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Welche Monopollagen in Deutschland

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EThC

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Re: Welche Monopollagen in Deutschland

BeitragSa 3. Feb 2024, 20:54

Ursula hat geschrieben:Dalsheim oberer Hubacker
...wobei das keine Lage ist, jedenfalls keine offizielle. Es ist nur eine privatrechtlich so benannte Große Lage des VDP innerhalb des -offiziellen- Dalsheimer Hubacker, es gibt haufenweise solcher Klein- bis Kleinst-GL's, die nur ein Winzer bewirtschaftet. Dabei wird gerne so vorgegangen, daß auf Antrag eines Mitglieds für einen Bereich einer Lage der GL-Status erklärt wird, daß das dann genau innerhalb der Grenzen der Parzellen des Antragstellers erfolgt, ist nicht überraschend. Übrigens: wenn ein VDPler aus dem Verein aussteigt und er einziger Winzer in einer EL oder GL ist bzw. war, verschwindet diese auch umgehend aus der VDP-Lagenkarte...
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Erich

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Ralf Gundlach

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Re: Welche Monopollagen in Deutschland

BeitragSa 3. Feb 2024, 21:45

Es gibt in Deutschland ganz viele Einzellagen, die vor der äußerst umstrittenen Reform (ich glaube 1971) noch galten. Seit mehreren Jahren werden diese ehemals als Lagen geltende wieder auf dem Etikett aufgeführt. Aber sie gelten nicht als Monopollage. Hört sich wie Kor.....ei an, ist aber so. Trotzdem klasse, dass sich diverse Weingüter daran erinnern und die besten Parzellen in den Lagen benennen. Was der VDP macht ist mir persönlich egal.
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icedtea

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Re: Welche Monopollagen in Deutschland

BeitragSa 3. Feb 2024, 21:48

Relevant ist da am Ende wohl die staatliche Weinbergsrolle, die soweit ich das Überblicke beim jeweiligen Bundesland geführt wird und mal besser oder meistens schlechter öffentlich zu finden ist (zumindest bei meiner Recherche neulich).
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Grüße
Sascha
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EThC

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Re: Welche Monopollagen in Deutschland

BeitragSa 3. Feb 2024, 22:51

Ralf Gundlach hat geschrieben:Es gibt in Deutschland ganz viele Einzellagen, die vor der äußerst umstrittenen Reform (ich glaube 1971) noch galten. Seit mehreren Jahren werden diese ehemals als Lagen geltende wieder auf dem Etikett aufgeführt.
...tatsächlich ist es so, daß 1971 viele (oder alle :?: :? ) einstigen Monopollagen vor der Zusammenlegung zu einer größeren Lage verschont geblieben sind. Im Durchschnitt ist damals aus 10 historischen Lagen eine heute gültige gemacht worden. Tatsächlich gibt es heutzutage eine Wiederbelebung der alten, historischen Lagennamen, im wesentlichen in drei Formen:
1. man nennt einfach den historischen -derzeit ungeschützten- Lagennamen auf dem Etikett, gerne auch bei Landweinen genutzt, die offizielle Lagennamen ja nicht verwenden dürfen
2. man heißt VDP und nutzt die alten Lagennamen zur Definition granulierter Erster oder Großer Lagen
3. man offizialisiert weinbaurechtlich die alten Namen als Gewann
Letzteres hat z.B. zur Folge, daß Ziereisen den Weg gemäß 1. nicht mehr nutzen kann, weil die einst genutzten Bezeichnungen in nunmehr offizialisierter Form auf Landweinebene nicht mehr verwendet werden können...
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Erich

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Ollie

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Re: Welche Monopollagen in Deutschland

BeitragFr 9. Feb 2024, 04:08

Rüdesheimer Rosengarten von Josef Leitz
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Nora

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Re: Welche Monopollagen in Deutschland

BeitragFr 9. Feb 2024, 10:08

Hattenheimer Pfaffenberg, bis vor kurzem im Alleinbesitz von Schloss Schönborn, jetzt von Künstler bewirtschaftet. Über die (evtl. veränderten) Eigentumsverhältnisse habe ich nichts gefunden.

VG, Nora
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Kleiner_Pirat

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Re: Welche Monopollagen in Deutschland

BeitragFr 9. Feb 2024, 22:13

EThC hat geschrieben:Tatsächlich gibt es heutzutage eine Wiederbelebung der alten, historischen Lagennamen, im wesentlichen in drei Formen:
1. man nennt einfach den historischen -derzeit ungeschützten- Lagennamen auf dem Etikett, gerne auch bei Landweinen genutzt, die offizielle Lagennamen ja nicht verwenden dürfen
2. man heißt VDP und nutzt die alten Lagennamen zur Definition granulierter Erster oder Großer Lagen
3. man offizialisiert weinbaurechtlich die alten Namen als Gewann
Letzteres hat z.B. zur Folge, daß Ziereisen den Weg gemäß 1. nicht mehr nutzen kann, weil die einst genutzten Bezeichnungen in nunmehr offizialisierter Form auf Landweinebene nicht mehr verwendet werden können...


Das sehe ich etwas anders.

Nr 1 geht wenn nur dann, wenn sich der verwendete Name nicht wie eine Lage anhört und keine Verwechslungsgefahr besteht. Ein historisch ggf verschwundener Kirchberg sollte nirgends von der Weinkontrolle akzeptiert werden, Gurke, Carola oder Goldhamster dürfte eher unverdächtig sein, es sei denn, es gibt Beschwerden und das ganze entspricht oder ähnelt tatsächlich gebräuchlichen Namen für Fluren, Gemeinden oder anderen landschaftlichen Örtlichkeiten. Ist also ne Grauzone. Bei Landwein darf es keine Ortsbezeichnung oder was kleineres geben, nur Phantasienamen, so ist die Rechtslage. Ziereisen stand damit schon immer auf wackeligen Füßen.

Nr. 2 gibt es nicht. Denn für Qba dürfen nur in der Lagenrolle eingetragene Bezeichnungen oder g. U. verwendet werden. Das gilt selbstverständlich auch für den VDP. Die Vermehrung der GG Lagen ist in den meisten Fällen auf eingetragenen Gewannen aufgebaut (Dein Fall 3, auch oberer Hubacker). Die Möglichkeit haben aber nicht nur Vdpler genutzt, sondern auch andere Weingüter. In Rlp gibt es mittlerweile hunderte Gewanne in der Weinbergsrolle. In einigen Fällen hat der VDP aber auch tiefer in die weinrechtliche Trickkiste gegriffen, und direkt bei der EU g. U.s eintragen lassen, also quasi eigene Unterappellationen (z. B. die verschiedenen Uhlen an der Mosel, der Bürgstadter Berg oder der Stein-Berg in Franken) . Sofern die Lagen nicht im VDP Alleinbesitz sind, mussten da auch die Nicht VDP Kollegen mitziehen. Das finde ich nicht so gelungen, weil dadurch die Eindeutigkeit verloren geht. Du kannst dann ja entweder den gU Namen oder den Namen aus der Lagenrolle verwenden. Aber natürlich nutzen die Möglichkeiten auch Nicht Vdpler (siehe die neue Landwein Appellation Großräschener See ggA).
Mir ist nur eine VDP Besonderheit bekannt: Escherndorf am Lumpen 1655. Das ist ein eingetragener Markenname. Da dieser Phantasiename auf einen Ort verweist und eben nicht mit einem Lagennamen verwechselt werden kann ;-) scheint es der Weinkontrolle egal zu sein, sofern der Wein in den Flaschen irgendwo aus Escherndorf, dem Städtchen am Lumpen kommt. Nach VDP Statut ists aber halt das beste Stück des Escherndorfer Lumps.

Mehr Details hier: https://wegezumwein.de/weingesetz-vdp-g ... en-weinen/
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Mein Blog: https://wegezumwein.de
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Kleiner_Pirat

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Re: Welche Monopollagen in Deutschland

BeitragFr 9. Feb 2024, 22:37

Und noch ein paar Monopollagen:

Großheubacher Klostergarten - Weingut Kremer
Wachenheimer Odinstal - Weingut Odinstal
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Bernd Schulz

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Re: Welche Monopollagen in Deutschland

BeitragSa 10. Feb 2024, 00:25

Kleiner_Pirat hat geschrieben:...Nr. 2 gibt es nicht. Denn für Qba dürfen nur in der Lagenrolle eingetragene Bezeichnungen oder g. U. verwendet werden. Das gilt selbstverständlich auch für den VDP. Die Vermehrung der GG Lagen ist in den meisten Fällen auf eingetragenen Gewannen aufgebaut (Dein Fall 3, auch oberer Hubacker). Die Möglichkeit haben aber nicht nur Vdpler genutzt, sondern auch andere Weingüter. In Rlp gibt es mittlerweile hunderte Gewanne in der Weinbergsrolle. In einigen Fällen hat der VDP aber auch tiefer in die weinrechtliche Trickkiste gegriffen, und direkt bei der EU g. U.s eintragen lassen, also quasi eigene Unterappellationen (z. B. die verschiedenen Uhlen an der Mosel, der Bürgstadter Berg oder der Stein-Berg in Franken) . Sofern die Lagen nicht im VDP Alleinbesitz sind, mussten da auch die Nicht VDP Kollegen mitziehen. Das finde ich nicht so gelungen, weil dadurch die Eindeutigkeit verloren geht. Du kannst dann ja entweder den gU Namen oder den Namen aus der Lagenrolle verwenden. Aber natürlich nutzen die Möglichkeiten auch Nicht Vdpler (siehe die neue Landwein Appellation Großräschener See ggA)....


Sorry, aber vor lauter Abkürzungen blicke ich hier als im Alter vertrottelter :oops: Weinfreund nicht mehr richtig durch.

...und direkt bei der EU g. U.s eintragen lassen...


Wie? Was? :roll:

Ich bitte einfach mal um noch nähere Aufklärung für Doofe wie mich!

Herzliche Grüße

Bernd
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icedtea

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Re: Welche Monopollagen in Deutschland

BeitragSa 10. Feb 2024, 00:58

geschützte Ursprungsbezeichnung gem. Eu-Recht. Da muss dann glaube ich so gut wie alles aus der geschützten Region kommen. Anders als bei der g.g.A. (geschützte geographische Angabe), bei der die Schweine für den Schwarzwälder Schinken oder Südtiroler Speck auch aus Niedersachsen oder den Niederlanden kommen dürfen.
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Grüße
Sascha
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