ist's
DAS EWIG GESTRIGE
was immer war und immer wiederkehrt und morgen gilt, weil's heute hat gegolten.
https://ec1962.wordpress.com/
Erich
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