EThC hat geschrieben:Tatsächlich gibt es heutzutage eine Wiederbelebung der alten, historischen Lagennamen, im wesentlichen in drei Formen:
1. man nennt einfach den historischen -derzeit ungeschützten- Lagennamen auf dem Etikett, gerne auch bei Landweinen genutzt, die offizielle Lagennamen ja nicht verwenden dürfen
2. man heißt VDP und nutzt die alten Lagennamen zur Definition granulierter Erster oder Großer Lagen
3. man offizialisiert weinbaurechtlich die alten Namen als Gewann
Letzteres hat z.B. zur Folge, daß Ziereisen den Weg gemäß 1. nicht mehr nutzen kann, weil die einst genutzten Bezeichnungen in nunmehr offizialisierter Form auf Landweinebene nicht mehr verwendet werden können...
Das sehe ich etwas anders.
Nr 1 geht wenn nur dann, wenn sich der verwendete Name nicht wie eine Lage anhört und keine Verwechslungsgefahr besteht. Ein historisch ggf verschwundener Kirchberg sollte nirgends von der Weinkontrolle akzeptiert werden, Gurke, Carola oder Goldhamster dürfte eher unverdächtig sein, es sei denn, es gibt Beschwerden und das ganze entspricht oder ähnelt tatsächlich gebräuchlichen Namen für Fluren, Gemeinden oder anderen landschaftlichen Örtlichkeiten. Ist also ne Grauzone. Bei Landwein darf es keine Ortsbezeichnung oder was kleineres geben, nur Phantasienamen, so ist die Rechtslage. Ziereisen stand damit schon immer auf wackeligen Füßen.
Nr. 2 gibt es nicht. Denn für Qba dürfen nur in der Lagenrolle eingetragene Bezeichnungen oder g. U. verwendet werden. Das gilt selbstverständlich auch für den VDP. Die Vermehrung der GG Lagen ist in den meisten Fällen auf eingetragenen Gewannen aufgebaut (Dein Fall 3, auch oberer Hubacker). Die Möglichkeit haben aber nicht nur Vdpler genutzt, sondern auch andere Weingüter. In Rlp gibt es mittlerweile hunderte Gewanne in der Weinbergsrolle. In einigen Fällen hat der VDP aber auch tiefer in die weinrechtliche Trickkiste gegriffen, und direkt bei der EU g. U.s eintragen lassen, also quasi eigene Unterappellationen (z. B. die verschiedenen Uhlen an der Mosel, der Bürgstadter Berg oder der Stein-Berg in Franken) . Sofern die Lagen nicht im VDP Alleinbesitz sind, mussten da auch die Nicht VDP Kollegen mitziehen. Das finde ich nicht so gelungen, weil dadurch die Eindeutigkeit verloren geht. Du kannst dann ja entweder den gU Namen oder den Namen aus der Lagenrolle verwenden. Aber natürlich nutzen die Möglichkeiten auch Nicht Vdpler (siehe die neue Landwein Appellation Großräschener See ggA).
Mir ist nur eine VDP Besonderheit bekannt: Escherndorf am Lumpen 1655. Das ist ein eingetragener Markenname. Da dieser Phantasiename auf einen Ort verweist und eben nicht mit einem Lagennamen verwechselt werden kann
scheint es der Weinkontrolle egal zu sein, sofern der Wein in den Flaschen irgendwo aus Escherndorf, dem Städtchen am Lumpen kommt. Nach VDP Statut ists aber halt das beste Stück des Escherndorfer Lumps.
Mehr Details hier:
https://wegezumwein.de/weingesetz-vdp-g ... en-weinen/