Mo 26. Jul 2021, 15:31
Mo 26. Jul 2021, 15:56
Mo 26. Jul 2021, 16:40
Ein weiteres Problem ist der sogenannte Lagenverzicht. Das bedeutet, dass der Name einer Riede nur für einen einzigen Wein eines Betriebes verwendet werden darf, zum Beispiel für einen trockenen Riesling.
Mo 26. Jul 2021, 16:56
Mo 26. Jul 2021, 16:58
Mo 26. Jul 2021, 19:15
Gerald hat geschrieben:Wobei die Sache in AT wahrscheinlich schlimmer als in DE ist, wo ja normalerweise ohnehin nur Riesling auf den berühmten Lagen (evtl. Spätburgunder) steht, [...]
Mo 26. Jul 2021, 19:25
Mo 26. Jul 2021, 20:52
Leider ist diese Befürchtung (und Dein mögliches, vorweg genommenes Ergebnis) nicht von der Hand zu weisen. Auch die "faire" Aufteilung (sag' das mal einem Traditionswinzer ) würde ich unterschreiben. Es gäbe ja dort nach den Richtlinien zur Lagenklassifikation heute schon die Möglichkeit nicht nur eine "ÖTW Erste Lage" sondern auch eine "ÖTW Große Lage" zu definieren. Wenn ich richtig liege, gibt es aber noch keine Lage, die als "Große Lage" definiert wurde. Tja, warum wohl...Gerald hat geschrieben:...fürchte ich, dass das auch wieder ein Kompromiss zwischen hunderten verschiedenen Wünschen und persönlichen Zugängen wird und das Ganze im Chaos endet. Dazu kommt ja, dass zumindest für mich z.B. die ÖTW-Klassifikation keinen konkreten Nutzen ergibt - es hat den Eindruck, dass sich die Mitgliedswinzer einfach "fair" die klassifizierten Lagen aufgeteilt haben.
Mo 26. Jul 2021, 20:54
...ist leider zu befürchten (und dort, dass erkenne ich ja oft an Euren Beiträgen, ist das entstandene Chaos auch für "Insider" relativ unübersichtlich... )olifant hat geschrieben:VDP "ick hör dir trappsen" oder so ähnlich
Mo 26. Jul 2021, 21:07
Schon richtig, z. B. bei den ÖTW muss auch nicht jeder mitmachen, nur wenn das Ganze dann ins Weingesetz oder eine Verordnung verpackt wird, sieht die Sache etwas heikler aus.EThC hat geschrieben:Und beim VDP muß ja auch keiner mitmachen, es sind ja schon genügend Winzer wieder ausgetreten, die mit der VDP-Lagenklassifikation nicht zurechtkamen.