Bergwein

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derwolf
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Bergwein

Beitrag von derwolf »

Hallo liebe Foristen!

Es ist soweit, mein Wahlheimatland Oberösterreich wird tatsächlich zu so etwas wie einem ernstzunehmenden Weinbauland. Während sich die klimatisch Eignung über die letzten Jahre immer mehr gezeigt hat, muß man anführen, dass, ähnlich wie im Carnuntum, das Terroir hauptsächlich vom schweren Lehm geprägt ist. Nichtsdestotrotz gibt es hier feine Lagen, gerade weil es hier einen beträchtlichen Haufen Hügelland gibt, mit vielen schönen Südhängen. So, hier mal Sense, ein Newcomer-Winzer aus Hörsching (besser Linz-Land) startet mit viel Kapital und offensichtlich auch Leidenschaft durch.

Der Eschlböck Zweigelt 2015
Saubere, dunkelkirschige Nase, schwarzpfeffrig. Am Gaumen wiederum Kirschfrucht, prägnante, aber passende Säure, zahme, aber vorhandene Gerbstoffe. Fein und Gamay-ähnlich. Man muß dazusagen, dass 2015 ein sehr, sehr gutes Weinjahr in OÖ war.

Eschlböck 95 Tage Riesling 2016
Nase nach Marillen und auch etwas citrisch, wenig expressiv, am Gaumen kräftige Säure, guter Trinkfluss, etwas Struktur, weniger Frucht. Zum Jetzt-Trinken okay. 2016 war auf Grund der inhomogenen Reife sicher schwieriger.

Sicherlich ein interessanter Anfang, es gibt noch weitere ernstzunehmende "Player" (Gmeiner aus Perg, Költringer aus Weilbach beim Inn), aber da muß sich erst noch viel entwickeln.

LG
Wendeli
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weingeist
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Re: Bergwein

Beitrag von weingeist »

derwolf hat geschrieben:Hallo liebe Foristen!
Es ist soweit, mein Wahlheimatland Oberösterreich wird tatsächlich zu so etwas wie einem ernstzunehmenden Weinbauland.
Warum nicht? :D

Nur Deine Bezeichnung "Bergwein" ist so nicht ganz korrekt.

Das Weinbaugesetz spricht hier (§21 Abs. 2) von der Weinbauregion "Bergland"...

Von "Bergwein" spricht man - meines Wissens nach - dann, wenn der Wein aus Trauben von Terrassen oder Steillagen mit einer Hangneigung von mindestens 26% stammt. Der Begriff kann durch eine Verordnung zum Weingesetz festgelegt werden.

Gerade gefunden...damit's noch rechtlicher wird... :lol: :
Aufgrund des § 22 des Weingesetzes 2009, BGBl. I Nr. 111 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 111/2010, wird verordnet:
(2) Folgend Bezeichnungen dürfen auf den Etiketten von Landwein oder Qualitätswein angegeben werden:
> 8. die Bezeichnung „Bergwein“ darf für Landwein oder Qualitätswein verwendet werden, der ausschließlich aus Trauben von Weingärten in Terrassenlagen oder Steillagen mit einer Hangneigung von über 26% bereitet und in Österreich hergestellt wurde.
Liebe Grüße
weingeist
derwolf
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Re: Bergwein

Beitrag von derwolf »

weingeist hat geschrieben:Warum nicht?

Nur Deine Bezeichnung "Bergwein" ist so nicht ganz korrekt.
Hoppla, natürlich falsch, und heißt Bergland, ganz korrekt. Man sollte nur mit 0,0 Promille schreiben ;)
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